Krankenkasse will KRG einstellen, Arbeitsunfall Ursache
Moderator: Czauderna
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Die Frage der Zuständigkeit
Dienstellenleiter: Beschwerden (seit 2007) nicht weitergeleitet - "das ist nicht meine Baustelle"
Staatsanwaltschaft XX: Verfahren eingestellt (nach Strafanzeige)
Fachkraft für Arbeitssicherheit: "wenn ich da weiter bohre, dann ist mein Job pfui"
Gesundheitsamt XX: nicht zuständig
Gewerbeaufsichtsamt: nicht zuständig
Der Präsident der Dienstelle: ich beantworte lieber keine Fragen
Die Ärzte: Ich kreuz gar nicht erst Unfall / Unfallfolge auf dem "Gelben Schein" an, das wäre Mehrarbeit für mich
Die BG: Wir ermitteln gar nicht erst, sonst könnte möglicherweise was gefunden werden.
Die KK: siehe oben, und dem von MachtsSinn zitierten §§
Und als Schmankerl:
Am xx.xx.2010 kommt ein Schreiben meiner KK, ich möchte doch bitte meinen Eigenanteil für die Transportkosten (Krankenwagen nach Arbeitsunfall) bezahlen.
Ich: Anruf, Sachlage erklärt, zahl ich nicht.
Dann eins von zwei Erinnerungsschreiben.
Mittlerweile hatte ich die BG Akte zur Einsicht und gesehen, dass der Lalülala von denen voll bezahlt worden ist.
Also: e-mail...zahl ich nicht...hat BG schon bezahlt. Will jetzt schriftlich, dass ich das nicht bezahlen muss.
Und siehe da: Frühjahr 2011
Sehr geehrte (r) ...
hiermit bestätigen wir Ihnen wunschgemäß, dass Sie den Eigenanteil in Höhe von €10,00 für den Rettungswagen nicht zahlen müssen. Wir haben diesen Betrag bereits bei uns ausgebucht. Die Kosten für den Rettungswagen haben wir bereits von der UK des Bundes erstattet bekommen.
Soll ich das jetzt unter "eigentlich sind die doch ganz nett, weil es nicht gleich zu einer Zwangsvollstreckung gekommen ist" verbuchen?
Nee, ich glaube nicht. Wer so plump versucht, jemanden abzuzocken, der wird sich wohl eher nicht in eine Auseinandersetzung einschalten und gerne Datenschutzgründe vorschieben.
Ich glaube, ich hätte in diesem Fall kein Problem gehabt, eine Entbindung der Schweigepflicht zu unterschreiben - wie ja für den MDK und die UK sowieso.
Staatsanwaltschaft XX: Verfahren eingestellt (nach Strafanzeige)
Fachkraft für Arbeitssicherheit: "wenn ich da weiter bohre, dann ist mein Job pfui"
Gesundheitsamt XX: nicht zuständig
Gewerbeaufsichtsamt: nicht zuständig
Der Präsident der Dienstelle: ich beantworte lieber keine Fragen
Die Ärzte: Ich kreuz gar nicht erst Unfall / Unfallfolge auf dem "Gelben Schein" an, das wäre Mehrarbeit für mich
Die BG: Wir ermitteln gar nicht erst, sonst könnte möglicherweise was gefunden werden.
Die KK: siehe oben, und dem von MachtsSinn zitierten §§
Und als Schmankerl:
Am xx.xx.2010 kommt ein Schreiben meiner KK, ich möchte doch bitte meinen Eigenanteil für die Transportkosten (Krankenwagen nach Arbeitsunfall) bezahlen.
Ich: Anruf, Sachlage erklärt, zahl ich nicht.
Dann eins von zwei Erinnerungsschreiben.
Mittlerweile hatte ich die BG Akte zur Einsicht und gesehen, dass der Lalülala von denen voll bezahlt worden ist.
Also: e-mail...zahl ich nicht...hat BG schon bezahlt. Will jetzt schriftlich, dass ich das nicht bezahlen muss.
Und siehe da: Frühjahr 2011
Sehr geehrte (r) ...
hiermit bestätigen wir Ihnen wunschgemäß, dass Sie den Eigenanteil in Höhe von €10,00 für den Rettungswagen nicht zahlen müssen. Wir haben diesen Betrag bereits bei uns ausgebucht. Die Kosten für den Rettungswagen haben wir bereits von der UK des Bundes erstattet bekommen.
