Also, jetzt muss ich mich mal mit dem gesammelten Unsinn auseinandersetzen, den VLAC hier so abgesetzt hat. Ich weiß nicht, woher die Motivation kommt, dermaßen um sich zu hauen und soviel Halbwissen und Falschinformationen zu verbreiten - ein einziges Gespräch mit mir oder dem Redakteur von FOCUS hätte ausgereicht zu vermeiden, dass man am Ende so dasteht wie jetzt... als Nichtwisser und Hetzer. Schade irgendwie.
Kommen wir zu den Zitaten der Reihe nach:
ich persönlich halte diesen Bericht für eine, wenn überhaupt, sehr, sehr schlecht recherchierte Werbeveranstaltung für die darin zitierte Maklerfirma, die übrigens bereits im Januar in "Capital" ähnlich viel Platz eingeräumt bekam, und dort sogar, vertreten durch den Chef der Firma, behaupten durfte, die ausländischen KVen seien ein prima Weg, um bei nicht Versicherten die Zeit zu überbrücken, bis die Beitragsschuld verjährt sei, und das Ganze umrahmt von viel Getöse um ausländische Versicherer, die sich mit Hilfe der Maklerfirma den Weg in den deutschen Markt frei gekämpft haben
Für das CAPITAL hat das Büro FROMME recherchiert - das sind anerkannt in den Medien "die Journalisten" für alle Versicherungsthemen. Wenn es irgendwo Sachverstand gibt, dann dort. Der FOCUS ist ein anerkanntes Magazin in Deutschland...denen einfach zu unterstellen, dass sie ohne Faktenkenntnis und Recherche "Werbung" machen, grenzt schon an Rufschädigung. Auf jeden Fall zeigt dieser Eingang schonmal, dass VLAC keine Ahnung von Medien hat. aber das ist nicht der einzige Bereich, wie wir noch sehen werden..
Das ist natürlich Unfug. Ganz gleich, ob die Unternehmen bei der Bafin für den Geschäftsbetrieb zugelassen ist - die deutschen Sozialgesetze gelten innerhalb des Bundesgebietes weiterhin; die Sozialgesetzgebung des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, wird nicht einfach nach Deutschland exportiert, indem man einen Vertrag mit einem solchen Unternehmen abschließt.
Unfug ist, was VLAC hier schreibt. Denn er hat weder die betreffenden EU-Richtlinien und Verordnungen richtig gelesen noch die deutschen Gesetze. Die EU hat es in der Tat in der relevanten Richtlinie den Einzelstaaten erlaubt, bei der Krankenversicherung bestimmte Regeln und Einschränkungen zu erlassen. Das ist aber eine "Kann-bestimmung". Die Bundesrepublik hat davon aber keinen Gebrauch gemacht - denn die relevanten Regelungen des VAG sind, wie wir noch sehen werden, auf "Versicherer im Inland" beschränkt. Daher ist die Rechtsauffassung des Bundesjustizministeriums und der BaFin, wie im FOCUS-Artikel richtig berichtet, hier auch ganz eindeutig: EWR-Dienstleister erfüllen die Versicherungspflicht, wenn die Vorraussezungen des § 193 Abs 3 VVG erfüllt sind. Die Regelungen des § 12 VAG 1 (Nach Art der Lebensversicherung etc. mit Altersrückstellungen) und § 12 Abs 1a (Basistarif) gelten nur laut Gesetz für Versicherer im Inland. Punkt. Daher muss man hier nichts exportieren oder importieren sondern einfach nur mal die GEsetze richtig lesen und dann erkennen, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden hier in der Tat wissen, was sie sagen.
WEiter gehts im Text:
Die EWR-Richtlinien regeln die Art und Weise, wie die Sozialsysteme in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union miteinander kooperieren; sie hebeln die nationalen Gesetzgebungen nicht aus. Wenn ein Staat einen Dienstleister eines anderen Staates anerkennen muss, dann heißt das nicht, dass dieser Staat auch die Regelungen des anderen Staates in seinem eigenen Staatsgebiet zulassen muss.
