Erhöh. Zusatzbeitrag:Falsches Datum in Kündigungsbestätigung

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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arianna67
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Beitrag von arianna67 » 28.04.2016, 00:19

Sie meinen, ich habe mir das alles nur ausgedacht?

Was ist denn eine angemessene Frist (sie sprechen von einer gesetzlichen Frist) die man einer GKV zustehen sollte, um zu prüfen, ob man dort versichert ist? insb. unter Annahme, dass
1) Die GKV fleißig jeden Monat SV-Beiträge einzieht.
2) Der Arzt wg. angeblich fehlenden Versicherungsschutz die Behandlung verweigert und der Patient als halber "Sozialversicherungsbetrüger" da steht.

In meinen Augen darf die Frist nur extrem kurz sein. So ein Fall darf gar nicht passieren. Wir sprechen hier nicht von Beitragsschulden oder längeren Auslandsaufenthalten.

Es ist wahr, ich kenne mich mit dem Thema HKP quasi überhaupt nicht aus.
Nun frage ich mich, wer die Schuld trägt, wenn ein HKP von einer GKV ignoriert wird. Für mich gibt es da eigentlich nur einen Schuldigen.

Noch einmal mein Hinweis: Der Gesetzgeber scheint hier eine große Regelungslücke aufgetan zu haben.
Versicherungspflichtige KV-Mitglieder können sich aus dem System der Pflichtversicherung schadlos entziehen. Sie kündigen die Kasse und wählen keine neue Kasse. Die alte Kasse beendet die Mitgliedschaft.
Was mich daran wundert: So blöd kann doch der Gesetzgeber nicht gewesen sein.

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 28.04.2016, 00:27

die Meldungen (DUEVO) werden vom Arbeitgeber im Datenaustauschverfahren an die Krankenkasse übermittelt und von dieser, ebenfalls im Datenaustauschverfahren an den RV-Träger. Das passiert automatisch und grundsätzlich ohne dass ein Mensch da händisch etwas tun muss.
Welche Informationen stehen denn in dem Datenaustauschformat zwischen GKV und RV-Träger? Steht die RV-Beitragshöhe und die SV-Nummer vom Versicherten in einem Dupel?

Es geht ja um die Frage, ob die GKV nachvollziehen kann, ob sie für eine bestimmte Person Beiträge an den RV-Träger weiterleitet.

Die GKV A behauptet ja, gar nicht zu wissen, für wen sie die Einzugsstelle ist.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.04.2016, 08:01

arianna67 hat geschrieben:
die Meldungen (DUEVO) werden vom Arbeitgeber im Datenaustauschverfahren an die Krankenkasse übermittelt und von dieser, ebenfalls im Datenaustauschverfahren an den RV-Träger. Das passiert automatisch und grundsätzlich ohne dass ein Mensch da händisch etwas tun muss.


Welche Informationen stehen denn in dem Datenaustauschformat zwischen GKV und RV-Träger? Steht die RV-Beitragshöhe und die SV-Nummer vom Versicherten in einem Dupel?
Die RV-Beitragshöhe steht da nicht drinnen sondern das RV-Pflichtige Arbeitsentgelt und der Schlüssel, z.B. "1" für vollen RV-Beitrag. Weiterhin enthält die Meldung u.a. auch die Rentenversicherungsnummer des Versicherten. Hast du noch nie von deinem Arbeitgeber eine Bestätigung bekommen über die Meldungen, die er an die Krankenkasse abgibt ? -


Es geht ja um die Frage, ob die GKV nachvollziehen kann, ob sie für eine bestimmte Person Beiträge an den RV-Träger weiterleitet.
Natürlich kann jede Kasse das nachvollziehen, allerdings nicht die Beitragshöhe als solches sondern nur die Meldungen des Arbeitgebers - siehe oben.

Die GKV A behauptet ja, gar nicht zu wissen, für wen sie die Einzugsstelle ist.

