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Einkommensanfrage Zulässige/ Unzulässige Frage

Verfasst: 29.06.2018, 13:18
von F. Dorn
Die BKK Mobil Oil erhebt derzeit in Zusammenhang einer Einkommensanfrage
eine Erklärung von ihren Versicherten zu folgender Frage:

Wenn Sie kein Einkommen haben oder Ihre durchschnittlichen monatlichen Einnahmen den
Betrag von 1.015,- Euro unterschreiten: Wovon bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt (=
Verpflegung, Wohnen, Bekleidung, Taschengeld)?

Respektive der Tatsache, dass die Einkommensanfrage mit einem SozH-Bescheid (SGBXII) belegt wurde.

Ich finde diese Erhebung ist rechtlich ansinnslos.

Oder dürfen die das? (Nachträglich eingestellte explizite Frage)

Verfasst: 29.06.2018, 13:35
von Czauderna
Hallo, willkommen im Forum
grundsaetzlich ist eine solche Frage schon statthaft, allerdings, wenn schon, wie hier ein Nachweis vorgelegt wurde, dann ist sie unsinnig. Ich persönlich würde auf den vorliegenden Nachweis verweisen und sonst nix mehr schreiben.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.07.2018, 16:39
von ippuj
Ich wäre vielleicht böse und würde antworten daß ich mich durch das Sammeln von Pfandflaschen über Wasser halte.

Verfasst: 03.07.2018, 17:40
von Czauderna
ippuj hat geschrieben:Ich wäre vielleicht böse und würde antworten daß ich mich durch das Sammeln von Pfandflaschen über Wasser halte.
Hallo,
viel besser wäre folgende Erklärung - "Ich besitze ca. 10 Millionen Euro, die ich aber nicht angelegt habe und lebe von meinen Ersparnissen" - und siehe da, das bedeutet nur den Mindestbeitrag und nicht den hohen Aufwand für das Flaschen sammeln.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.07.2018, 13:45
von F. Dorn
@Czauderna

Sehr süße witzige Anregung *lach*.

Noch besser wäre: die paar Zinserträge aus den 10 Mios auf einem durch ein kompliziertes und astrein legales Steuerumgehungs-Modell für Spekulations-Investitionen sind hier eh nur die Steuer(betrugs)belege gegenüber dem korrupten Finanzamt. *hi hi frech grins*