Was der Hinweis soll, weiß ich nicht - macht hier wenig Sinn. Denn die EWR-Dienstleister hebeln die nationale Gesetzgebung nicht aus, wie oben ausgeführt. Allerdings hat die EU bereits früher sehr deutliche Worte zur Marktbehinderung durch deutsche Gesetze gesagt und seit der letzten Novelle der EU-Verordnung wurde die verpflichtende Trennung von Krankenversicherungsgeschäft zu allem übrigen Versicherungsgeschäft weitgehend auf Druck der EU aufgehoben bzw darf es nicht auf ausländische Versicherer angewandt werden.
Tatsächlich ist es so, dass diese Unternehmen in Deutschland operieren dürfen; aber die Verträge, die sie in Deutschland anbieten, müssen dem deutschen Recht entsprechen. Man kann also nicht einfach aus der GKV in eine ausländische PKV wechseln, wenn man das nicht auch in eine deutsche PKV tun könnte
Die Aussage ist tatsächlich mal im Prinzip richtig. Denn da die EWR-Dienstleister die deutschen Gesetze erfüllen, kann man in der Tat dann und nur dann aus einer GKV dorthin wechseln, wenn man auch in eine deutsche PKV wechseln kann.
Was allerdings passiert, wenn man es dennoch tut, kann ich nicht sagen. Ich vermute mal, dass spätestens an dem Punkt, an dem man bei einem Arbeitgeber, oder bei Arbeitsagentur oder Jobcenter aufschlägt, die Frage nach der Krankenversicherung aufkommen wird, und damit auch die Frage nach der Anerkennung der ausländischen KV
Hier wird jetzt ein wichtiger Punkt angesprochen, der in der Tat noch umstritten ist (siehe auch am Ende des FOCUS-Artikel und das Interview mit der Chefin von alC, einem der Versicherer, im aktuellen FOCUS auf Seite 85 zum Thema "Diskriminierung der EWR-Dienstleister"): auch wir weisen überall darauf hin, dass Krankenversicherungen von EWR-Dienstleistern (noch) keinen Rechtsanspruch auf steuerfreien Arbeitgeberzuschuss haben, da hier der § 257 SGB V eindeutig verlangt, dass die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betrieben werden muss. Ob sich dies aber langfristig halten lassen wird, wenn europäische Krankenversicherungen andererseits geeignet sind, die Versicherungspflicht in D zu erfüllen, ist eine interessante rechtliche Streitfrage - dazugibt es offensichtlich im BMJ zwei widerstreitende Rechtsmeinungen zwischen Europarecht und Versicherungsrecht.
Ob ARGE und Jobcenter leisten könne oder gar müssen, kann ich derzeit auch nicht sagen - hier muss man eventuell noch vor ein Sozialgericht gehen mit einem entsprechenden Fall. Das haben wir aber auch nirgends behauptet. Anerkannt sind die EWR-Dienstleister aber grundsätzlich als substitutive Krankenversicherung im Sinne des § 193 Abs 3 VVG.
Bei den meisten dürfte das eher früher, als später sein, und damit dann auch die Frage auftauchen, wie es mit Basistarifen und so weiter und so fort ausschaut - womit dann auch die Frage geklärt ist, ob der Vertrag deutschem Recht entspricht.
Nu zur Sicherheit und Wiederholung: die Tarife der EWR-Dienstleister müssen keine BASIS-Tarif anbieten. Einfach § 12 VAG richtig lesen, das hilft.
Allerdings: Kein Unternehmen, bei dem ich geschaut habe, bietet von sich aus Verträge für Deutsche an, die in Deutschland leben. Man kann also davon ausgehen, dass hier etwas ziemlich unsauber verläuft.
Hier wird jetzt gerade eine Trennlinie zwischen Kritik und Beleidigung bzw Rufschädigung eindeutig überschritten. Ich muss mir noch sehr überlegen, ob ich gegen diese Unterstellung nicht rechtlich vorgehe, denn so geht das einfach nicht: keine Ahnung haben und dann anderer "unsauberer" Tätigkeit bezichtigen ist kein Kavaliersdelikt. Ich gebe Ihnen, lieber VLAC, nachdem Sie all das hier gelesen haben, aber nochmal Gelegenheit, das zurückzunehmen und sich zu entschuldigen. Dann sind wir wieder gut.
