MDK Gutachten, Krankengeld bei Familienversicherung
Verfasst: 05.07.2018, 20:58
Hallo liebes Forum,
vielen Dank für die tolle Idee und ich habe auch schon im Erwerbslosen Forum viel mir anlesen können und Hilfe bekommen. Danke.
Jetzt allerdings habe ich noch spezielle Fragen in der Hoffnung dass mir Forimsmitglieder bei dieser kniffligen Frage helfen können.
Also folgende Situation:
AU seit 4.2018 vom Hausarzt
Psychologische Behandlung
Seit Ende Mai 18 Krankengeld TK
Anruf von TK wie es weiter geht. Abgewimmelt.
Vor einer Woche empfhielt der Hausarzt weitere Behandlung durch Facharzt. Der MDK hatte sich bei ihm gemeldet. Er würde noch max. 1 AU schreiben wenn ich eine FA Termin habe.
Am 30.6 erhalte ich die Gesundschreibung der TK durch den MDK zum Ende meiner jetzigen AU am 6.7.2018. also ab 7.7. wieder arbeitsfähig. Nach Aktenlage bei psychischer Diagnose und in Psychologischer Therapie. Wobei ich Arbeitssuchend bin.
Daraufhin zum Hausarzt den ich aufgefordert habe eine Zweitbegutachtung zu beauftragen. Er teilt mir mit dass er kein Einspruch erheben könnte das kann nur ich. daraufhin habe ich ihn aufgefordert einen medizinischen Einspruch zu erheben. Auch dieses könnte er nicht der MDK würde sich schon bei ihm melden. im Nachhinein habe ich ihn per Mail gefragt ob er zu einer zweitbegutachtung auffordern würde? Die Antwort steht aus.
Glücklicherweise habe ich am 4. 7. 2018 ein Facharzt Termin bei einem Psychiater gehabt.
Folge AU bis 12.09. wegen mehreren psychischen Diagnosen.
Jetzt meine Probleme
Der Facharzt hat behauptet er bräuchte keinen Einspruch zu erheben. Auch ich bräuchte keinen Einspruch zu erheben. ich sollte nur die Krankenkasse informieren wo ich die AU hin senden soll und wenn Sie weitere Fragen haben sollten sie sich an den Facharzt wenden. ich lese aber immer wieder ich muss zwingend Einspruch erheben. ich kann mir nicht vorstellen dass die FolgeAU auch die Beurteilung des mdks bzw Entscheidung der tk aufhebt. Oder? Aber wie kommt ein professioneller Arzt auf diese Idee. Was ist seine Aufgabe? Mir ist bekannt das ich normalerweise Akteneinsicht holen soll, dann Widerspruchsbund der Arzt parallel zweitgutachten beantragen soll, wenn er es denn macht...
Das zweite Problem.
Ich soll nicht zu Agentur für Arbeit gehen und mich arbeitssuchend melden. Das wäre ein Eingeständnis ich bin ja krank geschrieben. Wenn ich das richtig verstehe wäre das nicht das große Problem, weil mein Anspruch auf Arbeitslosengeld dann nur verschoben wird bis dass ich dann später beantrage und nicht gekurzt wird. Restanspruch noch ca 6 Monate. Aber mein Problem wer zahlt dann meine Krankenversicherungsbeiträge? Kann ich in die Familienversicherung meiner Frau (Arbeitnehmerin) wenn ich selbst bestimmt nicht zur AfA und Arbeitslosengeld beantrage? Kriege ich trotzdem Krankengeld wenn mein Einspruch Erfolg hat, da ich dann ja mittlerweile als Familienangehöriger kein Anspruch auf Krankengeld habe...aber vielleicht Rückabwicklung,
Und zuletzt,
Worin unterscheidet es sich ob ich gar kein ALG1 beantrage (bis zur Klärung des Einsoruchs) oder mit der neuen FolgeAU ALG 1 beantrage was ja wahrscheinlich abgelehnt wird da ich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe...
Wenn der ÄD mich zum Teil arbeitsfähig sieht wird dann mein ALG reduziert?
Wenn ich hier Hilfe von den Experten bekomme würde ich mich riesig freuen.
