Krankengeld,immer das gleiche Thema?!

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Habssatt
Beiträge: 163
Registriert: 09.10.2012, 15:25

Pedition

Beitrag von Habssatt » 22.10.2012, 12:06

Man kann den Text noch erweitern, deshalb alles vorschlagen dass es für jeden auch Verständlich erscheint. Danke


Gruß

Habssatt

Nadenn
Beiträge: 26
Registriert: 26.09.2012, 19:16

Beitrag von Nadenn » 22.10.2012, 21:20

Vielleicht ein bißchen weniger unsachliche Polemik, dafür ein bißchen mehr Rechtschreibung und Inhalt. Das macht eine Sache durchaus seriöser und erfolglose Verkäufe bei eBay hinfällig.

Habssatt
Beiträge: 163
Registriert: 09.10.2012, 15:25

Einspruch KK

Beitrag von Habssatt » 26.10.2012, 18:40

Hallo zusammen


Habe heute vom SG ein Brieflein erhalten zur Kenntnisnahme.

Die KK äußert sich zu meinen Anträgen. Ich versuche mal ansatzweise, ohne alle Paragraphen mit Begründung und Urteilen, einen Überblick zu schaffen.


Nach § 86b Abs. 2 SGG und § 920 Abs. 2 der ZPO i. V. m. § 86b Abs. 2 Satz 4 SGG

darüber hinaus ist vorliegend eine Klage in der Hauptsache erfolglos, da ein Vorverfahren nach § 78 Abs.1 Satz 1 SGG noch nicht durchgeführt worden ist. Die Antragstellerin weist darauf hin, dass über den vorliegenden Fall in der Sitzung des Widerspruchsausschusses am 14.12.2012 beraten und entschiedenen wird.


Zudem fehlt es am Anordnungsanspruch.


Eine im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorzunehmende summarische Prüfung der Rechtslage,
( dass steht da wirklich so) ergibt, dass ein Krankengeldanspruch des Antragsstellers über den 10.10.2012 hinaus nicht besteht.

Jetzt kommt die Begründung mit dem MDK.


Der MDK kommt in seiner Stellungnahme vom 27.09.2012, nach eingehender Prüfung der Medizinischen Unterlagen, zu dem Ergebnis, dass die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit zum 10.10.2012 möglich erscheint. ( Bei mir stand aber : Ihre Arbeitsunfähigkeit endet zum 10.10.2012??? )
Der hiergegen eingereichte Widerspruch enthielt keine neuen medizinischen Gesichtspunkte. Auch im hiesigen verfahren hinsichtlich des einstweiligen Rechtsschutzes wurden keine neuen medizinischen Unterlagen eingereicht.

Der nunmehr eingereichte Zahlschein hat die Antragsgegnerin zur weiteren Prüfung an den MDK geleitet.

hier liegt der Hase etwas im Pfeffer- es gibt wohl einen neuen Befund, inklusive neues MRT plus -widerspruch des Orthopäden mit erneuter Untersuchung und Feststellung der AU- soll man das dem SG verheimlichen? Böse!

Derzeit fehlt es an einem Anordnungsanspruch

Darüber hinaus fehlt es auch an einem Anordnungsgrund

Der Antragsgegner hat weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht, dass er hinreichende Nachteile erleiden wird, sofern er kein Krankengeld vorläufig erhält.Lediglich die Tatsache
dass das Krankengeld die Haupteinnahmequelle des Antragsstellers darstelle,genügt nicht.
Insoweit weist die Antragstellerin darauf hin, dass dem Krankengeld Entgeltersatzleistung zukommt
und nicht dazu dienen soll, einzige Lebensgrundlage darzustellen.Letztere ist vielmehr durch die Beantragung von Arbeitslosengeld sicherzustellen.
Wie oben auch bereits dargelegt,darf die Hauptsache zudem auch nicht vorweggenommen werden.
Deswegen ist es in der Regel auch nicht zulässig, die Behörde zu einem in der Hauptsacheverfahren
gehörenden Handeln zu verpflichten. Dies würde vorliegend jedoch geschehen, würde die Antragsgegnerin zu der beantragten Zahlung von Krankengeld verurteilt.


