Verfasst: 01.01.2018, 22:05
Hallo,
Das war es ?
Na, dann ist es ja auch wohl wirklich kein Problem.
Gruß
Czauderna
Das war es ?
Na, dann ist es ja auch wohl wirklich kein Problem.
Gruß
Czauderna
Das Forum für alle Fragen zu Krankenkassen.
https://www.krankenkassenforum.de/
Schon seltsam. Auf der einen Seite möchtest du dich nicht mit den Rechtsgrundlagen belasten, auf der anderen Seite belastest du dich dann aber gerne mit den im Netz stets verfügbaren Verschwörungstheorien. Bitte, jeder, wie er es möchte.hostdreamer hat geschrieben: Danke für den Hinweis.
nein, Du hast Recht, der MDK kann nicht hellsehen aber er muß im Auftrag der KK dafür sorgen, dass durch Eigeninterpretation mittels erkennbarem Restleistungsvermögen, die AU beendet wird, denn die KK will Krankengeld einsparen.
Sonst wäre es der KK egal wie lange oder wie oft jemand Krankengeld bezieht, weil es der Gesetzgeber so beschlossen hatte, dahinter könnte möglicher Sozialbetrug stecken, denn wenn, behaupte ich mal, jemand keine Lust hat zu arbeiten und sagt, ich melde mich mal krank, das würde die KK mit Hilfe des MDK prüfen wollen, ob derjenige auch wirklich krank ist und ein Anrecht auf Lohnersatzleistung besitzt.
Ich finde dieses Mißtrauen nur perfide demjenigen gegenüber, der wirklich nachweislich durch etliche bestätigte Befunde, Versorgungsamt, zwei Orthopäden, MDK und letztendlich durch den Rehaarzt die AU bestätigt wurden, dieses anzuzweifeln und der Versuch sich vor der Krankengeldzahlung drücken zu wollen..
Alles Weitere wenn es was Neues gibt.
Lb Gruß
Michael
Ich weiß nicht, warum die Vorstellung sich so hartnäckig hält, dass bei MDK und Kassen Hellseher beschäftig sind.hostdreamer hat geschrieben:Ja, danke für den Hinweis und noch mal danke für den link:den Entlassungsbericht dagegen, denn benötigt die Kasse selbst nicht,
wohl aber der MDK, d.h. Dein Arzt oder du selbst, schickt den Bericht ent-
weder direkt an den MDK oder in einem verschlossenen Umschlag " zur
Weiterleitung an den MDK" an die Kasse.
Dazu zitiere ich folgendes unter https://dejure.org/gesetze/SGB_V/275.html
" Die Krankenkasse kann von einer Beauftragung des Medizinischen Dienstes absehen, wenn sich die medizinischen Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit eindeutig aus den der Krankenkasse vorliegenden ärztlichen Unterlagen ergeben. "
Zitatende:
Und mein Rehaentlassungsbericht gehört zu den ärztlichen Unterlagen
Also keine Panik für mich![]()
Wobei ich noch nicht mal sicher bin....SuperNova hat geschrieben:Ganz genau, wobeiDie Daten werden von der ......KK...... lediglich dafür verwendet, geeignete Maßnahmen einzuleiten und mich bei der Wiederherstellung meiner Gesundheit zu unterstützen.
1. geeignete Maßnahme bedeutet:
Umdeutung der AU derart, entweder in Arbeitsfähigkeit oder dauerhafte EU, so dass kein Krankengeld gezahlt werden muss.
2. Wiederherstellung der Gesundheit bedeutet:
Die Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur (Arbeit macht freiund dann wird der Patient auch wieder gesund) sind zuständig, auf keinen Fall die Kk.
Sollte ich nicht einwilligen, hat dies keine Auswirkungen auf mein Versicherungsverhältnis
Die Arbeitsunfähigkeit steht außer Zweifel, wenn im Entlassungsbericht das steht, was Michael schreibt. Ohne den Entlassungsbericht weiß der MDK das nicht. In seiner Glaskugel erscheint der Entlassungsbericht nicht.Anton Butz hat geschrieben:Hallo GKV,
legst du "Nebel" nach?
Wenn "AU außer Zweifel" steht, braucht die KK den MDK nicht und der MDK
braucht keinen Reha-Entlassbericht! Das ist alles.
Er bekommt ihn ohne Einwilligungserklärung aber nicht. Datenschutz.Anton Butz hat geschrieben: Aber falls der MDK Teile des Entlassberichts bräuchte, könnte er diese unter
Darlegung der Gründe beim Rententräger anfordern.