Lieben Dank
Holger
vielen Dank für die tolle Idee und ich habe auch schon im Erwerbslosen Forum viel mir anlesen können und Hilfe bekommen. Danke.
Jetzt allerdings habe ich noch spezielle Fragen in der Hoffnung dass mir Forimsmitglieder bei dieser kniffligen Frage helfen können.
Also folgende Situation:
AU seit 4.2018 vom Hausarzt
Psychologische Behandlung
Seit Ende Mai 18 Krankengeld TK
Anruf von TK wie es weiter geht. Abgewimmelt.
Vor einer Woche empfhielt der Hausarzt weitere Behandlung durch Facharzt. Der MDK hatte sich bei ihm gemeldet. Er würde noch max. 1 AU schreiben wenn ich eine FA Termin habe.
Am 30.6 erhalte ich die Gesundschreibung der TK durch den MDK zum Ende meiner jetzigen AU am 6.7.2018. also ab 7.7. wieder arbeitsfähig. Nach Aktenlage bei psychischer Diagnose und in Psychologischer Therapie. Wobei ich Arbeitssuchend bin.
Daraufhin zum Hausarzt den ich aufgefordert habe eine Zweitbegutachtung zu beauftragen. Er teilt mir mit dass er kein Einspruch erheben könnte das kann nur ich. daraufhin habe ich ihn aufgefordert einen medizinischen Einspruch zu erheben. Auch dieses könnte er nicht der MDK würde sich schon bei ihm melden. im Nachhinein habe ich ihn per Mail gefragt ob er zu einer zweitbegutachtung auffordern würde? Die Antwort steht aus.
Glücklicherweise habe ich am 4. 7. 2018 ein Facharzt Termin bei einem Psychiater gehabt.
Folge AU bis 12.09. wegen mehreren psychischen Diagnosen.
Jetzt meine Probleme
Der Facharzt hat behauptet er bräuchte keinen Einspruch zu erheben. Auch ich bräuchte keinen Einspruch zu erheben. ich sollte nur die Krankenkasse informieren wo ich die AU hin senden soll und wenn Sie weitere Fragen haben sollten sie sich an den Facharzt wenden. ich lese aber immer wieder ich muss zwingend Einspruch erheben. ich kann mir nicht vorstellen dass die FolgeAU auch die Beurteilung des mdks bzw Entscheidung der tk aufhebt. Oder? Aber wie kommt ein professioneller Arzt auf diese Idee. Was ist seine Aufgabe? Mir ist bekannt das ich normalerweise Akteneinsicht holen soll, dann Widerspruchsbund der Arzt parallel zweitgutachten beantragen soll, wenn er es denn macht...
Das zweite Problem.
Ich soll nicht zu Agentur für Arbeit gehen und mich arbeitssuchend melden. Das wäre ein Eingeständnis ich bin ja krank geschrieben. Wenn ich das richtig verstehe wäre das nicht das große Problem, weil mein Anspruch auf Arbeitslosengeld dann nur verschoben wird bis dass ich dann später beantrage und nicht gekurzt wird. Restanspruch noch ca 6 Monate. Aber mein Problem wer zahlt dann meine Krankenversicherungsbeiträge? Kann ich in die Familienversicherung meiner Frau (Arbeitnehmerin) wenn ich selbst bestimmt nicht zur AfA und Arbeitslosengeld beantrage? Kriege ich trotzdem Krankengeld wenn mein Einspruch Erfolg hat, da ich dann ja mittlerweile als Familienangehöriger kein Anspruch auf Krankengeld habe...aber vielleicht Rückabwicklung,
Und zuletzt,
Worin unterscheidet es sich ob ich gar kein ALG1 beantrage (bis zur Klärung des Einsoruchs) oder mit der neuen FolgeAU ALG 1 beantrage was ja wahrscheinlich abgelehnt wird da ich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe...
Wenn der ÄD mich zum Teil arbeitsfähig sieht wird dann mein ALG reduziert?
Wenn ich hier Hilfe von den Experten bekomme würde ich mich riesig freuen.
Lieben Dank
Holger