Sorry, aber das kann so nicht stimmen - jede GKV ist für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer Einzugsstelle für Kranken-, Renten_,Arbeitslosen_ und Pflegeversicherung. Und noch einmal - ob Beiträge für einen bestimmten Versicherten abgeführt werden bzw. wurden, ergibt sich aus den Meldungen des Arbeitgebers.
Beitragsszahlungen für einen Arbeitnehmer ohne dazugehörige Meldungen des Arbeitgebers begründen allerdings auch keine Versicherungspflicht bzw. Mitgliedschaft
Gruss
Czauderna

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 28.04.2016, 09:10

Also die GKV A hat gegenüber der Lohnbuchhaltung vom Arbeitgeber behauptet:
- Sie weiss nicht, ob sie für mich SV-Beiträge einzieht.

Dazu sollte man wissen, dass die GKV A bei dem Arbeitgeber schon seit mehr als 5 Jahren SV-Beiträge einzieht.

Ich bin ja an die Lohnbuchhaltung herangetreten, um sie darauf aufmerksam, dass die GKV A behauptet, ich sei dort kein Mitglied.
Die Lohnbuchhaltung war auch massivst überrascht. Auf der Lohnabrechnung steht ja die GKV A als Einzugsstelle.

Die Lohnbuchhalterin rief also bei der GKA A an, um zu fragen, was da los sei.
Der Arbeitgeberservice der GKV A meinte dann, dass die GKV A Beiträge für mehrere Arbeitnehmer einzieht und daher nicht weiss, ob sie auch was für mich abbucht.

Wenn - wie czauderna schrieb - aber nunmehr die GKV A an den RV-Träger einen Datensatz übermittelt, wo der Schlüssel 1 und die RV-Nummer von mir drinsteht, dann kann es doch nur eine Lüge sein, wenn die GKV A behauptet, nicht zu wissen, ob sie die Einzugsstelle für mich ist.

Genau um das rauszufinden, habe ich ja die GKV A aufgefordert, mir mitzuteilen, welchen personenbezogenen Daten sie wie und an wen übermittelt hat. Damit lässt sich auch herausfinsen, ob de mr Arbeitgeberservice meine Lohnbuchhaltung angeschwindelt hat.

Damit ist doch auch klar, warum die GKV A meine Aufforderung bisher ignoriert. Die wollen ihre Fehler nicht zugeben.

Versteht ihr mich jetzt?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.04.2016, 10:30

Hallo,
es geht auch einfacher - 1. Lass dir von deinem Arbeitgeber eine Kopie der DUEVO_Meldungen geben, die er an die Kasse übermittelt hat.
2. Schreibe den Rentenversicherungsträger unter Angabe deiner Rentenversicherungsnummer an und bitte Mitteilung welche DUEVO_Meldungen ihm von welcher Kasse übermittelt wurden für dich.

Erst wenn du diese Nachweise hast, kannst du gezielt und auch erfolgreich deinen "Kampf" mit der GKV-Kasse A bestreiten. Vorher wird das nix, meine ich.
Gruss
Czauderna

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 28.04.2016, 13:41

Super, danke!
2. Schreibe den Rentenversicherungsträger unter Angabe deiner Rentenversicherungsnummer an und bitte Mitteilung welche DUEVO_Meldungen ihm von welcher Kasse übermittelt wurden für dich.
Ich finde es krass, dass die GKV A mir diese Meldungen an den RV-Träger nicht rausrücken will.

vikingz
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Beitrag von vikingz » 28.04.2016, 17:37

Czauderna hat geschrieben: Erst wenn du diese Nachweise hast, kannst du gezielt und auch erfolgreich deinen "Kampf" mit der GKV-Kasse A bestreiten.
Das sehe ich ein klein wenig anders, der inhaltlich richtige Ansatz ist die BVA-Eingabe. Die dauert halt ihre Zeit.

Alles andere mit Wenn und Aber über Meldungen, HKPs, Familienversicherung und Datenschutzbeauftragte ist Stochern im Nebel.

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 28.04.2016, 18:47

Ich sehe das mit der BVA-Eingabe skeptisch.
Da braucht die GKV A nur das Argument vorbringen, dass ich ein sog. "Reichsspinner" sei. Ich stelle die Existenz des SGB doch überhaupt nicht in Frage. Dann geht das BVA in Abwehrhaltung und es heisst dann, mein Problem könne man nicht nachvollziehen.

Mein Ziel ist es,
1) möglichst zeitnah nachzuweisen, dass der Arbeitgeberservice der GKV A unsere Lohnbuchhaltung angeschwindelt hat. Der Schwindel fliegt auf, sobald aus der Meldung GKV-> RV-Träger eindeutig abgeleitet werden kann, dass die GKV die Einzugsstelle für mich ist.

