rechtswidrige Krankengeld-Beendigungen, unmögliches System !

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 22.06.2012, 09:07

So so Krankengeld gibt es also schon seit Bismarckszeiten und alle Bescheide über den Bezug von Krankengeld sind also seit 1912 ungültig? § 183 RVO ???

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 22.06.2012, 17:35

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CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 22.06.2012, 21:31

ohm, naja manche Urteile seit den Zeiten des Reichsozialgerichts scheinen irgendwie bis heut zugelten.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 22.06.2012, 23:34

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Rossi
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Beitrag von Rossi » 23.06.2012, 23:24

Na wunderbar, unsere Babyjahre aus dem SGB XII interessieren die Kassen nicht.

@sven211

In welcher Funktion bist Du bei der Kasse tätig? Bist Du ein Justizar oder nur ein Fallmanager im Krankengeld.?

Hast Du einen Kegelclub bzw. Kartenclub mit den Richtern den BSG?

Ich kann Dir schon mal aus unseren Babyjahren berichten. Was standt bei uns drinne?

Sie erhalten "ab" dem XX.XX.XXXX Leistungen der Sozialhilfe, solange wie Hilfebedürftigkeit besteht.

Was glaubst Du wohl, was uns damal die Verwaltungsgerichte zu dieser Formulierung erzälht haben? Heute haben wir auch noch die Sozialgerichte, die auch noch ganz anders tickern, natürlich im Sinne der Betroffenen.

Wenn man so einen Mist in dem Bescheid schreibt, dann ist es ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Boah, die Erfahrung war ehrlich gesagt übel.

Allein das Wörtchen "ab" war der Killer, denn über alles andere wie bspw. "solange Hilfebedürftigkeit besteht" lässt sich bekanntlich sehr schön streiten. Durch das Wörtchen "ab" wurde die Klamotte zum Verwaltungsakt mit Dauerwirkung und im Falle des Widerspruches musste aufgund der ausfschiebenden Wirkung erst einmal weitergelöhnt werden.

Jetzt kommst Du mit Deiner Formulierung im Krankengeldbescheid um die Ecke, in dem Du auch das Wörtchen "ab" für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit einbastelst. Hier lässt sich dann genau so über die Arbeitsunfähtigkeit streiten (ob sie besteht oder nicht besteht) aber nur, weil Du das Wörtchen "ab" benutzt hast, ist es ein VA mit Dauerwirkung. Ein Widespruch hat dann immer aufschiebende Wirkung und Du musst weiterlöhnen.

Was hindert Dich dagegen, dass Du in dem Bescheid schreibst, dass Du zuächst Krankengeld aufgrund der AU vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXX gewährst?

Denn in dieser Konstellation erledigt sich dieser Bescheid durch Fristablauf und der Kunde kann von Pontius nach Pliatus rennen. Denn auch durch einen Widerspruch erhält er niemals länger diese Leistung, die ihm durch Fristablauf zugebilligt wurde. Eine aufschiebende Wirkung - aufgrund des Widerspruches kommt hier nicht in Frage - weil sich der Va durch den Ablauf der Befristung erledigt hat.

Sorry, ich merke hier schon, dass Du vermutlich kein Justizar einer Kasse bist und noch auf Traumvorstellungen des BSG herumreitest. Ich muss mit dieser Ansicht natürlich nicht richtig liegen, aber dies sind unsere Babyjahre im Bereich der Sozailhilfe gewesen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.06.2012, 11:29

Hallo Svenen 211,
Ja, so ist es, diesen schmerzlich Weg musste der Rossi in seiner Tätigkeit auchgehen - in den, wie er so eindrucksvoll schildert, "Baby-Jahren" des
SGB III, da wurden dort auch die kapitalsten Böcke geschossen, und so mancher Betroffene musste sogar die Gerichte bemühen um zu seinem
Recht zu kommen. Heute ist das aber nicht mehr so, heute läuft das bei Rossi und seinen Kollegen alles seinen richtigen Weg und Beschwerden oder gar Klagen über die Behandlung durch das "Amt", nein, so etwas gibt es nicht mehr. Allerdings bei den Kassen, also die von den anderen SGB's, da sind die
Baby-Jahre zwar auch schon vorbei, aber scheinen noch in der pubertäreren
Phase zu sein und wollen es einfach nicht lernen, und dafür gibt es eben u.a. den Rossi,der sich dieser Erziehungsaufgabe angenommen hat. Er führt sogar selbst Seminare durch um diese Aufgabe zubewaeltigen und wenn man ihm glauben darf, und das tut hier jeder, dann ist er in seiner Mission auch sehr
erfolgreich.
Und wenn du jetzt meinst, ich würde meinen Freund Rossi hier veräppeln, nein das tue ich nicht, denn dafür schätze ich ihn zu sehr, er schreibt eben manchesmal zu dominant und wenn man nicht aufpasst, dann fühlt man sich tatsächlich wie ein Kind, dem Papa die Welt erklärt.
Und weil er mich dann immer Kassen-Daddy nennt, wahrscheinlich bin ich sogar 1000 Jahre älter als er, deshalb schreibe ich in solchen Fällen auch gerne frozzelnd.
Gruß
Czauderna

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 24.06.2012, 14:37

Ich kann Dir schon mal aus unseren Babyjahren berichten. Was standt bei uns drinne?
Wenn man so einen Mist in dem Bescheid schreibt, dann ist es ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Boah, die Erfahrung war ehrlich gesagt übel.
Hallo Rossi,

bist du denn sicher, dass eure "Babyjahre" vorbei sind? wenn ich mir die Berichterstattung so anschaue, sehe ich viele Berichte wg. einer Klageflut wegen falscher ALG II-Bescheide.....von einer Klageflut wg. falscher Krankengeldbescheide oder sonstiger Bescheide der Krankenkasse höre ich dagegen weniger.

ich möchte nicht sagen, dass alles perfekt läuft bei den Krankenkassen und dass wir viel, viel besser sind als die ArGen. Aber ich habe so ein bissel den Eindruck (verbesser mich, wenn ich falsch liege), dass du ein wenig auf dem hohen Ross sitzt und uns Krankenkassenmitarbeiter belehren willst, weil wir das alles nicht richtig durchblicken.

ich möchte nich bestreiten, dass du eine hohe Kompetenz hast, wass das SGB X betrifft. Und ich finde es auch gut, dass du diese Kompetenz hier einbringst. Aber komm vielleicht mal von dem hohen Ross runter und stell dich mit uns anderen auf eine Stufe.