Abgesehen davon: Eine gute, international operierende Krankenkasse, und wenn man in bestimmten Ländern tätig ist, dann kann man sie gut gebrauchen, ist teuer, sehr teuer, und auch die in den Texten zitierten Krankenversicherungen sind keinesfalls so billig wie behauptet.
Oh dear...auch hier wieder nur Halb- und Unwissen gehäuft. Es gibt in Deutschland bekanntlich billige und teure PKV. Hanse-Merkur KVG? CENTRAL KEH750 ? Irgendwie bekannt und immer in der Kritik der Verbraucherverbände, weil die Leistungen teilweise erheblich unter denen der GKV liegen. nach einer jüngst veröffentlichten Studie weisen mehr als 80% der deutschen PKV-Tarife fehlende Leistungsmerkmale gegenüber den deutschen GKV auf. Und jetzt soll es aus irgendwelchen Gründen "nur sehr teure" internationale Krankenversicherungen geben? Wer so etwas schreibt hat sich nun wirklich vom Boden der Tatsachen vollkommen entfernt. Denn auch bei internationalen Krankenversicherungen gibt es billige (auch im übertragenen Sinn des Wortes) und absolute Premium-Tarife. Und, oh Wunder, die haben unterschiedliche Kosten. Und jetzt muss man einfach mal Leistungen und Kosten der EWR-Dienstleister den deutschen PKV gegenüberstellen und dann sieht man, wo man was für sein Geld bekommt. So einfach ist das.
Außerdem: Die Verträge beinhalten erhebliche Einschränkungen, und sind auf Englisch. Man sollte sich also sehr gut überlegen, was man da tut, zumal sie ungültig sind, wenn sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen abgeschlossen werden.
Schon wieder werden hier rechtlich erhebliche Unterstellungen vorgenommen denn der Vorwurf "Vortäuschung falscher Tatsachen" beinhaltet eine Straftat. Ich fordere Sie daher auf, diese falschen Behauptungen unverzüglich zurückzunehmen, da hört der Spass auf.
Es gibt die AVBs der von NEUE KV angebotenen EWR-Dienstleister auf Deutsch. REchtlich verbindlich sind allerdings, so ist das im internationalen Recht üblich, die englische Originalversion. Aber jeder Neukunde erhält Unterlagen in deutscher Sprache.
Im Zweifelsfall ist es auch schwer, Leistungen einzuklagen - wer kennt sich schon mit dem irischen, britischen oder maltesischen Recht aus?
Und wieder outet sich VLAC als jemand, der die geltende Rechtslage nicht kennt oder ignoriert. Gemäß gültiger EU-Richtlinien gilt bei Versicherungen, die grenzüberschreitend abgeshclossen werden, dass der Gerichtsstand dort ist, wo der Versicherte (!!!) seinen Wohnsitz hat. Daher muss man auch nicht die ausländischen Gesetze kennen, da Streitfragen vor deutschen Gerichten zu klären sind auch im Zweifelsfall der jeweils für den Verbraucher günstigere Verbraucherschutz rechtlich anzuwenden ist.
Deshalb: Finger weg.
Ja, von der Tastatur, bevor man soviel Unsinn schreibt....
um das noch einmal ganz deutlich zu machen: Ich habe mir mal die Bedingungen und Verträge der Gesellschaften angeschaut, die in den Texten genannt wurden, und darüber hinaus noch einige andere Gesellschaften. KEINE EINZIGE bietet Verträge für Deutsche, die in Deutschland leben an, kein einziger Vertrag entspricht der deutschen Gesetzgebung, und kein einziger Vertrag ist auf Deutsch, und auch nicht die Versicherungsbedingungen.
Es gibt eine Reihe von EWR-Dienstleistern, die nicht oder nicht mehr in Deutschland anbieten. Das ist richtig. BUPA - einer der größten Versicherer - zögert zur Zeit noch, Personen mit Wohnsitz in Deutschland wieder zu versichern, wie in der Vergangenheit. Allianz Worldwide Care bietet derzeit "nur" noch Verträge an für Ausländer mit Visum in Deutschland. Aktiv in Deutschland sind zum Beispiel durch Gruppenverträge etc CIGNA, DKV-Globality, VanBreda und viele mehr.