Soll ich das jetzt unter "eigentlich sind die doch ganz nett, weil es nicht gleich zu einer Zwangsvollstreckung gekommen ist" verbuchen?
Nee, ich glaube nicht. Wer so plump versucht, jemanden abzuzocken, der wird sich wohl eher nicht in eine Auseinandersetzung einschalten und gerne Datenschutzgründe vorschieben.
Ich glaube, ich hätte in diesem Fall kein Problem gehabt, eine Entbindung der Schweigepflicht zu unterschreiben - wie ja für den MDK und die UK sowieso.
Hallo Macht Sinn,
clever, clever - du ziehst dich erneut auf deine geliebten Gesetze zurück und drehst den Spieß um, in dem du meine Frage mit einer Gegenfrage "beantwortest" - nein, das Spielchen musst du schon mit anderen machen.
Ich sehe nur, dass du "auch" absolut keinen blassen Schimmer hast, wie man eine solche Sache in der Praxis angehen würde. Ich für meinem Teil habe offen bekannt, dass ich damit nicht befasst bin, also muss ich davon auch direkt keine praktische Erfahrung haben - und auch deine Schlussfolgerung, dass ich aufgrund des Engagements meines Arbeitgebers dazu näheres berichten können, zeigt, dass du von der Organisation innerhalb einer bundesweiten Krankenkasse allenfalls nur theoretische Kenntnisse hast, ist aber nicht schlimm, ist eher normal.
Und auch hier zum x. mal, speziell nur für dich - ich schreibe als Privatmann hier - wenn du irgendwelche offizielle Statements haben willst, wende ich an unsere Presseabteilung oder an unsere Zentrale allgemein - die helfen dir gerne weiter.
Ich denke auch, dass wir es an dieser Stelle wieder einmal gut sein lassen sollten - die Leser wollen sich direkt mit dem Fall befassen und nicht mit unserem Kommunikationsstil.
Gruss
Czauderna
clever, clever - du ziehst dich erneut auf deine geliebten Gesetze zurück und drehst den Spieß um, in dem du meine Frage mit einer Gegenfrage "beantwortest" - nein, das Spielchen musst du schon mit anderen machen.
Ich sehe nur, dass du "auch" absolut keinen blassen Schimmer hast, wie man eine solche Sache in der Praxis angehen würde. Ich für meinem Teil habe offen bekannt, dass ich damit nicht befasst bin, also muss ich davon auch direkt keine praktische Erfahrung haben - und auch deine Schlussfolgerung, dass ich aufgrund des Engagements meines Arbeitgebers dazu näheres berichten können, zeigt, dass du von der Organisation innerhalb einer bundesweiten Krankenkasse allenfalls nur theoretische Kenntnisse hast, ist aber nicht schlimm, ist eher normal.
Und auch hier zum x. mal, speziell nur für dich - ich schreibe als Privatmann hier - wenn du irgendwelche offizielle Statements haben willst, wende ich an unsere Presseabteilung oder an unsere Zentrale allgemein - die helfen dir gerne weiter.
Ich denke auch, dass wir es an dieser Stelle wieder einmal gut sein lassen sollten - die Leser wollen sich direkt mit dem Fall befassen und nicht mit unserem Kommunikationsstil.
Gruss
Czauderna
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Kommunikationsstil
Auch diesem stimme ich zu: Es fällt auf, dass die Diskussion/Beantwortung von Fragen einem gewissen Kommnikationsstil zum Opfer fällt. Es wird dann schwierig, den Beiträgen zu folgen und die Antwort der Fragen herauszufiltern.
Bevor ich mich hier ins Forum eingeloggt habe, habe ich mir, als juristischer Laie das SGB zum Thema KK, KRG, und Zusammenarbeit der Leistungsträger vorgenommen und durchgearbeitet. Ich habe genau die Stellen gefunden, die als Gesetzestexte in meinem Fall zitiert worden sind.
Und wenn man sich hier die Beiträge in den verschiedenen Threads durchliest, dann sind die "Probleme" der Leute bezüglich ihrer KK doch fast immer sehr ähnlich.
Irgendwo ist der Satz zu lesen gewesen: Die Richter haben bei der Auslegung der Gesetze eine gewisse Entscheidungsfreiheit. Das scheint häufig bei den KK auch der Fall zu sein.