Zusammenfassend ist nach Ansicht der Antragsgegnerin der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
daher zurückzuweisen

Die Verwaltungsakte ( Blatt 1 – 53) ist dem hiesigen schreiben beigefügt.
WOW, so eine Dicke Schwarte habe ich aber nicht bekommen?!

Gruß

Habssatt

reallyangry
Beiträge: 603
Registriert: 28.03.2012, 16:10

Beitrag von reallyangry » 26.10.2012, 19:04

Hallo HabsSatt,
dann solltest du aber jetzt mal dringend Akteneinsicht beantragen (oder dein Rechtsvertreter) ...
Es ist nämlich oft sehr aufschlussreich, was so für Anfragen quasi "hinter deinem Rücken" gemacht werden.
Gruß
ReallyAngry

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 26.10.2012, 19:34

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Habssatt
Beiträge: 163
Registriert: 09.10.2012, 15:25

und täglich Grüßt das Murmeltier

Beitrag von Habssatt » 04.11.2012, 15:15

Anscheinend ist die Justiziarin der KK nicht in der Lage mit einem Schreiben Ihre Standpunkte
dar zu legen.Es muss wohl immer erst 1-2 tage überlegt werden was man denn schreiben soll.


Jetzt haben sie sich auch mal überlegt was zum Verwaltungsakt los zu werden.

KK: Der Antragsteller bezieht sich zunächst darauf, dass das Krankengeld ein unbefristeter Verwaltungsakt mit Dauerwirkung sei, der lediglich unter den Voraussetzungen des § 48 SGB X
aufgehoben werden könne, dessen Voraussetzungen – insbesondere die erforderliche Anhörung aber vorliegend nicht gegeben seien. Diese Auffassung ist nicht zutreffend. Die verfahrensrechtliche Vorgehensweise ist nicht zu beanstanden. ( Aaha!?)


Das Krankengeld wird aufgrund der vom Vertragsarzt attestierten Dauer der Arbeitsunfähigkeit abschnittsweise gezahlt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgericht ist hierin eine
regelmäßige Entscheidung der Krankenkasse zu sehen, dem Versicherten für die entsprechende Zeit einen befristeten Krankengeldanspruch zu bewilligen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 15.04.2010 des LSG Sachsen-Anhalt, Az.: L 10 R 74/06

Diese Auffassung wird auch vom Bundesversicherungsamt geteilt.Sofern der Antragsteller keine weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beibringt endet der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf des letztbescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeitraumes.

Jetzt kommt der Schuss in den Ofen!!

Der Antragsgegnerin liegen weder Arbeitsunfähigkeistbescheinigungen noch Auszahlscheine oder sonstige medizinische Unterlagen, aus denen sich eine weitere Arbeitsunfähigkeit möglicherweise
ergeben könnte, vor. Insoweit ist eine weitere Gewährung von Krankengeld nicht möglich.

Wo ist denn der Zahlschein, den ich Persönlich in der Geschäftsstelle abgegeben, mit Kopie
zur Empfangsbestätigung, geblieben? Darin seht: Vorstellung am 09.10. weiterhin AU bis 26.10.12?

Außerdem wurde am 09.10. von meinem Orthopäden -wiederspruch gegen das MDK Gutachten mit
medizinischer Begründung erhoben.Auch wurde das Krankengeld bis zum 09.10.2012 gezahlt,obwohl Krankmeldung bis 10.10 bescheinigt wurde.