Die von der NEUE KV angebotenen Versicherungsunternehme BIETEN jedem - und damit auch Deutschen - an, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Wir haben bereits hunderte policierte Verträge bei uns und es gibt bereits tausende von Menschen, die damit in Deutschland versichert sind.
Diese Aussage ist daher falsch.
Es gibt also keine Möglichkeit für ständige Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, die in Deuschland leben, einen solchen Vertrag abzuschließen, es sei denn, er entspricht deutschem Recht: Jeder, der unter die Versicherungspflicht fällt, hat die Pflicht, einen Tarif abzuschließen, der dem deutschen Recht entspricht, und diese Versicherer dürfen diese Personengruppe nur absichern, wenn ihre Verträge deutschem Recht entsprechen. Dazu zählen, anders als in den Berichten und auf der Homepage des Maklers suggeriert, nicht nur der Mindeststandard von ambulanter und stationärer Behandlung und einer Obergrenze von 5000 Euro beim Selbstbehalt, sondern auch der Basistarif, der angeblich, laut Focus, für ausländische Gesellschaften nicht verpflichtend sein soll, und das Prozedere bei Beitragsrückständen - das heißt: Eine sofortige Kündigung bei Nichtzahlung darf es nicht geben.
Ich finde es, vorsichtig gesagt, sehr mutig, solche Behauptungen aufzustellen, wenn mehrere anerkannte Medien/Journalisten sich von den zuständigen Aufsichtsbehörden das Gegenteil haben bestätigen lassen.
Bundesjustizministerium und BaFin vertreten die Rechtsauffassung, dass EWR-Dienstleister eben nicht einen BASIS-Tarif anbieten müssen und daher greift auch die Nicht-Kündigungsregelung konkludent nicht bei EWR-Dienstleistern. Und genau weil das so ist, können die EWR-Dienstleister viele Menschen aufnehmen, die von den deutschen PKV pauschal aus "subjektiven Gründen" abgelehnt werden als zu großes Kreditrisiko. Daher braucht die Krankenversicherungslandschaft auch dieses Ventil der europäischen Krankenversicherungen ganz dringend.
Das Problem: Da der Gerichtsstand nicht in Deutschland ist, wenn das Unternehmen hier keine Niederlassung hat, sind diese Dinge kaum einklagbar.
Obeb schon geklärt - Gerichtstand ist nach EU-Recht dort, wo der Versicherte den Wohnsitz hat. Punkt
Keine dieser Versicherungen beschränkt sich allein auf die EU - manche Tarife sind regional beschränkt, aber allen gemein ist, dass sie sehr teuer werden, je älter man wird.
Diese pauschalen Behauptungen kann auch nur jemand aufstellen, der nie über den Schüsselrand geschaut hat, den Rest der Welt nicht kennt und sich auch nicht die Mühe macht, Fakten ordentlich zu recherchieren.
Sarah Jewell von alC beantwortet das gerade im aktuellen FOCUS sehr schön, aber ich übernehme das mal hier:
- regionale Beschränkung: im Gegensatz zu deutschen PKV kann man sich überall in Europa untersuchen und behandeln lassen - nicht nur bei Schmerzen und in aktuen Fällen. Dazu gibt es für den Rest der Welt den üblichen Schutz auf Reisen - steht eindeutig in den AVBs. Wo ist da jetzt das Problem?
- Beitragssteigerung im Alter: ja, sie werden teurer. Weil sie nach Art einer Schadensversicherung kalkuliert und betrieben werden. Steht auch überall als "Warnhinweis". Aber kann irgendjemand wirklich behaupten, dass die Berechnung nach Art der Lebensversicherung irgendwie eine Preisstabilität im Alter bewirkt? Bei den Preissteigerungen der letzten Jahre ist das doch nachweislich Dünnsinn. Der große Unterschied ist hier aber: in jungen Jahren spare ich mehr Geld als in der deutschen PKV, d.h. ich habe es wirklich und nicht angeblich als Altersrückstellungen. Warum man zurecht überall sonst sagt, dass Risikoabsicherung und Altersvorsorge bzw Sparen getrennt gehören, aber darauf besteht, dass das Zwangsparen in der deutschen PKV so ein toller Weg sei, den sonst niemand auf der Welt beschreitet, entzieht sich mir.