Und die Staatsanwaltschaft? Die ist sogar weisungsbefugt, was so viel heißen kann: Wenn es zu viel Ärger für eine Behörde geben kann, dann stellt das Verfahren lieber ein.
Und in meinem Fall: Ich brauchte das von mir für €800 selbstbezahlte Gutachten um einen Krankenhausaufenthalt genehmigt zu bekommen.
Nochmal, die Behandlung für diese Krnakheiten, wenn es dann nicht gerade anerkannte Berufskrankheiten, oder in meinem Fall ein UNFALLFOLGESCHADEN ist, werden von den KK nicht bezahlt.
Die Bedingung der Klinik für die Aufnahme war, dass ich eine diagnostizierte MCS habe und die Kostenübernahme vorher von meiner Kasse genehmigt bekomme.
Diese Bedingung ist an sich ok - nur nimmt jetzt die KK das kleine Wort
MCS, welches sie eine Woche vor Arbeitsunfall in meiner Akte gefunden hat, und steuert mich gnadenlos aus.
Die KK sind auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Geld der Solidargemeinschaft nicht verschwendet wird.
Dieses hat meine KK nicht getan, denn sie hat zugelassen, dass ich mit Falschdiagnosen, auf die ich immer wieder verwiesen habe, 3 1/2 Jahre
keinem Heilerfolg zugeführt worden bin.
Der Krankenhausbericht liegt mir noch nicht vor, aber die Diagnosen habe ich über den Leistungsnachweis. Es sind 7 neue zu der bestehenden gekommen. Sind das nun "Hinzugetretene Krankheiten?"
Nee, leider nicht. Es sind nur Folgen des Arbeitsunfalls.
Pech gehabt, lieber Patient. Glück für die anderen. Kannst ja klagen...
Bevor ich mich hier ins Forum eingeloggt habe, habe ich mir, als juristischer Laie das SGB zum Thema KK, KRG, und Zusammenarbeit der Leistungsträger vorgenommen und durchgearbeitet. Ich habe genau die Stellen gefunden, die als Gesetzestexte in meinem Fall zitiert worden sind.
Und wenn man sich hier die Beiträge in den verschiedenen Threads durchliest, dann sind die "Probleme" der Leute bezüglich ihrer KK doch fast immer sehr ähnlich.
Irgendwo ist der Satz zu lesen gewesen: Die Richter haben bei der Auslegung der Gesetze eine gewisse Entscheidungsfreiheit. Das scheint häufig bei den KK auch der Fall zu sein.
Und die Staatsanwaltschaft? Die ist sogar weisungsbefugt, was so viel heißen kann: Wenn es zu viel Ärger für eine Behörde geben kann, dann stellt das Verfahren lieber ein.
Und in meinem Fall: Ich brauchte das von mir für €800 selbstbezahlte Gutachten um einen Krankenhausaufenthalt genehmigt zu bekommen.
Nochmal, die Behandlung für diese Krnakheiten, wenn es dann nicht gerade anerkannte Berufskrankheiten, oder in meinem Fall ein UNFALLFOLGESCHADEN ist, werden von den KK nicht bezahlt.
Die Bedingung der Klinik für die Aufnahme war, dass ich eine diagnostizierte MCS habe und die Kostenübernahme vorher von meiner Kasse genehmigt bekomme.
Diese Bedingung ist an sich ok - nur nimmt jetzt die KK das kleine Wort
MCS, welches sie eine Woche vor Arbeitsunfall in meiner Akte gefunden hat, und steuert mich gnadenlos aus.
Die KK sind auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Geld der Solidargemeinschaft nicht verschwendet wird.
Dieses hat meine KK nicht getan, denn sie hat zugelassen, dass ich mit Falschdiagnosen, auf die ich immer wieder verwiesen habe, 3 1/2 Jahre
keinem Heilerfolg zugeführt worden bin.
Der Krankenhausbericht liegt mir noch nicht vor, aber die Diagnosen habe ich über den Leistungsnachweis. Es sind 7 neue zu der bestehenden gekommen. Sind das nun "Hinzugetretene Krankheiten?"
Nee, leider nicht. Es sind nur Folgen des Arbeitsunfalls.
Pech gehabt, lieber Patient. Glück für die anderen. Kannst ja klagen...