Das liegt dem Sozialgericht auch so vor.Da mir bis heute weder ein Aufhebungsbescheid noch neue Zahlscheine zugesandt wurden, habe ich mal vorsorglich Kopien der Zahlscheine gefertigt, am 26.10.2012 wurde darauf eine Fortsetzung der AU bis 09.11.2012 bescheinigt.Dieser wurde mangels Zeit per Einschreiben Rückschein an die KK gesendet.

Es gibt noch eine Seite 2 Sinnloses Geschreibsel dass ich mir erspare auch noch ab zu tippen.
Es geht um meine Kritik am MDK und das Gutachten und dass sowieso keine AU -bescheinigung vorliegt und dass nach dem Gebot zustehenden mitteln Nachweisen lässt,dass ich in der Lage gewesen bin meine Arbeit zu verrichten.




Gruß

Habs ( endgültig)Satt

reallyangry
Beiträge: 603
Registriert: 28.03.2012, 16:10

Beitrag von reallyangry » 04.11.2012, 16:33

Hallo Hab's (Endgültig) Satt,
die Namensänderung ist nachvollziehbar.
Gib deine Beweismittel mehr oder weniger kommentarlos beim SG ab. Die wissen schon, was damit zu machen ist.
Bestimmt hat irgend ein Kranker ohne Rente Postverteiler wegen einer Überdosis an Schmerzmitteln das aus Versehen in den Papierkorb geschmissen.
Aber so schnell wie ein MDK / Gutachter / Amtsarzt wunderheilen kann, so schnell können auch solche Behauptungen geheilt werden.
Vielleicht kommt ja raus "The dog ate it."
Gruß
ReallyAngry

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.11.2012, 18:09

Ich schließe mich reallyangry an. Wenn bei deiner Kasse die rechte nicht weiß, was die linke bestätigt hat, bleibt wirklich nur noch das Gericht.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 04.11.2012, 19:49

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.11.2012, 19:59

Machts Sinn, lass doch einfach mal das Gericht seine Arbeit machen. Habs Satt kann uns doch dann berichten, wer hier laut SG eine verzerrte Wahrnehmung hat.

Habssatt
Beiträge: 163
Registriert: 09.10.2012, 15:25

Frage zum Ausfüllen des Zahlscheines

Beitrag von Habssatt » 10.11.2012, 15:04

Hallo,

hätte da mal eine Frage.Bisher hatte ich immer auf dem Auszahlschein: Voraussichtlich bis Krankgeschrieben und Wiederbestellung am, stehen.

Jetzt hat mein Arzt aus dem Krankenhaus zum ersten mal einen Schein ausgefüllt.
Allerdings steht jetzt im Feld Voraussichtlich bis kein Eintrag und bei Wiederbestellung
der 09.12.12 ?

Ok, dass ist ein Sonntag, habe ich aber auch erst beim Kopieren gesehen,kann man ja schon Freitags den 07.12.12 einen neuen aus stellen lassen.Aber wie deutet die KK jetzt das leere Feld?

Ist es besser sich am Montag die Voraussichtliche Dauer nachtragen zu lassen??
Bei mir war auch nirgends ,irgendwo ein Hinweis oder Rechtsbehelf, wie denn der Zahlschein
zu Händeln ist, welche Nachteile entstehen können. Eine Beratung fand nie satt.



Gruß

Habssatt



“Das Recht schützt – auch bei uns – die dunklen Geheimnisse der Mächtigen. Wer rechtswidrige oder gemein schädliche Handlungen staatlicher Stellen oder seines Arbeitgebers offen legt, verletzt regelmäßig Verschwiegenheitspflichten und setzt sich Maßregelungen aus” (Jürgen Kühling, Richter des BVG a.D. …… aus “Helden im Schatten der Gesellschaft” von Antje Bultmann)

reallyangry
Beiträge: 603
Registriert: 28.03.2012, 16:10

Beitrag von reallyangry » 11.11.2012, 04:52

Hallo Hab'sSatt,
zwei Dinge:
1. Wenn du nicht noch mehr Ärger mit der KK haben willst, machst du das genauso wie beschrieben: Am Freitag den 07.12.2012 zum Arzt. Wegen der berühmten "Lücke"...weißt Bescheid???
(Der Hammer wäre dann, wenn sich der Arzt weigert, dich weiter AU zu schreiben).

