Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht und
„Die Bewilligung von Krankengeld als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung“
Was auch in diesem Forum seit Jahren geltend gemacht wird und in Teil II. (ab Seite 18, achtzehn) der Festschrift /
Strafanzeige umfassend dargestellt ist

scheint nun langsam auch bei der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein und damit bei den
Fachanwälten für Sozialrecht anzukommen.
Darauf deutet jedenfalls das Inhaltsverzeichnis von Heft 4 der 6 x jährlich erscheinenden Fachzeitschrift ASR- Anwalt /
Anwältin im Sozialrecht hin:

http://dav-sozialrecht.de/files/downloa ... 15_IHV.pdf
Allerdings erscheint fraglich, ob eine „Anmerkung“ zu dieser speziellen Thematik den Erwartungen der in der
Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht vereinten ca. 1.160 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten „gerecht“ wird
http://dav-sozialrecht.de/de/was-wir-machen
und dem Anspruch der Fachzeitschrift genügt
http://www.fachzeitungen.de/zeitschrift ... ozialrecht
Vielleicht können Kommunikation und Austausch der Mitglieder untereinander bereits bei der Herbsttagung 2015
und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein vom 29. bis 31.10.2015
in Istanbul auch dazu gefördert werden.
http://dav-sozialrecht.de/files/downloa ... t%204C.pdf
Damit wäre das Profil der im Sozialrecht tätigen Anwälte und Anwältinnen zu einem zentralen Punkt des deutschen
Sozialrechts zu schärfen.
„Vertrauen ist gut, Anwalt sollte besser sein!“
Schönen Gruß
Anton Butz