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eine weiter Frage zu MDK Gutachten und KK
In meinem ersten MDK Gutachten stand:
Das Ergebnis wurde dem Versicherten mitgeteilt
Dieses ist glatt gelogen - ich habe mir das Ding vom Hausarzt geben lassen, nachdem die Fachärztin, bei der ich zu der zeit in Behandlung war mir bis Ende Dezember immer gesagt hatte, das ihr das Gutchten nicht vorliegt. (ebenfalls glatt gelogen, da ich später den Versandumfang gesehen habe)
Da dieses Gutachten, nett ausgedrückt, teilweise Unwahrheiten beinhaltet hat, rief ich bei meiner KK an und die riet mir, Widerspruch einzulegen. Das es vielleicht sinnvoller wäre, einen Arzt hinzuzuziehen, wurde mir nicht gesagt. Also schrieb ich den Widerspruch...übrigens mit Hilfe meines Freundes-der ist Arzt (Lalaland-Doktor, ich kann das Wort Anäth??? nicht schreiben). Die SB sagte mir, ich solle den an den MDK und die Kasse schicken.
Dann rief ich nach 4 Wochen oder so bei der KK und fragte, ob es "Neues" zu meinem Widerspruch gibt. SB sagte: Müssen sie direkt über den MDK anfragen. Wir dürfen weder Gutachten noch anderes an den Versicherten geben.
Also rief ich den MDK an. "Ja, kommen sie am...und holen sie sich den "Widerspruchbescheid" raus. Bringen sie ihren Perso mit.
Gemacht, getan.
Was sagt die Tusse am "Empfang"? (nach Telefonat mit der Ärztin, gegen deren Gutachten ich widersprochen habe) "Das dürfen wir ihnen nicht geben. Das darf nur ein Arzt erhalten. Schönen Tag noch.
80 km umsonst gefahren...na, danke.
Über eine Internistin habe ich das Ding erhalten. Es gibt ein schönes Anschreiben an die, in der ich obiges schildere.
Soll ich klagen???
Also: Wer gibt was an wen und in welchem Umfang (inhaltlich)?
Das Ergebnis wurde dem Versicherten mitgeteilt
Dieses ist glatt gelogen - ich habe mir das Ding vom Hausarzt geben lassen, nachdem die Fachärztin, bei der ich zu der zeit in Behandlung war mir bis Ende Dezember immer gesagt hatte, das ihr das Gutchten nicht vorliegt. (ebenfalls glatt gelogen, da ich später den Versandumfang gesehen habe)
Da dieses Gutachten, nett ausgedrückt, teilweise Unwahrheiten beinhaltet hat, rief ich bei meiner KK an und die riet mir, Widerspruch einzulegen. Das es vielleicht sinnvoller wäre, einen Arzt hinzuzuziehen, wurde mir nicht gesagt. Also schrieb ich den Widerspruch...übrigens mit Hilfe meines Freundes-der ist Arzt (Lalaland-Doktor, ich kann das Wort Anäth??? nicht schreiben). Die SB sagte mir, ich solle den an den MDK und die Kasse schicken.
Dann rief ich nach 4 Wochen oder so bei der KK und fragte, ob es "Neues" zu meinem Widerspruch gibt. SB sagte: Müssen sie direkt über den MDK anfragen. Wir dürfen weder Gutachten noch anderes an den Versicherten geben.
Also rief ich den MDK an. "Ja, kommen sie am...und holen sie sich den "Widerspruchbescheid" raus. Bringen sie ihren Perso mit.
Gemacht, getan.
Was sagt die Tusse am "Empfang"? (nach Telefonat mit der Ärztin, gegen deren Gutachten ich widersprochen habe) "Das dürfen wir ihnen nicht geben. Das darf nur ein Arzt erhalten. Schönen Tag noch.
80 km umsonst gefahren...na, danke.
Über eine Internistin habe ich das Ding erhalten. Es gibt ein schönes Anschreiben an die, in der ich obiges schildere.
Soll ich klagen???
Also: Wer gibt was an wen und in welchem Umfang (inhaltlich)?
Re: eine weiter Frage zu MDK Gutachten und KK
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Zwei Dinge gebe ich zu bedenken: Wir alle wissen nicht, was die Krankenkasse versucht hat, sollten deshalb vorsichtig mit Vorverurteilungen sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Regressabteilung der Kasse bei der Höhe der bisher aufgelaufenen Kosten untätig geblieben ist. Allerdings habe ich den Eindruck, dass die Parteien sind nicht darüber einig sind, ob eine tatsächliche oder eingebildete Vergiftung vorliegt.