2) dass die Mitgliedschaft in der GKV A wirksam zum 31.03.2016 beendet wird. Ich werfe der GKV A hier Böshaftigkeit vor, denn bis Heute hat sich die GKV A nicht erklärt, wann ich über die Erhöhung des Zusatzbeitrags informiert wurde. Sie bestreitet meine Darstellung noch nicht einmal.
Es sieht hier auch ganz so auch, dass ich die GKV A in knapp 5,5 Monaten erst über eine Untätigkeitsklage zu einer Stellungnahme zwingen muss.

3) dass das Thema HKP adressiert wird.
Es muss geprüft werden, ob hier ein monetär bezifferbarer Schaden entstanden ist.

4) dass es in Zukunft nicht passieren kann, dass eine GKV sich einseitig und rechtswidrig der Versicherungspflicht entzieht. Das Meldeverfahren bei Kassenwechseln scheint nicht ausgereift zu sein, d.h. ich werde den Gesetzgeber auch darauf aufmerksam machen. Das bringt bestimmt nichts, allerdings ist es doch klar, dass sich 100% nichts ändern wird, wenn solche Mißstände nicht öffentlich gemacht werden.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass im umgekehrten Falle eine GKV ihr gesamten Waffenarsenal in Stellung bringen würde (z.B. Zwangsvollstreckung über den Zoll, Zwangsexmatrikulation, Betriebsprüfung). Wir stellen uns mal vor, ein freiwilliges oder KVdS Mitglied sagt: Ich entziehe mich der Versicherungspflicht und zahle keine Beiträge mehr.
Ein Fünkchen Fairness sollte es doch hier im Verhältnis GKV und Versicherte geben.

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 28.04.2016, 19:29

arianna67 hat geschrieben:Das Meldeverfahren bei Kassenwechseln scheint nicht ausgereift zu sein, d.h. ich werde den Gesetzgeber auch darauf aufmerksam machen. Das bringt bestimmt nichts, allerdings ist es doch klar, dass sich 100% nichts ändern wird, wenn solche Mißstände nicht öffentlich gemacht werden.
Ich stimme hier absolut nicht zu, denn das System ist mehrfach abgesichert. Es muss gekündigt werden. Eine Kündigungsbestätigung wird ausgestellt. Diese muss vorgelegt werden, damit von der neuen Kasse eine Mitgliedsbescheinigung ausgestellt wird. Mit der Mitgliedsbescheinigung wird der Arbeitgeber zum Anmelden aufgefordert, erst damit wird der Wechsel rechtswirksam.

Wenn auf diesem Weg etwas schief geht, bleibst du bei der alten Kasse. Eine durchgehende Versicherung ist damit sicher.

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 28.04.2016, 21:20

Ich stimme hier absolut nicht zu, denn das System ist mehrfach abgesichert.
Mein Fall zeigt, dass das System mit Sicherheit nicht mehrfach abgesichert ist.
Und wer an meiner Version zweifelt. Sobald eine inhaltliche Reaktion vom BVA vorliegt, werde ich Diese anonymisiert hier veröffentlichen.
Wenn auf diesem Weg etwas schief geht, bleibst du bei der alten Kasse. Eine durchgehende Versicherung ist damit sicher.
Tja, in meinem Fall ist etwas schiefgegangen - und leider blockt die GKV A jedwedige Bitte, den Ursachen auf die Spur zu gehen.

Noch einmal: Die GKV A hat meine Mitgliedschaft zum 31.03.2015 beendet, obwohl ich keine andere Kasse gewählt hatte. Im April 2015 und in den Folgemonaten hat die GKV A trotzdem weiterhin Beiträge abgebucht.

Die Lohnbuchhalterin ist Zeugin. Der Arbeitgeberservice der GKV A hat am 18.01.2016 ihr eindeutig mündlich erklärt: Ich sei kein versichertes Mitglied bei der GKV A - eben durch die Kündigung zum 31.03.2015. Aufgeflogen ist die Sache mit der Nichtversicherung durch die Nichtbearbeitung von Heilkostenplänen durch die GKV A.