- stabilieres Kollektiv bei den EWR-Dienstleistern: wo ist das Kollektiv stabiler (und damit die Beiträge für die Zukunft): bei einer deutschen PKV mit Mitgliedern nur aus einem Land mit erheblichen demographischen Problemen? Oder bei einem EWR-Dienstleister, der im gleichen Tarif Menschen aus der EU, der arabischen Welt, Asien und Lateinamerika versichert?
Warum die ausländischen Versicherer den Basistarif anbieten sollten? Weil sie schlicht und ergreifend dazu verpflichtet sind. Sie müssen, wenn sie in Deutschland Leute versichern wollen. Die Tarife sind nur in einer bestimmten Altersgruppe günstiger. Ab dann steigen sie rapide an, dementsprechend macht der Basistarif auch hier Sinn
.
Nein, müssen sie nicht. Und die Begründung für den BASIS-Tarif würde ja bedeuten, dass der in Deutschland eingeführt wurde, weil die deutschen PKV ihre normalen Tarife nicht ordentlich rechnen, die daher im Alter unbezahlbar werden und deswegen den BASIS-Tarif anbieten müssen? Wow, das ist mal ein Argument, darauf bin ich noch gar nicht gekommen, werde es aber gerne verwenden. Danke
Was den Makler betrifft: Es ist an ihm, da mit offenen Karten zu spielen und zu erläutern, und zwar ohne Marketing-Blabla, wie das funktioniert. Früher oder später dürfte das Ganze bei der eher unangenehmen Art von Behörden landen.
Hätte ich gerne getan, wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten zu fragen. Soll helfen. Mit den Behörden sind wir, wie gesagt, im Reinen, denn wir haben das seit Ende 2010 mit der BaFin und dem betroffenen Ministerien diskutiert und auch schon sehr frühzeitig den PKV_Spitzenverband und den zuständigen Bundestagsauschuss informiert. Die REchtslage ist klar, EWR-Dienstleister sind geeignet, die Versicherungspflicht in Deutschland zu erfüllen, auch wenn Ihnen das aus irgendwelchen Gründen nicht passt.
Ich fange mal hinten an: Die Methode " Ich mache einfach diese Versicherung und sitze die Schulden aus" funktioniert nicht. Das sage nicht ich, sondern eine Juristin, die sich sehr gut damit auskennt. Denn zum einen ist es so, wie Poet sagt, dass die Schulden bei diesem Szenario erst nach 30 Jahren verjähren. Zudem dürften, sobald der Betreffende wieder bei der GKV aufschlägt, auch Beitragsrückstände für die Zeit in der ausländischen KV eingefordert werden, wenn der Betreffende nach deutschem Recht nichts im PKV-System zu suchen hatte, wobei das Neuland ist, weil es noch nicht passiert ist.
Das ist ein wichtiger Punkt und muss ordentlich und ausführlich erörtert werden:
1. Bestehende Schulden aus augelaufenen Nichtzahlungen in bestehenden Versicherungsverhältnissen verjähren theoretisch wie folgt:
- PKV: drei Jahre
- GKV - dreissig Jahre (warum wissen die Götter)
Allerdings kann bei den PKV die Verjährung gehemmt werden durch jährliche Mahnung/Erinnerung
Richtig ist also: echt bestehende Schulden wird man auch durch Wechsel in eine europäische Krankenversicherung nicht mehr einfach los. Wurde aber auch nie behauptet von uns
2. Anders ist es mit den Pauschalbeiträgen/Strafbeiträgen nach § 193 VVG für die Zeit, in der jemand nicht versichert war. Hier gilt ganz klar die Verjährung nach drei Jahren - und da kein Versicherungsunternehmen mahnt/mahnen kann, weil nicht betroffen, findet die Verjährung auch statt. D.h. wer derzeit nicht versichert ist und sich mit einer europäischen Krankenversicherung 3+ Jahre ab jetzt versichert, muss keine Strafbeiträge für die Zeit vor Abschluss der europäischen Krankenversicherung mehr befürchten, da sie dann verjährt sind.
