Einkommensanfrage Zulässige/ Unzulässige Frage
Verfasst: 29.06.2018, 13:18
Die BKK Mobil Oil erhebt derzeit in Zusammenhang einer Einkommensanfrage
eine Erklärung von ihren Versicherten zu folgender Frage:
Wenn Sie kein Einkommen haben oder Ihre durchschnittlichen monatlichen Einnahmen den
Betrag von 1.015,- Euro unterschreiten: Wovon bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt (=
Verpflegung, Wohnen, Bekleidung, Taschengeld)?
Respektive der Tatsache, dass die Einkommensanfrage mit einem SozH-Bescheid (SGBXII) belegt wurde.
Ich finde diese Erhebung ist rechtlich ansinnslos.
Oder dürfen die das? (Nachträglich eingestellte explizite Frage)
eine Erklärung von ihren Versicherten zu folgender Frage:
Wenn Sie kein Einkommen haben oder Ihre durchschnittlichen monatlichen Einnahmen den
Betrag von 1.015,- Euro unterschreiten: Wovon bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt (=
Verpflegung, Wohnen, Bekleidung, Taschengeld)?
Respektive der Tatsache, dass die Einkommensanfrage mit einem SozH-Bescheid (SGBXII) belegt wurde.
Ich finde diese Erhebung ist rechtlich ansinnslos.
Oder dürfen die das? (Nachträglich eingestellte explizite Frage)