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				Können Sozialgerichte ...
				Verfasst: 17.04.2017, 18:42
				von Anton Butz
				.
... wenn sie nicht zwischen 
ER-Anträgen und
Klagen unterscheiden können:
http://www.swr.de/forum/read.php?2,8359 ... #msg-86501
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				Verfasst: 25.04.2017, 23:23
				von Anton Butz
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ergänzend zur Politik- bzw. Wahlkampf-Seite
http://www.krankenkassenforum.de/23-vt8 ... &start=330
noch ein Beitrag zur Meinungsvielfalt innerhalb der SPD: 
zunächst aus der E-Mail der 
Generalsekretärin eines SPD-Landesverbandes vom 29.03.2017
"Um die Krankengeld-Falle zu entschärfen hat man 2015 bereits das
System verändert, damit sich Krankschreibungen nicht mehr überlappen 
müssen. Auch wenn dies, nicht alle Fälle regelt, so ist das Thema innerhalb
der SPD-Fraktionen bewusst und es wird an einer Lösung gearbeitet, die 
beiden Seiten des Verhandlungstisches gerecht werden kann."
und heute nun die Meinung des SPD-Fraktionschefs 
Thomas Oppermann  in der "
Zeit für mehr 
soziale Gerechtigkeit"
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-7 ... ml#q463788
Lügen - Missverständnisse - oder bedingungslose Unterwerfung???
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				Verfasst: 28.04.2017, 11:13
				von Anton Butz
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"Blinde Justitia 2017"
Mit dem heute veröffentlichten Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 28.02.2017, L 6 KR 942/15,
  
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
ist der dortige 6. Senat wieder einer der heißesten Anwärter für die 
„Blinde Justitia 2017“. 
Das Gericht bezieht sich mit seiner Rechtsprechung nach wie vor nicht auf das Gesetz, sondern ausschließlich auf 
das BSG, obwohl dieses zum streitigen Thema letztmals am 16.12.2014 urteilte und danach mit einer Serie von 
Entscheidungen der Sozialgerichte Speyer und Mainz ab 03.03.2015 erneut eindeutig widerlegt wurde:
SG Mainz, 25.07.2016, S 3 KR 428/15 
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L 
SG Speyer, 11.07.2016, S 19 KR 599/14 
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L 
SG Speyer, 11.07.2016, S 19 KR 369/14 
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L 
SG Mainz, 21.03.2016, S 3 KR 255/14 
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L 
SG Speyer, 30.11.2015, S 19 KR 160/15 
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L 
SG Speyer, 30.11.2015, S 19 KR 409/14 
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L 
SG Mainz, 31.08.2015, S 3 KR 405/13 
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L 
SG Speyer, 22.05.2015, S 19 KR 959/13 
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L 
SG Speyer, 20.03.2015, S 19 KR 969/13 
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L 
SG Speyer, 03.03.2015, S 19 KR 10/15 ER 
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
Die Fragwürdigkeit des BSG als oberste Krankengeld-Rechtsinstanz macht das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 
31.08.2015, S 3 KR 405/13, besonders deutlich. Schon die Textauszüge sprechen für sich: 
http://up.picr.de/28657173wg.pdf 
Doch die sog. Fachwelt drückt ihre Augen unisono zu. „Nur keine Zweifel aufkommen lassen! Den „letzten“ 
BSG-Urteilen blind folgen! Alles andere total ignorieren!“ Dies scheint die Devise - allerdings nicht nur in 
Thüringen - zu sein.
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				Verfasst: 28.04.2017, 12:11
				von broemmel
				
 Doch die sog. Fachwelt drückt ihre Augen unisono zu. „Nur keine Zweifel aufkommen lassen! Den „letzten“ 
BSG-Urteilen blind folgen! Alles andere total ignorieren!“ Dies scheint die Devise - allerdings nicht nur in 
 Thüringen - zu sein. 
Und die NichtFachwelt weiß es besser. 
Und kein Anwalt und kein Sozialrichter sieht was der Anton sieht
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 28.04.2017, 12:19
				von Czauderna
				broemmel hat geschrieben:
 Doch die sog. Fachwelt drückt ihre Augen unisono zu. „Nur keine Zweifel aufkommen lassen! Den „letzten“ 
BSG-Urteilen blind folgen! Alles andere total ignorieren!“ Dies scheint die Devise - allerdings nicht nur in 
 Thüringen - zu sein. 
Und die NichtFachwelt weiß es besser. 
Und kein Anwalt und kein Sozialrichter sieht was der Anton sieht
 