3. Unklar ist es, wie sein wird, wenn jemand der derzeit nicht versichert ist, nach 3+ Jahren in die GKV wechselt. Das muss noch geklärt werden, es macht aber rechtlich nicht viel Sinn, für die Zeit davor noch nachträglich rückwirkende Beiträge zu verlangenm, zumal wenn der (Nicht-)Versicherte in der Zeit vor der europäischen KV eigentlich der PKV zuzuordnen war, weil hauptberuflich selbstständig.
Man muss hier also klar Differenzieren..wie immer in der Juristerei. Nur dann wird ein Schuh draus.
Bei Selbstständigen, die mit dem Gedanken liebäugeln, in eine solche Versicherung zu wechseln, um die GKV-Beiträge zu sparen, wird es so sein, dass die Krankenkasse einen Nachweis der neuen Versicherung sehen wollen. Ist das Unternehmen zwar für den Geschäftsbetrieb zugelassen, aber genügt der Vertrag nicht den gesetzlichen Anforderungen, darf die GKV den Versicherten nicht gehen lassen.
Es gibt bereits zahlreiche Präzedenzfälle, wo deutsche Kassen bereits Versicherte haben ziehen lassen mit dem Nachweis eines EWR-Dienstleister als Folgeversicherung. Deutsches Rechts ist aber nicht Präzedenzrecht, das ist klar. Daher wird man das irgendwann vor einem Sozialgericht klären müssen und ich warte sehr auf einen solchen Fall. Ich halte es für ausgeschlossen, dass eine deutsche GKV einen Wechsel in eine europäische Krankenversicherung ablehnen darf, wenn sie den Wechsel in eine deutsche PKV gestatten müsste, da EWR-Dienstleister ausdrücklich von den dafür zuständigen Behörden als VVG-konform anerkannt werden.
Womit ich zu der Frage komme, wo das steht, das mit Basistarif und Beitragsrückständen. Ganz einfach: Im § 193 VVG, aus dem selektiv der Absatz 3 als Beleg für die Mindestanforderungen zitiert wird. Liest man auch den Rest, kommt man irgendwann zu Absatz 6, wo es um die Beitragsrückstände geht, und gesagt wird, dass das für die Unternehmen gilt, die in Absatz 3 genannt werden.
Eine Vertrag, aus dem man raus fliegt, wenn man einen Monat lang seine Prämie nicht gezahlt hat, genügt also deutschem Recht nicht.
Hab ich oben schon erschöpfen erklärt: § 193 VVG muss in Zusammenhang mit § 12 VAG gelesen werden und dort sind diese Anforderungen (Basis-Tarif) auf Versicherer im Inland beschränkt. Konkludent ergibt sich damit auch, dass das Kündigungsverbot nicht angewandt werden muss bzw kann.
Und noch einmal, weil ich mittlerweile eine ganze Reihe dieser Versicherungen abtelefoniert habe: Alle Unternehmen, die ich gefragt habe, betonen, dass sie entweder ständige Einwohner Deutschlands nicht versichern, oder dass diese Versicherung für Leute gedacht ist, die viel im Ausland unterwegs sind, und dabei nicht allein auf ihre heimische KV vertrauen wollen. ALLE Unternehmen betonen, dass ihre Angebote nicht dazu geeignet sind, eine deutsche Krankenversicherung zu ersetzen, weil sie nicht den deutschen Regelungen entsprechen.
Das ist falsch und wir haben es von allen diesen Unternehmen schriftlich. Keine Ahnung, mit wem Sie da telefoniert haben - nicht jeder weiß dort Bescheid, der normal für Expats ans Telefon im Service geht. Entscheidend sind die Vorstände - lesen Sie doch einfach mal das Interview von Sarah Jewell von alC/AXA PPP im aktuellen FOCUS, die sagt das ganz klar. Man muss halt mit den richtigen Leuten reden - der Pförtner von der BaFin ist auch nicht der richtige Ansprechpartner.