Ich habe so ein bisschen das Gefühl, dass man mir die Story hier nicht abkauft. Wer werden aber sehen, was am Ende rauskommt. Ich finde das Verhalten vom Vorstand dieser GKV A unter aller Sau. Ich habe ihm mehrfach persönlich geschrieben: Korrigieren Sie bitte meine Kündigungsbestätigung! Keine Reaktion! Er ignoriert wissentlich das SGB.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.04.2016, 06:06

Warum so kompliziert, wenn es auch ganz einfach geht?

Ob wann wer tatsächlich welche Beiträge gezahlt oder abgebucht hat, ist für das Versicherungsverhältnis vollkommen unerheblich. Die Richtigkeit dieser Dinge wird bei Betriebsprüfungen geklärt.

Maßgeblich für das Versicherungsverhältnis sind die vom Arbeitgeber erstellten DEÜV-Meldungen. Von denen der Versicherte eine Bestätigung auf Papier erhält. Um das nachzuvollziehen, benötigt man keine Kasse, kein BVA, keinen Gesundheitsminister und keinen Vorstand. Sondern einfach nur die Meldungen, die der Arbeitgeber einem auch noch mal ausdrucken kann, sollten sie nicht mehr vorliegen.

arianna67
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Beitrag von arianna67 » 29.04.2016, 06:59

Maßgeblich für das Versicherungsverhältnis sind die vom Arbeitgeber erstellten DEÜV-Meldungen.
Das Problem ist doch hier: Recht haben und Recht bekommen!
Als Patient kann man ja nicht zum Arzt gehen, Diesem die DEÜV Meldung zeigen und sagen, man sei bei der GKV A versichert.
Das bringt rein gar nichts, wenn die GKV A HKPs nicht bearbeitet und am Telefon sagt, der Patient sei dort gar nicht versichert.

Unsere Lohnbuchhaltung hat doch die GKV A auf diese Meldungen in Ihrem Telefonat angesprochen. Der Arbeitgeberservice der GKV A konnte da aber nichts nachvollziehen. Ich finde das dramatisch. Der Arbeitgeber gibt eine DEÜV-Meldung an die GKV A raus. Die GKV A kann die Daten aber anscheinend sich nicht ansehen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.04.2016, 12:58

Hallo,
auch wenn ich als Kassenmitarbeiter der falsche "Absender" für den folgenden Hinweis bin - eine "Eingabe" beim BVA in solchen, eher technischen Sachen, ist nicht zielführend, zeitaufwendig und endet meist darin, dass das BVA sowieso nicht helfen kann. Es wäre hier doch besser auf den Rat der Experten zu hören, aber das ist nur ein Rat - mehr nicht.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 29.04.2016, 13:46

arianna67 hat geschrieben:Ich sehe das mit der BVA-Eingabe skeptisch.
Da braucht die GKV A nur das Argument vorbringen, dass ich ein sog. "Reichsspinner" sei. Ich stelle die Existenz des SGB doch überhaupt nicht in Frage. Dann geht das BVA in Abwehrhaltung und es heisst dann, mein Problem könne man nicht nachvollziehen.
Ich glaube ich kenne das Ergebnis jeder Antwort :)

Es ist erstaunlich wie viel Energie hier investiert wird. Ein kurzer Anruf bei der alten Kasse mit dem Hinweis das die Kündigung nicht wirksam wird hätte wohl Wunder gewirkt.

Auch interessant das die Bewilligung des HKP im Interesse weit nach hinten gerutscht ist. Anscheinend ist die Leistung wohl nicht sehr notwendig. Auch schön das Prinzip das die neue Kasse dies unbedingt zahlen soll. Ja nicht die alte Kasse.

Aber wenn man sich das Zitat durchliest ist doch schon jede Entschuldigung vorhanden wenn die Antwort des BVA nicht im Sinne des TE ausfällt. Dann hat die Kasse ihn als "Reichsbürger" angeschwärzt.

Ich lehne mich weiter zurück bei Cola und Popcorn

vikingz
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Beitrag von vikingz » 29.04.2016, 15:35

Es ist auf jeden Fall mal erstaunlich, wie sich das Thema von der Zielsetzung her entwickelt hat, siehe Beitragsthema und erste Fragestellung. Da ging es mal nur um eine Kündigung wegen Beitragssatzerhöhung zum 01.01.2016 (ja genau, erste Frage, richtiges Kalenderjahr).

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