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Krankmeldung nächster Werktag oder doch früher?

Verfasst: 30.03.2018, 11:53
von ichselbst
Hallo,
ich bin im Moment krankgeschrieben und wegen Vorerkrankungen auch schon Krankengeldbezieher.

Meine Krankmeldung ging bis heute. nun ist ja nun Feiertag und kann deshalber erst am Dienstag wieder zum Arzt.

Dienstag wären dann auch der nächste Werktag.

Ich hatte jetzt bisschen im Internet rumgeklickt und dort einige Diskussionen zu dem Thema gefunden, das mich etwas ratlos macht.

muss ich, wenn ich arbeitslos werde wirklich schon vorher einen neuen Gelben Zettel holen und kann nicht erst am nächsten Tag zum Doktor gehen?

ich frage deshalb, weil mein Job bald weg ist (Betrieb wird geschlossen). Algeld bekomm ich nicht weil ich ja weiter krank bin.

Verfasst: 30.03.2018, 15:42
von Czauderna
Hallo,
Also, wenn bis heute die AU. Bestätigt ist, dann musst du am Dienstag zu. Arzt wegen der nächsten Medlung.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 31.03.2018, 09:32
von ichselbst
für jetzt ist das ja klar. aber was ist wenn ich arbeitslos bin?

Verfasst: 31.03.2018, 09:39
von Anton Butz
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Wo liegt denn der entscheidende Unterschied
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t9949.html
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Verfasst: 31.03.2018, 10:52
von broemmel
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Also, wenn bis heute die AU. Bestätigt ist, dann musst du am Dienstag zu. Arzt wegen der nächsten Medlung.
Gruß
Czauderna
Das gilt für alle Fälle

Anton erzählt Quatsch

Verfasst: 31.03.2018, 11:25
von GerneKrankenVersichert
Vor der Gesetzesänderung galt, dass man früher zum Arzt musste, darauf beziehen sich wahrscheinlich die gelesenen Beiträge. Jetzt reicht der nächste Werktag, also Dienstag. Der muss aber unbedingt eingehalten werden.

Verfasst: 31.03.2018, 19:22
von ichselbst
das ist der Beitrag, der mich das halt irgendwie hinterfragen lässt. dort lese ich als Laie, dass ich, wenn ich keine Arbeit mehr habe, vor Ablauf zum Arzt gehen soll.

https://www.aerztezeitung.de/praxis_wir ... arsch.html

ich weiß jetzt natürlich nicht, wie aktuell ist. oder gab es nach derer Änderung noch eine Änderung?

Verfasst: 31.03.2018, 19:44
von Czauderna
Hallo,
der Beitrag ist von Anfang 2016 - das hat sich inzwischen erledigt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 31.03.2018, 21:33
von Anton Butz
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Der Kommentar unter dem
Beitrag ist nach wie vor aktuell.
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Verfasst: 31.03.2018, 21:48
von Czauderna
Anton Butz hat geschrieben:.
Der Kommentar unter dem
Beitrag ist nach wie vor aktuell.
.
Hallo Anton,
Es ist aber nur ein Kommentar und was bitte haben Kommentare,fuer eine rechtliche Auswirkung?
Gruß
Guenter

Verfasst: 31.03.2018, 22:17
von broemmel
Keine. Er zitiert nur wieder sie hat selbst, um Kompetenz vorzutäuschen