2.
“Das Recht schützt – auch bei uns – die dunklen Geheimnisse der Mächtigen. Wer rechtswidrige oder gemein schädliche Handlungen staatlicher Stellen oder seines Arbeitgebers offen legt, verletzt regelmäßig Verschwiegenheitspflichten und setzt sich Maßregelungen aus” (Jürgen Kühling, Richter des BVG a.D. …… aus “Helden im Schatten der Gesellschaft” von Antje Bultmann)

Jo, sollte ich jemals wieder an meinen Arbeitsplatz zurückkehren, werde ich das als Poster an die Wand hängen, da ich ja als "Sicherheitsrisiko f.d. BRD" bezeichnet worden bin, weil ich einen "Schimmelpilzbericht" an meinen Arzt gegeben habe...
Das und alle anderen Bücher von Antje Bultmann sollte jeder mal gelesen haben, der nicht versteht, warum einige Menschen in diesem Land glauben, dass das mit dem "Rechtsstaat" eben eher utopisch ist.
LG
RA

Habssatt
Beiträge: 163
Registriert: 09.10.2012, 15:25

Verirrrung und Verwirrung?!!

Beitrag von Habssatt » 16.11.2012, 00:12

Verwirrung, Verwirrtheit,Verwirrung Stiften?!

Also, da blick mal noch einer durch?

Wieder ein Fax vorab an SG meiner KK SB.

Diesmal fragen sie den MDK warum die AU zum 10.10. beendet war.Auf der Vorderseite
stehen die Falschen Diagnosegründe warum ich derzeit Krank bin.Und als Beruf wurde ich zum Straßenreiniger Degradiert.


Auch wurde auf der Vorderseite von seitens des MDK nichts angekreuzt. Weder zur AU noch zum Befund. Die Felder sind alle Leer.

Lediglich eine Stellungnahme auf einem Extrablatt die da lautet:

Anhand der Datenlage von MRT u. ASK war die AU lediglich bis 10.10.12 noch hinreichend begründet.( Olle Kammelle) Am 10.10. hatte der Versicherte laut AZS einen Wiedervorstellungstermin bei seinem Hausarzt, so dass der Befund bzw. auch die AU erneut überprüft werden konnten. ENDE!!!!

Was soll das jetzt dem Gericht mitteilen? Oder mir? Oder wem auch immer? Wissen die KK Mitarbeiter überhaupt noch was Sache ist? Soll das Fax-Spiel jetzt zum 12.12. gezogen werden
bis der Widerspruchsausschuss tagt?

So langsam gehen die mir voll auf den Senkel und ich hoffe, dass das SG jetzt mal schnell auf meinen Antrag reagiert und diese seltsamen Blüten die da Treiben im Keim erstickt.



Gruß

Habssatt



“Zivilcorauge setzt auf der individuellen Ebene viel vorraus: einen Kritischen Verstand, Charakterstärke, Mut, Offenheit, Konfliktbereitschaft und vor allem einen kultivierten Umgang mit der eigenen Angst” (Dieter Deisenroth, Richter am BVG …. aus “Helden im Schatten der Gesellschaft” von Antje Bultmann)

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 16.11.2012, 09:13

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

reallyangry
Beiträge: 603
Registriert: 28.03.2012, 16:10

Beitrag von reallyangry » 16.11.2012, 09:23

So ist es. Sauber.
Wäre auch eine Art von Reinigung...Systemreinigung.
Und vielleicht wäschen die anschließend ihre Hände in Unschuld, das nennen wir dann "seelische Hygiene".
LG

Antworten