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Verfasst: 30.04.2013, 23:50
von leser
AlfonsoX hat geschrieben:also Antrag auf ALG1 stellen, wegen AU wird dieser mit nem Schreiben abgelehnt.
dannach Antrag auf ALG2 stellen, wieder mit nem Schreiben quittieren lassen und dann zum Anwalt?
rechtsanwalt-koeper.de/index.php/global/artikel/krankenkasse_arbeitsamt_jobcenter/
Nein, nicht ALG1 (nach § 136 SGB III) "wegen AU" sondern ALG nach § 145 SGB III wegen Leistungsminderung und Höchstanspruch auf Krankengeld erschöpft! Das ist ein Unterschied.
ich hatte Dich so verstanden, dass Du einen Tipp haben wolltest, wie es nach der Leistungsunterbrechung KG weitergeht. Das ist der übliche Weg (auch dann wenn ein Beschäftigungsverhältnis formal noch besteht) und die Voraussetzungen hinsichtlich der Leistungsminderung, als auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Leistungen nach dem SGB III erfüllt sind. Wenn am 8.5. die Leistungsunterbrechung eintritt, würde ich mich beeilen die Ansprüche zu klären. Dafür brauchst keinen Rechtsanwalt sondern den zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit. Wenn Du dem Link von CiceroOWL folgst, findest Du weitere Informationen hierzu.
Viel Glück
Gruß Leser
PS: entscheidend für die Anrechnung oder Nichtanrechnung von Vorerkrankungen ist nicht der ICD-Schlüssel der Diagnose, sondern letzlich eine Zusammenhangsbestätigung des behandelnden Arztes.
Verfasst: 01.05.2013, 01:03
von AlfonsoX
wie meinst du das "Zusammenhangsbestätigung des behandelnden Arztes"
der Hausarzt muss sagen, dass die Krankheiten alle miteinander zu tun haben, oder wie?
Verfasst: 01.05.2013, 08:40
von CiceroOWL
Richtig, f Diagnosen snd halt im Zusammenhang zu sehen .
Verfasst: 01.05.2013, 16:37
von AlfonsoX
entscheidend für die Anrechnung oder Nichtanrechnung von Vorerkrankungen ist nicht der ICD-Schlüssel der Diagnose,
sondern letzlich eine Zusammenhangsbestätigung des behandelnden Arztes.
sind sie das von ihrer Art her nicht schon automatisch?
"f-Diagnosen" snd halt im Zusammenhang zu sehen
der Ansicht bin ich auch, wobei es bei f-Diagnosen darauf ankommt, es sind
darunter auch Suchtkrankheiten oder andere Krankheitsbilder zu finden.
Grundlegend sind f-Diagnosen wahrscheinlich nicht so einfach zu handhaben wie körperliche Gebrechen.
Nichts desto trotz bin ich der Ansicht, dass F328 und F329 zusammengehören, auch ohne ärztliche Bescheinigung
Verfasst: 06.05.2013, 16:16
von AlfonsoX
mein Hausarzt hat jetzt ein Schreiben von der Kasse erhalten, darin wird er aufgefordert mitzuteilen,
ob die jetzige Krankheit und die frühere Krankheit die selbe Ursache haben.
https://www.dropbox.com/s/3dia6wlxtcd8y ... kungen.jpg
Auf diesem Formular gibt es nur für die letzten 3 Jahre etwas anzukreuzen,
für die erstmalige Krankheit hingegen nicht.
Wenn mein Arzt sich jetzt streng an das Formular hält, und nur die letzten 3 Jahre ankreuzt,
dann werden die erstmaligen Krankheiten aus dem Jahr 2006 nicht mit berücksichtigt und es
entfällt der Anspruch auf KG.
Kann hier jemand von Euch weiterhelfen?
wie kann mein Arzt der KK mitteilen, dass die erstmalige Krankheit, auf der jetzt der Anspruch
auf KG beruht, das erste Mal im Jahr 2006 auftrat?
Wenn Ihr nicht weiterhelfen könnt, welche Schritte sollte ich als nächstes einleiten?
Ich habe eine RS Versicherung, welche allerdings nur den Rechtsstreit vor Gericht zahlt,
keine Anwaltskosten davor.
Verfasst: 06.05.2013, 16:22
von Sportsfreund
Hi,
AlfonsoX hat geschrieben:Kann hier jemand von Euch weiterhelfen?
wie kann mein Arzt der KK mitteilen, dass die erstmalige Krankheit, auf der jetzt der Anspruch auf KG beruht, das erste Mal im Jahr 2006 auftrat?