Punkt zwei ist die fehlende Unterstützung der Kollegen. Dies kann so gewertet werden, dass keine arbeitsplatzspezifische Vergiftung vorliegen kann, da diese keine Schritte einleiten. Ehrlich gesagt erscheint mir die Begründung der drohenden Versetzung etwas dünn. Wer lässt sich denn lieber krank machen statt umzuziehen? Ganz davon abgesehen, dass die Gefahr dieser Versetzungen bei deinem Arbeitgeber doch schon bei Vertragsunterzeichnung klar sind und in Kauf genommen werden müssen.
Punkt zwei ist die fehlende Unterstützung der Kollegen. Dies kann so gewertet werden, dass keine arbeitsplatzspezifische Vergiftung vorliegen kann, da diese keine Schritte einleiten. Ehrlich gesagt erscheint mir die Begründung der drohenden Versetzung etwas dünn. Wer lässt sich denn lieber krank machen statt umzuziehen? Ganz davon abgesehen, dass die Gefahr dieser Versetzungen bei deinem Arbeitgeber doch schon bei Vertragsunterzeichnung klar sind und in Kauf genommen werden müssen.
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@ GerneKrankenVersichert, Sie schreiben / Du schreibst
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Zwei Dinge gebe ich zu bedenken: Wir alle wissen nicht, was die Krankenkasse versucht hat, sollten deshalb vorsichtig mit Vorverurteilungen sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Regressabteilung der Kasse bei der Höhe der bisher aufgelaufenen Kosten untätig geblieben ist. Allerdings habe ich den Eindruck, dass die Parteien sind nicht darüber einig sind, ob eine tatsächliche oder eingebildete Vergiftung vorliegt.
Die KK hat sich die Kosten für den Krankenwagen erstatten lassen. Sie hat auch ihre Ansprüche für die ihr entstandenen Kosten der weiteren Behandlung gegenüber der UK geltend gemacht. (§§102 ff SGB X) Und sie hat geschrieben, dass sie bei dem Ereignis vom 03.09.2009 von einem Arbeitsunfall im Sinne von §§ und angefragt, ob sie Verletztengeld an mich auszahlen darf.
Ich gehe davon aus, dass die KK dann ebenfalls den ablehnenden Bescheid der UK erhalten hat, und dann nichts weiter unternommen hat. Wie in einem obigen Beitrag beschrieben wurde mir dann gesagt, es sei an mir, meine Ansprüche gegenüber der UK durchzusetzten.
Des weiteren führen Sie /führst Du aus:
Punkt zwei ist die fehlende Unterstützung der Kollegen. Dies kann so gewertet werden, dass keine arbeitsplatzspezifische Vergiftung vorliegen kann, da diese keine Schritte einleiten.
Ihre (Deine) Bewertung der arbeitsplatzspezifischen Vergiftung kann durchaus so vollzogen werden. Allerdings, es wurden Schritte seitens der Kollegen Schritte unternommen, z.B. Beschwerdebriefe in Bezug auf eine, ich nenne es mal "üble Geruchsbelästigung", Forderungen von Messungen und medizinischen Laborparametern bezüglich einer Schadstoffbelastung in Blut/Urin. Diese sind vom AG schlicht nicht durchgeführt worden.
Zum Anderen geht Ihre / Deine Antwort davon aus, dass alle Betroffenen auf mögliche Schadstoffe hätten gleich reagieren müssen. Dies ist, ohne zu sehr ins Detail zu gehen, nicht der Fall. Jeder Mensch unterscheidet sich in seiner Entgiftungskapazität, *** zu: der eine kann viel Alkohol trinken, der andere weniger. Daher gilt bei der Definition "Sick Building", dass mindestens 25% der Gebäudebenutzer betroffen sein müssen. Diese Bedingung war nachweislich erfüllt.
Ehrlich gesagt erscheint mir die Begründung der drohenden Versetzung etwas dünn. Wer lässt sich denn lieber krank machen statt umzuziehen? Ganz davon abgesehen, dass die Gefahr dieser Versetzungen bei deinem Arbeitgeber doch schon bei Vertragsunterzeichnung klar sind und in Kauf genommen werden müssen.