Noch einmal: Auch wenn man eine solche Versicherung abschließt, besteht weiterhin die Pflicht, eine Krankenversicherung, die deutschem Recht entspricht, zu haben, und seine Beiträge zu bezahlen - auch rückwirkend.
Vollkommen falsch - siehe oben. Sie begeben sich mit solchen Aussagen auch hier ganz schön in die Haftung, darüber sind Sie sich hoffentlich im klaren?
Ganz grundsätzlich kann auch ein ausländischer Versicherer einen solchen Vertrag anbieten. Aber das hat noch kein Versicherer getan. Ich fange wieder hinten an: Der Makler wird in zwei Berichten in einem Kontext zitiert, der in eindeutigen Worten den Eindruck entstehen lässt, dass diese Versicherungen die bekannten deutschen Versicherungen ersetzt, und dass es, mit meinen eigenen Worten ausgedrückt, einen dritten Versicherungszweig gibt. Dass das in zwei Berichten passiert, und nur dieser Makler zitiert wird, drängt den Schluss auf, dass diese Aussagen auf ihn zurück zu führen sind.
Wie oben gesagt: von Medien keine Ahnung! Die Journalisten haben zuerst von uns alle Unterlagen eingesehen (BaFin, BMJ und mehr) und dann noch selber recherchiert und erst berichtet, wie sie die Kernausagen bestätigt gefunden haben. So läuft das in deutschen Medien.
Und ja, diese EU-KV hat genau den gleichen rechtlichen Stellenwert wie eine Auslandsreiseversicherung.
Kompletter Blödsinn - das sind international anerkannte Vollversicherungen, die auch von vielen deutschen Unternehmen für das internationale Personal und von EU, UNO und NATO in Deutschland eingesetzt werden.
Alles in allem, lieber VLAC: ich kann viel vertragen und diese Materie ist sehr verzwickt. Daher kann ich einige Ihrer Fehler und Fehlinterpretationen gut verstehen - so hab ich selber vor mehr als zwei Jahren auch die Recherchen dazu angefangen. Aber die rechtliche Lage ist eine andere und das ist zu beweisen.
Wo ich aber echt die Grenze ziehe ist wo Sie ehrabschneidende und rufschädigende Behauptungen aufstellen. Daher erwarte ich von Ihnen - gerne nach einem Gespräch mit mir und Einsicht in die Akten - eine Rücknahme dieser Beschuldigungen und eine Entschuldigung. Da hört die FReiheit auch im Internet sonst auf und dazu gibt es ausreichende Gerichtsurteile.
Lassen Sie uns das Thema wieder sachlich diskutieren - den EWR-Dienstleister sind keine Heilsbringer, nicht DIE tolle Alternative an sich - aber für viele Menschen derzeit die einzige Lösung. Ich gebe Ihnen noch ein Beispiel : Selbstständige, die von außerhalb der EU nach Deutschland kommen, brauchen für ihr Visum eine vollwertige Krankenversicherung. richtig?
Als Selbstständige ohne eine Vorversicherung können sie nicht in eine deutche GKV. Richtig?
Bleibt nur eine private Krankenversicherung. Richtig?
Seit ca. September 2011 gibt es aber KEINE deutsche PKV mehr, die einen Selbstständigen von außerhalb der EU (und teilweise in Verletzung von EU-REcht sogar von innerhalb der EU) noch in einem normalen Tarif aufnimmt. 0 - zero- Keine. Ich weiß das so genau, weil ich Spezialmakler für ausländische Fachkräfte (Expats) bin. In allen Annahmerichtlinien der deutschen PKVs stehen inzwischen Klauseln, dass eine deutsche(!) Vorversicherung von mindestens 2 Jahren erforderlich ist, sonst kann nicht angenommen werden. Damit bleibt ausländischen Selbstständigen - und da gibt es Ingenieure aus Neuseeland oder IT-Fachkräfte aus Indien - nur der BASIS-Tarif. Bei Familien dann auch noch pro Familienmitglied.
Hier haben sich die deutschen PKV schon lange aus ihrer Rolle als substitutive Versicherungen verabschiedet und da ist es gut, dass es die EWR-Dienstleister als legal und sichere Alternative gibt.
Cheerio
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