Dann erklär mir doch mal, warum ich so offensichtlich falsch liege. Kleiner Tipp: Bezieh dich nicht nur das Gesetz, sondern auch auf die von mir verlinkten Informationen der DRV. Das Ganze bitte ohne persönliche Angriffe. Danke.Anton Butz hat geschrieben: Und mit der "BU-Rente" liegst du offensichtlich falsch - nach 30 Jahren Berufs-
erfahrung und vorhergehenden Hinweisen - wie kann das sein?
Ein Blick ins Gesetz ... - du hast doch den Grundkurs Recht!
Ach Gottchen, der arme MDK und die ihm fehlenden ErkenntnisseProbleme sehe ich dann, wenn die Weitergabe verweigert wird. Dann wird der MDK aufgrund der vorliegenden Informationen beurteilen und ohne die Infos aus dem Entlassungsbericht fehlen ihm einfach wichtige Erkenntnisse.
Hallo Günter,Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Das war es ?
Na, dann ist es ja auch wohl wirklich kein Problem.
Gruß
Czauderna
Genau das ist der Punkt. Mein Widerspruch zur Datenfreigabe ist juristisch nicht angreifbar, daher wird die "ach so strapazierte" Mitwirkungspflicht nicht tangiert.Der Rehaentlassungsbericht beinhaltet persönliche Daten ( Diagnosen etc. ), die dem Datenschutz unterstellt sind und nur ich das uneingeschränkte Recht zur Einsicht besitze .
Erfahrungen bedeuten nicht unbedingt, dass man auch so rät, wie es für den Fragesteller am besten ist. Den Kassenvertretern wird unterstellt, sie würden ja doch nur im Interesse ihres Arbeitgebers beraten (weshalb es mir besonders wichtig ist, auch immer die entsprechenden Gesetze, Richtlinien etc. zu verlinken, auch wenn es mühsam ist, sie selbst zu lesen). Die Entscheidung, wessen Einschätzung du vertraust, kann dir niemand abnehmen. Das Internet ist geduldig. Wer weiß, vielleicht habe ich ja keine über 30jährige Berufserfahrung und mache mir vom heimischen Sofa aus einen Spaß daraus, Leute auf's Glatteis zu führen? Dagegen hilft m. E. nur die eigene Quellenrecherche. Und mit Quellen meine ich verlässliche, seriöse Quellen.hostdreamer hat geschrieben:Aber in diesem Forum hatte ich mir konkretere und einstimmige Informationen erhofft, da wie her suggeriert wurde, jahrzehnte-lange Erfahrungen im Umgang mit KK, MDK, Rente und Co gesammelt wurden.
Nicht ganz. Der Bericht geht auch an die DRV.hostdreamer hat geschrieben: Der Rehaentlassungsbericht beinhaltet persönliche Daten ( Diagnosen etc. ), die dem Datenschutz unterstellt sind und nur ich das uneingeschränkte Recht zur Einsicht besitze .
Auch hier muss jeder selbst entscheiden, ob er lieber einen (in meinen Augen vollkommen unnötigen) Kampf gegen die Kasse führt oder sich im Vorfeld über die Rechtslage informiert und erst dann den Kampf aufnimmt, wenn es aus dem Ruder läuft.hostdreamer hat geschrieben: Wenn man mir mit Sanktionen droht (Einstellung von Krankengeld-Zahlungen ), so kann ich mich doch auch im Nachhinein juristisch wehren.
Aber dazu braucht man Nerven und eine gute Rechtschutzversicherung.![]()
Hallo,SuperNova hat geschrieben:GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Ach Gottchen, der arme MDK und die ihm fehlenden ErkenntnisseProbleme sehe ich dann, wenn die Weitergabe verweigert wird. Dann wird der MDK aufgrund der vorliegenden Informationen beurteilen und ohne die Infos aus dem Entlassungsbericht fehlen ihm einfach wichtige Erkenntnisse.Da können wir ja direkt Mitleid haben und ihm den Entlassungsbericht aushändigen.
Aber eben nur dann, wenn der Entlassungsbericht 100% keine Fehldeutungen zulässt, nach denen ja verzweifelt gesucht wird, weil die arme Krankenkasse ja sonst Krankengeld zahlen muss.
Ansonsten ist es klüger, die Weitergabe zu verweigern und einen MDK-Termin zu absolvieren. Der Arzt wird es wohl kaum wagen, einer Reha-AU zu widersprechen, weil er keinen Bericht hat. Denn in dem ihm nicht vorliegenden Entlassungsbericht könnten die Gründe der AU nochmals massiv untermauert werden, was der Arzt eben nicht einschätzen kann