Dem stimme ich zu! Aber zwei KollegeInnen haben während einer Besprechung dieses tatsächlich gesagt. Die eine, weil sie gerade ein neues Häuschen gebaut hat; die andere, weil sie sich als Engländerin weigert, auf deutschen Autobahnen zu fahren. Ich für meinen Teil habe um eine Versetzung gebeten, was aber anlässlich der anstehenden Sanierung in zwei Jahren abgelehnt wurde.
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Zwei Dinge gebe ich zu bedenken: Wir alle wissen nicht, was die Krankenkasse versucht hat, sollten deshalb vorsichtig mit Vorverurteilungen sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Regressabteilung der Kasse bei der Höhe der bisher aufgelaufenen Kosten untätig geblieben ist. Allerdings habe ich den Eindruck, dass die Parteien sind nicht darüber einig sind, ob eine tatsächliche oder eingebildete Vergiftung vorliegt.
Die KK hat sich die Kosten für den Krankenwagen erstatten lassen. Sie hat auch ihre Ansprüche für die ihr entstandenen Kosten der weiteren Behandlung gegenüber der UK geltend gemacht. (§§102 ff SGB X) Und sie hat geschrieben, dass sie bei dem Ereignis vom 03.09.2009 von einem Arbeitsunfall im Sinne von §§ und angefragt, ob sie Verletztengeld an mich auszahlen darf.
Ich gehe davon aus, dass die KK dann ebenfalls den ablehnenden Bescheid der UK erhalten hat, und dann nichts weiter unternommen hat. Wie in einem obigen Beitrag beschrieben wurde mir dann gesagt, es sei an mir, meine Ansprüche gegenüber der UK durchzusetzten.
Des weiteren führen Sie /führst Du aus:
Punkt zwei ist die fehlende Unterstützung der Kollegen. Dies kann so gewertet werden, dass keine arbeitsplatzspezifische Vergiftung vorliegen kann, da diese keine Schritte einleiten.
Ihre (Deine) Bewertung der arbeitsplatzspezifischen Vergiftung kann durchaus so vollzogen werden. Allerdings, es wurden Schritte seitens der Kollegen Schritte unternommen, z.B. Beschwerdebriefe in Bezug auf eine, ich nenne es mal "üble Geruchsbelästigung", Forderungen von Messungen und medizinischen Laborparametern bezüglich einer Schadstoffbelastung in Blut/Urin. Diese sind vom AG schlicht nicht durchgeführt worden.
Zum Anderen geht Ihre / Deine Antwort davon aus, dass alle Betroffenen auf mögliche Schadstoffe hätten gleich reagieren müssen. Dies ist, ohne zu sehr ins Detail zu gehen, nicht der Fall. Jeder Mensch unterscheidet sich in seiner Entgiftungskapazität, *** zu: der eine kann viel Alkohol trinken, der andere weniger. Daher gilt bei der Definition "Sick Building", dass mindestens 25% der Gebäudebenutzer betroffen sein müssen. Diese Bedingung war nachweislich erfüllt.
Ehrlich gesagt erscheint mir die Begründung der drohenden Versetzung etwas dünn. Wer lässt sich denn lieber krank machen statt umzuziehen? Ganz davon abgesehen, dass die Gefahr dieser Versetzungen bei deinem Arbeitgeber doch schon bei Vertragsunterzeichnung klar sind und in Kauf genommen werden müssen.
Dem stimme ich zu! Aber zwei KollegeInnen haben während einer Besprechung dieses tatsächlich gesagt. Die eine, weil sie gerade ein neues Häuschen gebaut hat; die andere, weil sie sich als Engländerin weigert, auf deutschen Autobahnen zu fahren. Ich für meinen Teil habe um eine Versetzung gebeten, was aber anlässlich der anstehenden Sanierung in zwei Jahren abgelehnt wurde.
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- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Beratungspflicht der Krankenkassen
SGB I, §14
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch.
Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen sind oder die Pflichten zu erfüllen sind.
Vergleiche hierzu: LSG Niedersachsen-Bremen, Az: L4 KR 78/05
Schlüsselsatz für mich: ...der langjährige Krankheitsverlauf... eine gesteigerte Beratungspflicht der Krankenkasse auslöste
Auch wenn es hier um die Erstattung von Behandlungskosten geht, ist das Urteil doch ziemlich eindeutig.