Gruß
Lady Buttefly

röschen
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Beitrag von röschen » 24.06.2012, 14:54

Czauderna hat geschrieben: heute läuft das bei Rossi und seinen Kollegen alles seinen richtigen Weg und Beschwerden oder gar Klagen über die Behandlung durch das "Amt", nein, so etwas gibt es nicht mehr.
Absichtlich den :lol: vergessen?

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.06.2012, 16:07

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.06.2012, 16:23

Hallo Macht Sinn,
du bist zwar nicht betroffen hier zu diesem "Thema" - da du aber auf deine sachliche Frage auch eine Antwort mit der gleichen Qualität wie die Frage haben willst, hier die Antwort - ja, haben wir, und nein, wie weiß ich nicht, da ich ja nur bei einer Kasse arbeite.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.06.2012, 17:01

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.06.2012, 18:08

Hallo Machts Sinn,
richtig, aber das liegt auch alles daran, dass ich in der Praxis mit solchen Konstellationen nie zusammengetroffen bin, also damit meine ich, dass es da "Entscheidungen" zum Nachteil des Versicherten gab - wo eine Wille, da ein Weg -
war eben doch "die gute, alte Zeit".
Meine Rede seit Anbeginn, man muss miteinander reden - und schon wieder bin ich weg von der Sachebene , hin auf die Persönlichkeitsebene, aber wenn es nicht immer wieder mal "menschelt" hier im Forum, dann haben nur noch die "Korinthenkacker", "Erbsenzähler" und" §§-Reiter" das sagen, was dann auch nicht so schön ist.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 25.06.2012, 19:04

Na ja, Lady Butterfly

Zitat:
bist du denn sicher, dass eure "Babyjahre" vorbei sind? wenn ich mir die Berichterstattung so anschaue, sehe ich viele Berichte wg. einer Klageflut wegen falscher ALG II-Bescheide.....von einer Klageflut wg. falscher Krankengeldbescheide oder sonstiger Bescheide der Krankenkasse höre ich dagegen weniger.

Ich glaube, dass Du meine Postings nicht richtig gelesen hast. Denn ich habe aus den Babyjahren im SGB XII (vormals die gute alte Sozialhilfe BSHG) berichtet und nicht aus dem SGB II (ALG II).

Ich sage immer; Äpfel sind nicht gleich Birnen.

Selbstverständlich passieren im SGB XII auch Fehler, denn dort wo gehobelt wird, fallen bekanntlich auch Späne.

Allerdings prüfen wir bei Widesprüchen erst immer die Verfahrensvorschriften und den Bescheidaufbau. Wenn dort etwas nicht beachet wurde, dann geben wir dem Widerspruch sofort statt und schalten den Widerspruchsausschuss gar nicht erst ein.

Gerade bei dem Wörtchen "ab" muss man eben höllisch aufpassen. Das BVA hat es doch noch einmal in dem 2. Schreiben sehr schön zum Ausdruck gebracht, worauf es ankommt.

Da hilft meines Erachtens auch keine schwammige Formulierung, wie "sie erhalten ab dem XX.XX.XXXX Krankengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit"

Wenn dort steht; "sie erhalten Krankengeld in der Zeit vom XX.XX.XXX - XX.XX.XXXX in Höhe von", dann wäre es eindeutig. Dieser VA erledigt sich durch die Befristung und man hat überhaupt keine Probleme mit der aufschiebenden Wirkung.

Es sind halt eben nur meine Erfahrungen, mehr nicht!

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 25.06.2012, 19:16

die Frage, ob Krankengeld-Bewilligungen Verwaltungsakte mit Dauerwirkung sind oder nicht, hatten wir doch schon mal in diesem Forum....und ich bleibe bei meiner Meinung: dies wir letztendlich wohl das BSG entscheiden müssen. Erst dann gibt es Rechtssicherheit.

es entspricht nämlich nach meiner Erfahrung nach nicht der Praxis, dass das Krankengeld immer mit dem Zusatz "von XX.XX.XX bis zum XX.XX.XX" bewilligt wird. Und um ehrlich zu sein, ich sehe auch keinen Vorteil für die Versicherten mit dieser Formulierung.

Gruß
Lady Butterfly

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 25.06.2012, 19:29

Tatsächlich dreht sich die Diskussion im Kreis und die Fronten sind "verhärtet".

@LadyButterfly
In meinem Bescheid zum KRG stand : ab ... ohne weiteren Zusatz
Wie bereits von mir beschrieben,wäre es für mich als Versicherte von größtem Vorteil gewesen, wenn im Bescheid von bis
auf Grund einer Vorerkrankung gestanden hätte.

Das gehört zur Kundenfreundlichkeit dazu, wenn man frühzeitig, und nicht wie bei mir völlig willkürlich und aus heiterem Himmel, einen Verwaltungsakt aus dem Ärmel zaubert.
Das müßte kein Gericht klären, da reicht der gesunde Menschenverstand.
LG
ReallyAngry

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