Helmes63 hat geschrieben:a) Vollstreckungspraxis der Krankenkassen : reale Verfahrenspraxis:
Es gibt im Fernsehen immerhin 3 TV-Sendungen die sich mit Gerichtsvollzug befassen. Insbesondere die Reihe "Achtung, Kontrolle" auf Kabel-1 ist hierbei empfehlenswert.
> mal angenommen dass ist wirklich nachgespielt und keine Reality-Soap. Dort wurde noch kein Fall gezeigt zu Forderungen der Krankenkassenträger ; vielmehr aber durch die Finanzämter.
nun ja, wenn es dort gezeigt wird, muss es ja stimmen
du solltest vielleicht noch Fachsendungen wie Richterin Salesch/Richter Hold oder verklag mich doch anschauen - ist bestimmt auch eine gute Fortbildung....
Helmes63 hat geschrieben:Es ist in Folge dessen davon auszugehen, dass die Krankenkassen sich längere Zeit mit Stundungen abspeisen lassen.
ich glaube, es gibt Leute, die anderer Meinung sind....
Helmes63 hat geschrieben:Da aber das Thema Beitragsschulden den Gesetzgeber zum handeln veranlasst hat, muss es logischer Weise hier auch in der Realität Zwangseintreibungen von Sozialbeiträgen gegeben haben.
wirklich?
Helmes63 hat geschrieben: Vor diesem Hintergrund sind die Antworten hier nur eine Sammlung von Vermutungen, wenn die Verfahrensweise auch buchstabengetreu den Gesetzgeber wiedergibt.
Ergo gibt es keinen hier im KKF der eine Erfahrung in dem von mir angesprochenen Sinne gemacht hat. Deshalb ist hier viel Kaffee-Satz-Leserei im Spiel gewesen.
von deiner Seite ist hier Kaffeesatzleserei im Spiel, das seh ich auch
ich frage mich allerdings, wie du zu dem Schluss kommst, dass "es keinen hier im KKF gibt, der eine Erfahrung in dem von dir angesprochenen Sinne gemacht hat" (ich geh mal davon aus, du meinst hier die Eintreibung von Beiträgen bzw. den Erlass von Beiträgen)
Helmes63 hat geschrieben:
b) Gibt es denn inzwischen eine aussagefähige Statistik über den Rücklauf bei den GKV-Kassenträgern. Die zuletzt angeführten 5.000 können niemals die wahre Größenordnung sein was konkret Antragsteller einer GKV-Rückkehr betrifft.
> bedauerlicherweise gibt die (desasis) meines Wissens erst mit entsprechender Verzögerung die aktuellen statistischen Zahlen bekannt. Das wird also noch etwas dauern
c) Ob schlechte Meldezahlen den Gesetzgeber dazu animieren nochmals eine Initiative zu ergreifen wird sich wie bereits gesagt noch zeigen müssen.
Wenn es bei den nur 5000 Meldungen bleibt wie hier angeführt könnte es nochmals zu einer neuen BMG-Initiative kommen.
d) Was vielleicht noch interessant ist :
Kann auch ein Landesgesundheitsministerium in diesem Bereich tätig werden, schließlich leben wir ja auch in einem förderalen Rechtsstaat ?
frag doch mal beim Bundesministerium für Gesundheit oder beim Spitzenverband nach - die werden sich sicherlich über einen Diskussionsbeitrag von dir freuen. Vor allem, wenn sie hören, dass du dein Wissen direkt von "Achtung Kontrolle" beziehst
derKVProfi hat geschrieben:Finanzamt ist gleich Sozialversicherung oder Sozialversicherung ist gleich Finanzamt!
das würd ich so nicht unterschreiben....