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Verfasst: 17.03.2013, 09:47
von Machts Sinn
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krankenkasse möchte unterschrift für mdk für rehabericht
Verfasst: 05.01.2018, 14:04
von maddintk
liebe leute,
was mache ich richtig, was falsch?
bin nun 7 monate au aus job.
firma geschlossen.
gerade erfogte reha mit ergebnis weiter au,
dauer verlaufsabhängig. exit ende 2017
die kk möchte unbedingt meine unterschrift für mdk. (bericht)
erst waren sie einverstanden, dass ich sobald mein eigener bericht kommt
ich ihnen seite 1 schicke.
laut bericht bin ich gesamtmarkt 7,5 std- job unter 3
und keine wiedereingliederung, da firma dicht.
was kann mir blühen?
ich gehe brav zu den fachärzten für schulter und rücken und beginne rehasport. meistens schreibt mich der hausarzt krank.
besser durch facharzt krankschreiben lassen?
gebe ich die unterschrift, trete ich besser in den sovd ein, oder, oder?
lg maddin
Verfasst: 05.01.2018, 15:55
von Czauderna
Hallo,
du weisst schon, dass du dich an einen 4 Jahre alten Beitrag angehängt hast - neiuer Thread wäre da sinnvoller.
Grage zu deinem Beitrag - was bedeutet exit Ende 2017 ?.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 05.01.2018, 17:00
von maddintk
reha bis ende 2017. = exit
czauderna kannst du dasverschieben?
lg maddin
Verfasst: 05.01.2018, 19:21
von Czauderna
Hallo,
nein, kann ich leider nicht verschieben. Also, müssen, musst du gar nichts, jedenfalls keine Unterschrift leisten in diesem Fall. Allerdings musst du damit rechnen, dass die Kasse nach Ende der Reha den MDK mit einem neuen Begutachtungsauftrag ins Spiel bringt.Wenn der sich entschließt nach Aktenlage zu begutachten und den Reha-Bericht nicht zur Verfuegung hat, dann kann es zum Problem kommen, aber dann nur fuer dich.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 05.01.2018, 19:58
von maddintk
lieber czauderna
...was mir so befremdlich war ist der versuchte druck.
aussagen seitens des kkfräuleins: "wollen sie das eskalieren lassen?"
bisher eine schriftliche aufforderung und dieser anruf, sonst nichts.
das weitere angedeutete prozedere:
eine woche frist für mich, dann soll mir angeblich eine schriftliche frist eingeräumt werden mit androhung der beendigung des krankengeldes.
wäre es für mich vorteilhafter mich beim sovd anzumelden
zur wahrung meiner interessen?
ich denke mit dem mdk kommen die sowieso jetzt wieder so oder so.
[
nach einem langen arbeitsleben in führender position ist das alles für mich ein schlechter witz.
lg maddin
Verfasst: 05.01.2018, 20:37
von Czauderna
maddintk hat geschrieben:lieber czauderna
...was mir so befremdlich war ist der versuchte druck.
aussagen seitens des kkfräuleins: "wollen sie das eskalieren lassen?"
bisher eine schriftliche aufforderung und dieser anruf, sonst nichts.
das weitere angedeutete prozedere:
eine woche frist für mich, dann soll mir angeblich eine schriftliche frist eingeräumt werden mit androhung der beendigung des krankengeldes.
Das ist nicht nur Quatsch sondern auch nicht zulässig
wäre es für mich vorteilhafter mich beim sovd anzumelden
zur wahrung meiner interessen?
kannst du machen, aber die Erfahrung zeigt dass dies in der Praxis meist nix bringt - die Kasse wissen um die "Macht" des SOVD, von daher ist es meiner Meinung nach unerheblich ob du dich da jetzt noch anmeldest oder nicht, ich will dir aber nicht davon abraten
ich denke mit dem mdk kommen die sowieso jetzt wieder so oder so.
ja, schon möglich
nach einem langen arbeitsleben in führender position ist das alles für mich ein schlechter witz.
nimm es nicht persönlich, denn du bist bei der Kasse "nur" ein Fall, eine Nummer - nicht nur die Statistik sagt aus, dass 2 von 10 Krankengeldbeziehern wegen Ihrer Arbeitsunfähigkeit Probleme mit ihrer Krankenkasse hatten oder haben. Du warst in führender Position tätig, waren deine Mitarbeiter oder deine Kunden immer zufrieden mit dem was Du gemacht oder entschieden hast in deinem Berufsleben. Ich weiß, das ist nun kein Trost in deiner Situation, aber Realität. Die Kasse als solches hat überhaupt keinen Grund eine bestimmte Person zu schikanieren oder zu drangsalieren - das sehen die Betroffenen zwar immer anders, aber das ist auch Realität.