Dies sollte er entweder auf einem formlosen Attest vermerken, oder einfach 2-3 Zeilen zusätzlich frei auf dem Formular schreiben.
Gruß
Verfasst: 06.05.2013, 16:31
von Poet
AlfonsoX hat geschrieben:Wenn mein Arzt sich jetzt streng an das Formular hält, und nur die letzten 3 Jahre ankreuzt,
dann werden die erstmaligen Krankheiten aus dem Jahr 2006 nicht mit berücksichtigt und es
entfällt der Anspruch auf KG.
@Alfonso: Ruhig Blut, die Zusammenhangsanfragen beziehen sich immer nur auf Zeiträume von max. 3 Jahren. Alles was davor war, ist nicht relevant für die Entscheidung ob KRG oder nicht.
Verfasst: 07.05.2013, 08:04
von Sportsfreund
Poet hat geschrieben:@Alfonso: Ruhig Blut, die Zusammenhangsanfragen beziehen sich immer nur auf Zeiträume von max. 3 Jahren. Alles was davor war, ist nicht relevant für die Entscheidung ob KRG oder nicht.
Hallo Poet,
hat sich bzgl. Leistungsablauf in den letzten Jahren etwas geändert? Meines Wissens gilt doch als Beginn einer Blockfrist immer das 1. Auftreten der betreffenden Erkrankung. Und von da an rechnen starr aneinandergereiht die 3-jährigen Blockfristen. Und wenn es 4 oder 5 oder noch mehr Jahre zurückliegt.
Das Zugrundelegen von einem 3-Jahreszeitraum wird doch glaub nur aus Vereinfachungsgründen so gehandhabt, oder?
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 07.05.2013, 10:46
von AlfonsoX
Hi Sportsfreund, so siehts aus!
Das was die KK hier macht, ist vorselektierter Bullshit.
Wenn mein Arzt da nur das falsche ankreuzt, weil so vorgegeben,
dann hat das gravierende Nachteile.
Habe heute Mittag einen Termin beim Anwalt
Verfasst: 07.05.2013, 11:14
von Poet
Sportsfreund hat geschrieben:
Das Zugrundelegen von einem 3-Jahreszeitraum wird doch glaub nur aus Vereinfachungsgründen so gehandhabt, oder?
Ja klar, so wollte ich das auch ausdrücken.
Verfasst: 07.05.2013, 11:18
von AlfonsoX
ja wenn aber nur die 3 Jahre zugrundegelegt werden, dann bedeutet das,
dass alles was vor den 3 Jahren war, nicht berücksichtigt wird und somit
auch die 1. Blockfrist aus dem Jahr 2006.
Weil vereinfacht wird ja nur, wenn alles ein und die selbe Krankheit ist
und wenn es keine frühere Vorerkrankung gab!
Ps: Heut morgen gabs das erste KG nach 5 Monaten! zwar noch nicht ganz exakt berrechnet, aber immer hin!

Verfasst: 07.05.2013, 11:42
von Poet
@Alfonso: Genauso meinte ich das.
Verfasst: 07.05.2013, 14:47
von AlfonsoX
ok, kannst du etwas empfehlen, was mein Hausarzt und ich am besten machen sollten oder gleich zum Anwalt damit?
Verfasst: 07.05.2013, 15:08
von Sportsfreund
Hallo,
also gleich zum Anwalt würde ich nicht gehen. Lass diesen Fragebogen vom Arzt ganz normal ausfüllen. Nur soll er halt das erstmalige Auftreten der Erkrankung zusätzlich darauf vermerken.
Also genauer gesagt nicht das "Auftreten", sondern wann Du deswegen das 1. Mal arbeitsunfähig geschrieben worden warst.
Dann würde ich abwarten, wie der Bescheid der Kasse zum Leistungsablauf überhaupt ausfüllt. Wenn darin die Blockfrist angegeben ist, kannst Du ja dann ganz einfach selbst nachrechnen, ob dies mit der erstmaligen AU übereinstimmt.
Gruß
Verfasst: 07.05.2013, 16:36
von AlfonsoX
Hi,
das ist die Frage, wisst ihr ob mein Arzt das unbedenklich ergänzen kann,
oder muss er sich streng an den "Vordruck" der Kasse halten?