arianna67 hat geschrieben:Aber die GKV B verweigert mir rechtswidrig für den April und Mai den Versicherungsschutz. Ich will keinen Versicherungsschutz von der GKV A.
Ist das jetzt eigentlich ein Bescheid, den ich da bekommen habe?
Habe ich keinen Anspruch auf einen widerspruchsfähigen Bescheid / Verwaltungsakt? Es geht ja auch um Vertrauensschutz.
Auch wenn es nicht das ist, was du gerne hören würdest:
Die GKV B verweigert dir nicht rechtswidrig den Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz kann erst dann rechtzeitig beginnen, wenn sie eine entsprechende Kündigungsbestätigung erhalten.
Sie haben eine KB zum 31.05 erhalten, also kann die Mitgliedschaft erst am 01.06. entstehen. Sie können nicht auf Zuruf einfach die Mitgliedschaft früher beginnen lassen.
arianna67 hat geschrieben:
Ich bin nicht bereit, auch nur einen Tag länger von dem Willen dieser Kasse abhängig zu sein. Jmd. ist bei mir auch noch familienversichert. Das betrifft nicht nur mich. Im April und Mai möchte ich zum Arzt gehen, dort die Versicherungskarte der GKV B vorzeigen und mich behandeln lassen - ohne Angst haben zu müssen, dass die GKV A der Arztpraxis sinngemäß sagt: "Person X ist jedenfalls in Deutschland nicht krankenversichert."
Fakt ist:
Es ist bereits April. Eine Mitgliedschaft bei KK B ab 01.04 ist nicht mehr möglich.
Fakt ist auch, dass du jetzt einfach mit deiner Krankenversicherungskarte von KK A zum Arzt gehen kannst, schließlich steht ja außer Frage, dass du dort Mitglied bist, sonst hätten Sie dir keine Kündigungsbestätigung geschickt.
arianna67 hat geschrieben:
Ich habe der GKV A letzte Woche ein Einschreiben geschickt, wo ich diese auffordere, keine Beiträge für die Monate April und Mai einzuziehen.
Das ist nicht relevant. Solange du Mitglied bei KK A bist wird die KK A auch bei deinem Arbeitgeber Beiträge einziehen.
arianna67 hat geschrieben:
Wenn ich den §175 SGB V richtig lese (und bestätigt von vielen Mitgliedern hier im Forum), dann habe ich das Recht, dass die Mitgliedschaft bei der GKV A zum 31.03.2016 beendet wird.
Das ist auch korrekt, nur die Realität hat das ganze überholt. Selbst wenn morgen das ganze erledigt sein sollte, also die KK A sagt, dass du im Recht gewesen bist, dann könnte eine Mitgliedschaft erst zum 01.05 bei der KK B beginnen, da wir ja April haben.
Ich persönlich denke, dass dieser Sachverhalt jetzt auch nicht im April geregelt wird und somit es dazu kommt, dass du bei KK B erst ab dem 01.06. versichert bist.
arianna67 hat geschrieben:
Anscheinend darf ich noch nicht einmal die Sozialgerichtbarkeit anrufen, da mir weder die GKV A, noch die GKV B widerspruchsfähige Bescheide ausstellen.
Eine Klage würde dir im Moment auch nicht weiterhelfen.