Hallo,
ja, verwunderlich, zumal doch die Links zu den Urteilen von Mainz und Speyer gefühlte 100mal schon hier gesetzt wurden - es ist schon sehr, sehr viel Optimismus von Nöten um zu glauben, dass das irgendwer liest, der auch daraus irgendwelche Schlüsse und Konsequenzen zieht - die Politik bestimmt nicht und Sozialrichter mit Sicherheit auch nicht. Also bleiben wieder nur wir übrig, die etwas damit anfangen können oder auch nicht - ein, eher zufällig sich hierher findender Leser ergreift sofort das Weite.
Gruss
Czauderna
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 28.04.2017, 14:28
				von Anton Butz
				.
broemmel und Czauderna wären schon mal zwei Leser.
Bei durchschnittlich 300 Aufrufen pro Beitrag könnte sich 
die Zahl noch erhöhen, zumal hier verschiedene Interessen-
gruppen abwechselnd bedient werden - jetzt wieder die SPD 
unter dem Slogan:
Nichts Soziales mit Oppermann und Nahles!
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-7 ... ml#q465489
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				Verfasst: 28.04.2017, 16:30
				von Czauderna
				Hallo,
Allein Broemmel und ich kommen sicher locker auf 100 Aufrufe pro Tag  
  
 
Gruß
Guenter
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 28.04.2017, 16:51
				von broemmel
				Und 200 von Anton.
Und schon relativiert sich die Angabe der Aufrufe
			 
			
					
				
				Verfasst: 29.04.2017, 18:30
				von Anton Butz
				
			 
			
					
				
				Verfasst: 29.04.2017, 19:53
				von Czauderna
				
Hallo Anton,
aber das macht er doch nur dir zu Liebe - es sind überwiegend nur Reaktionen auf deine Beiträge, also bist du immer einen voraus  -
Leute, das ist doch Erbsenzählerei !!!!
Gruss
Czauderna
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 29.04.2017, 21:06
				von Anton Butz
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Krankengeld-Recht ist nur Begründungssache. Dies ist nicht neu, sondern 
durch die sog. Krankengeld-„Recht“sprechung des 1. BSG-Senates seit Jahren 
belegt.
Ähnlich auffällig wie 2015 – durch ablehnende Entscheidungen – die 29. Kammer 
des Sozialgerichts Stade ist inzwischen – durch stattgebende Entscheidungen – 
die 13. Kammer des Sozialgerichts Aachen:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=191386
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=191337
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=190319
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=188471
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=170468
Hauptsache das Ergebnis stimmt!
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				Verfasst: 30.04.2017, 23:15
				von Anton Butz
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Beim BSG stimmte das Ergebnis nicht, solange bis 31.12.2014 der 1. Senat 
unter Vorsitz des früheren BSG-Präsidenten Peter Masuch für die Krankengeld-
Rechtsprechung zuständig war. Die „
illegale BSG-Krankengeld-Falle“ und 
der „
SGB-widrige Selbstvollzug des Krankengeld-Rechts“ prägen die 
letzten 10 Jahre der sog. Krankengeld-„Recht“sprechung.
Der seit 01.01.2015 zuständige 3. BSG-Senat gönnte sich eine längere Kranken-
geld-Rechtsprechungs-Pause. Nun geht es am 11.05.2017 mit neuer Besetzung 
in die nächste Runde.
Wir sind gespannt: 
entwickelt sich fiktives Parallel-Recht zu Recht?
http://www.krankenkassenforum.de/110520 ... t9597.html
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				Verfasst: 03.05.2017, 11:20
				von Anton Butz
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Namen von Gerichten und dort entscheidenden Personen sind 
dabei nicht Schall und Rauch - ebenso wenig Inhalte (SGB X):
https://www.jurion.de/urteile/bsg/2008- ... r-27_07-r/
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				Verfasst: 05.05.2017, 07:02
				von Anton Butz
				
			 
			
					
				
				Verfasst: 05.05.2017, 12:14
				von Czauderna
				Hallo,
zu dem Fall aus Leipzig :
ja, gutes Urteil zu Gunsten der Versicherten, trotzdem gilt es doch die Schklussbemerkung des Richters noch mal eindeutig hervorzuheben:
Das Urteil bleibe aber ein Einzelfall, da es nur unter diesen Voraussetzungen zugunsten der Klägerin getroffen werden konnte, sagte Kups abschließend..
Das lässt mich wieder meine Forderung aufgreifen, wonach es bereits die Krankenkasse per Gesetz in Einzelfällen, wie es dieser einer war, auch schon im Rahmen des Verwaltungsverfahrens so zu entscheiden, also nix mit  erst mal Widersprüchen und MDK , Kulanz oder Augen zu sondern einfach nur die Würdigung der Umstände.
Dass es sich bei solchen Fällen grundsätzlich um  (Achtung, da ist es wieder) "Einzelfälle", gemessen an der Gesamtzahl der Krankengeldfälle, handelt ist sicher.
Gruss
Czauderna