Wenn ich dann von meiner KK höre: Wo und wie eine medizinische Behandlung stattzufinden hat, dürfen wir ihnen nicht sagen. Da müssen sie sich selber drum kümmern. Wenn sie dann eine Klinik gefunden haben, die ihre Krankheit behandeln kann, dann schicken sie uns das Informationsmaterial zu.
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch.
Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen sind oder die Pflichten zu erfüllen sind.
Vergleiche hierzu: LSG Niedersachsen-Bremen, Az: L4 KR 78/05
Schlüsselsatz für mich: ...der langjährige Krankheitsverlauf... eine gesteigerte Beratungspflicht der Krankenkasse auslöste
Auch wenn es hier um die Erstattung von Behandlungskosten geht, ist das Urteil doch ziemlich eindeutig.
Wenn ich dann von meiner KK höre: Wo und wie eine medizinische Behandlung stattzufinden hat, dürfen wir ihnen nicht sagen. Da müssen sie sich selber drum kümmern. Wenn sie dann eine Klinik gefunden haben, die ihre Krankheit behandeln kann, dann schicken sie uns das Informationsmaterial zu.
Hallo,
ich denke, Beratung ist nicht gleichzusetzen mit - "da sollst bzw. musst du hin". Ich werde z. B. immer wieder mal gefragt - "Kann mir meine Krankenkasse einen guten Zahnarzt (Beispiel) empfehlen, oder kann mir die Kasse eine gute Spezialklinik empfehlen. Sicher kann ich beratend tätig werden, Hinweise zur Ausstattung, auf Statistiken verweisen und die Vertragsverhältnisse erläutern, ich kann sogar bei der Terminvereinbarung helfen, ich kann sehr viel machen im Rahmen meiner
Beratungstätigkeit - was ich nicht machen kann, ich kann nicht sagen, dass ich als Kassenmitarbeiter garantiere, dasses sich um eine gute
Einrichtung handelt oder um einen guten Arzt - die Entscheidung, ob eine Behandlungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird und die Antwort auf die Frage, was ist gut - die muss der Patient sich am Ende selbst beantworten. Beraten heisst in meinen Augen nicht vorschreiben und ich meine auch, dass das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
Gruß
Czauderna
ich denke, Beratung ist nicht gleichzusetzen mit - "da sollst bzw. musst du hin". Ich werde z. B. immer wieder mal gefragt - "Kann mir meine Krankenkasse einen guten Zahnarzt (Beispiel) empfehlen, oder kann mir die Kasse eine gute Spezialklinik empfehlen. Sicher kann ich beratend tätig werden, Hinweise zur Ausstattung, auf Statistiken verweisen und die Vertragsverhältnisse erläutern, ich kann sogar bei der Terminvereinbarung helfen, ich kann sehr viel machen im Rahmen meiner
Beratungstätigkeit - was ich nicht machen kann, ich kann nicht sagen, dass ich als Kassenmitarbeiter garantiere, dasses sich um eine gute
Einrichtung handelt oder um einen guten Arzt - die Entscheidung, ob eine Behandlungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird und die Antwort auf die Frage, was ist gut - die muss der Patient sich am Ende selbst beantworten. Beraten heisst in meinen Augen nicht vorschreiben und ich meine auch, dass das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
Gruß
Czauderna
Hallo Machts Sinn,Machts Sinn hat geschrieben:Da hast du wohl recht, Czauderna,Czauderna hat geschrieben:Beraten heisst in meinen Augen nicht vorschreiben und ich meine auch, dass das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
aber das ist nur die halbe Wahrheit: beraten heißt auch, bessere Wege aufzeigen, Hilfestellungstellung im gemeinsames Bemühen zu geben, (finanzielle) Schäden abzuwenden, zu optimieren. Das ist doch deutlich mehr, als die Krankenkassen - im Rahmen ihrer "Sparmaßnahmen" - allgemein tun.
Wichtig ist dabei auch, dass die Verletzung der Beratungspflicht schnell mal zum "sozialrechtlichen Herstellungsanspruch" führt - ohne Gerichtskosten-Risiko über das Sozialgericht.
Vielleicht lohnt doch mal ein Blick in das von Reallangry angeführte LSG-Urteil: http://www.landessozialgericht.niedersa ... psmand=100
Gruß!