lg maddin
Gruss
Czauderna
Verfasst: 05.01.2018, 21:16
von GerneKrankenVersichert
Das wird voraussichtlich passieren, wenn du dein Einverständnis nicht gibst:
Sowohl in den Fällen, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden als auch bei Nichtübermittlung der angeforderten Unterlagen ist auf der Grundlage dieser Erkenntnislage in einer erneuten SFB eine
Fallbeurteilung vorzunehmen bzw. das weitere Vorgehen abzustimmen. Ist ein Abschluss des Beratungs- bzw. Begutachtungsauftrags in der SFB im o. g. Sinne nicht möglich, da keine oder keine aussagefähigen Unterlagen vorgelegt wurden, und ergeben sich aufgrund der vorliegenden medizinischen Unterlagen für den Gutachter keinerlei Hinweise darauf, dass die weitere AU begründet ist, kann dies dem AU-attestierenden Vertragsarzt aus der SFB heraus schriftlich oder per Fax mitgeteilt werden.
https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumen ... 170515.PDF
Seite 62
Heißt im Klartext: Wenn du deine Einwilligung nicht gibst, sollten deine Ärzte die weitere Arbeitsunfähigkeit gut begründen (können). Aus der Erfahrung heraus machen sie das selten, da sie mehr "aus Gefühl" auf Arbeitsunfähigkeit entscheiden als unter Bezugnahme auf die konkreten Bewertungsmaßstäbe der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien. Der Arzt einer Reha-Einrichtung beschreibt die Anforderungen an den Beruf und die Einschränkungen wesentlich genauer.
Warum bist du so dagegen, dass der MDK den Bericht erhält? Steht etwas drin, was nicht stimmt?
Verfasst: 05.01.2018, 22:15
von maddintk
danke ihr beiden,
nein, glaube nicht, das etwas darin zu meinen Ungunsten ist.
ich habe nur naiv mich zur Reha vorzeitig bereit erklärt. in der der Reha bekam ich mit, was für einem fiesen vertrag ich mit antritt zustimmte, ohne es zu wissen.
hätte man mich erwerbsgemindert hätte ich eine menge
Sozialleistungen verloren.
nochmal mache ich naiv nichts mehr mit.
es ist wirklich befremdlich dieses vorgehen zu sehen, wie man mich hier
versucht zu beeinflussen.
das kkfräulein wollte sogar meine aussagen kommentieren und deuten
"na ich merke schon, sie wollen nicht, oder?"
also Resümee, ich warte eine schriftliche Aufforderung ab, lass die Karenzzeit laufen und zum ende gebe ich die Unterschrift?!?
bin krank aus dem Job, Firma ist jetzt 7 Monate zu.
ich darf nur keinen tag gesund geschrieben werden.
dann werde ich arbeitslos. (Anspruch 18 Monate)
nach meinem ermessen dauert meine Krankengeschichte noch
mindestens 2-3 Monate...wenn der mdk nicht wild wird. (max. restanspruch 11 Monate) und mdk ist nicht einschätzbar.

in meinem (bisherigen)Job unter 3 allgemeiner markt 7,5
Einstufung leichte tätigkeit
au nach verlauf
Verfasst: 05.01.2018, 22:32
von Anton Butz
.
Die Sache erscheint doch derzeit so klar und eindeutig zu sein, dass die KK
jetzt keine Veranlassung hat, den MDK zu beteiligen; folglich braucht der MDK
derzeit auch keinen Reha-Entlassbericht: § 275 Abs. 1 und 1a SGB V:
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/275.html
.
Verfasst: 05.01.2018, 23:06
von maddintk
liebe "Fachleute"
was mache ich denn nun am besten?
recht haben und recht bekommen ist zweierlei paar schuhe.
Verfasst: 06.01.2018, 00:20
von Anton Butz
.
Wie wäre es, der KK (zunächst) nur einen Auszug entsprechend den Seiten 46 bis 67
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ericht.pdf
zu schicken und mitzuteilen, dass die AU damit zweifelsfrei sein dürfte?
.
Verfasst: 06.01.2018, 09:47
von GerneKrankenVersichert
maddintk hat geschrieben: und mdk ist nicht einschätzbar.