Machts Sinn
da sind wir (wieder)mal einer Meinung, so kenne ich es auch - diese Beratung erfolgt z.B. durch das Fallmanagement oder auch durch Menschen wie mich in der Kundenberatung - wir lassen uns da vom MDK beraten, der
"Alternativen zu Lasten der Kasse" im entsprechenden Gutachten aufzeigt.
Heisst aber trotzdem immer noch nicht, dass diese "Alternative" auch genommen werden muss bzw. dass sie eine erfolgreiche Alternative sein wird.
Und noch etwas aus der Praxis - die Forumlierung "Hilfestellung im gemeinsamen Bemühen...." ist schon sehr theoretisch - gemeinsam
trifft da nicht zu, sondern eher "Kasse, mach mal" - ist aber auch, aus der Sicht des Versicherten gesehen, wieder verständlich.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Nachdem ich gestern bei einer Fachanwältin für Sozialrecht war, hat die mir (auf Beratungsebene) gesagt, ich soll Widerspruch einlegen - nicht gegen die Aussteuerung an sich, sondern gegen die Einbeziehung der Woche vom 21.08.2009 -28.08.2009 und gegen die Diagnosen. Begründung: Die Au beruht einzig und alleine auf den Folgen des Arbeitsunfalls vom 03.09.2009 Daher sei diese Woche nicht einzubeziehen.
Des weiteren soll ich gegen die "Psychokistendiagnose" widersprechen. Eine wirkliche Formulierungshilfe konnte sie mir da nicht anbieten. Hat jemand eine Idee, wie man das angehen kann?
Übrigens: Als ich ihr den Schrieb meiner Krankenkasse zeigte, fragt sie sofort "Wo ist die Rechtsbehilsbelehrung?" Ich: gab's nich.
Auf meine Frage, warum die Kassen das immer wieder"gerne vergessen" obwohl die es besser wissen müssen, sagte sie: "Die wollen die Versicherten nicht gleich erschrecken. Die wollen erst mal lieb und nett rüberkommen."
Nu, das nenn ich dünn!
Des weiteren soll ich gegen die "Psychokistendiagnose" widersprechen. Eine wirkliche Formulierungshilfe konnte sie mir da nicht anbieten. Hat jemand eine Idee, wie man das angehen kann?
Übrigens: Als ich ihr den Schrieb meiner Krankenkasse zeigte, fragt sie sofort "Wo ist die Rechtsbehilsbelehrung?" Ich: gab's nich.
Auf meine Frage, warum die Kassen das immer wieder"gerne vergessen" obwohl die es besser wissen müssen, sagte sie: "Die wollen die Versicherten nicht gleich erschrecken. Die wollen erst mal lieb und nett rüberkommen."
Nu, das nenn ich dünn!
Hallo,reallyangry hat geschrieben:Nachdem ich gestern bei einer Fachanwältin für Sozialrecht war, hat die mir (auf Beratungsebene) gesagt, ich soll Widerspruch einlegen - nicht gegen die Aussteuerung an sich, sondern gegen die Einbeziehung der Woche vom 21.08.2009 -28.08.2009 und gegen die Diagnosen. Begründung: Die Au beruht einzig und alleine auf den Folgen des Arbeitsunfalls vom 03.09.2009 Daher sei diese Woche nicht einzubeziehen.
Des weiteren soll ich gegen die "Psychokistendiagnose" widersprechen. Eine wirkliche Formulierungshilfe konnte sie mir da nicht anbieten. Hat jemand eine Idee, wie man das angehen kann?
Übrigens: Als ich ihr den Schrieb meiner Krankenkasse zeigte, fragt sie sofort "Wo ist die Rechtsbehilsbelehrung?" Ich: gab's nich.
Auf meine Frage, warum die Kassen das immer wieder"gerne vergessen" obwohl die es besser wissen müssen, sagte sie: "Die wollen die Versicherten nicht gleich erschrecken. Die wollen erst mal lieb und nett rüberkommen."
Nu, das nenn ich dünn!
auch wenn du es "dünn" nennst - so ganz Unrecht hat deine Anwältin nicht - ob das nun kundenfreundlicher ist oder nicht, dass will ich nicht beurteilen - einen Vorteil hat ein Bescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung auf jeden Fall für den Empfänger - die Widerspruchsfrist dauert keine vier Wochen/einen Monat sondern ein Jahr.
Gruß
Czauderna