Doch. Ist er. Es gibt genaue Richtlinien, wann jemand arbeitsunfähig ist und wann nicht. Und unter welchen Umständen die Arbeitsunfähigkeit wie beurteilt wird.
https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumen ... 170515.PDF
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-13 ... -12-24.pdf
maddintk hat geschrieben:
in meinem (bisherigen)Job unter 3 allgemeiner markt 7,5
Einstufung leichte tätigkeit
au nach verlauf
Ich gehe davon aus, dass du damit meinst, dass du in deiner bisherigen Tätigkeit nur unter 3 Stunden arbeiten kannst, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist eine leichte Tätigkeit von 7,5 Stunden möglich.
Die Beurteilung deiner Arbeitsunfähigkeit richtet sich nach den Ausführungen unter Punkt 2.3.3 (Seite 30) des ersten Links. Hast du zuletzt in einem anerkannten Ausbildungsberuf gearbeitet, richtet sich die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nach den Anforderungen dieses Berufes. Wenn nicht, dann nach der bisherigen oder ähnlichen Tätigkeiten.
Eine hier schon öfter genannte Kassenart scheint bei der Verweisung sehr "kreativ" zu sein. Sollte es dazu kommen, empfiehlt sich ein fundierter Widerspruch und ein Hinweis an die Aufsichtsbehörde (wenn z. B. die Verweisung nicht zum vom MDK erstellten Leistungsbild passt).
Ich würde die Einwilligung für die Seite 1 des Entlassungsberichtes erteilen. Eine Verweigerung führt nur dazu, dass der MDK aufgrund der vorliegenden Unterlagen beurteilt und da fehlen die wichtigen Erkenntnisse aus dem Entlassungbericht, die für den MDK bindend sind. Wenn er sie allerdings nicht weiß, kann er sie nicht einbeziehen.
Verfasst: 06.01.2018, 13:45
von Anton Butz
.
Zum Einwand, der MDK sei nicht einschätzbar:
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Doch. Ist er. Es gibt genaue Richtlinien, wann jemand arbeitsunfähig ist und wann nicht. Und unter welchen Umständen die Arbeitsunfähigkeit wie beurteilt wird.
Worte, nur Worte …
Der MDK arbeitet seit Jahren nach dem Prinzip von „Versuch und Irrtum“. Mit fragwürdigen Aktenlage-„Gut“achten für die Krankenkassen stürzt er arbeitsunfähige Krankengeld-Bezieher ins finanzielle und gesundheitliche Chaos, um dann der Dinge zu harren. Vermutlich ist das grausame Spiel in der Mehrzahl erfolgreich und damit Ansporn für ein „weiter so!“. Offenbar jucken ihn 6- bis 12-wöchige Hängepartien wenig, z. B. in diesem aktuellen Fall:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... 564fc1d932
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post24622
Lese ich richtig, GKV meint:
Ich würde die Einwilligung für die Seite 1 des Entlassungsberichtes erteilen.
Also doch:
keine Einsicht in den vollständigen Bericht!
.
Verfasst: 06.01.2018, 17:39
von maddintk
lieber gkv,
im vorfeld habe ich der kk bereits mitgeteilt, nach erhalt des rehaberichtes
seite 1 zur verfügung stellen zu wollen. nur, dass ich erst einmal selbst einblick möchte...
das 2te kkfräulein auf das ich mich hier oben bezogen habe - aus der fachabteilung krankengeld- war damit aber nicht zufrieden.
(rief mich deshalb an)
...da staunste bestimmt über das prozedere.
lieber anton,
leider setzt sich der mdk manchmal auch aus ärzten der 3ten reihe zusammen.
kleines beispiel: eine gute freundin von mir ist fachärztin. ihre beste freundin damals konnte nach absolvierung des studiums dauerhaft kein blut sehen und endete als rehaärztin.... dies ist noch ein schmeichelndes Beispiel.
meine liebste wurde vor ca 8 jahren vom mdk gesund geschrieben mit dem kommentar: "ich bin arzt, ich kann das entscheiden." sie hatte starke nackensteifigkeit und kopfschmerzen. 3 tage später hatte sie ein geplatztes gehirnaneurysma der stufe 4. sterblichkeit 75%
bei diesem erscheinungsbild sollte (macht aber nicht jeder) man sicherheitshalber ein mrt machen... (lt lehrbuch)
ich habe aus obigen gründen einen mordsrespekt vor dem mdk.
