Wiedereingliederung abbrechen ohne Grundangabe
Verfasst: 05.07.2018, 21:13
Hallo Leute,
Ich hab mal ne Frage bzgl. der Wiedereingliederung "Hamburger Modell".
Folgender Sachverhalt:
Eine Mitarbeiterin war 6 Monate krankgeschrieben. Auf Anraten des Hausarztes legte sie dem Arbeitgeber eine Wiedereingliederung für zunächst 2 Wochen vor für je 3 Stunden täglich. Im selben Zug eine Krankmeldung für den selben Zeitraum und noch eine Woche danach ( also krankmeldung insgesamt 3 wochen).
Nach 4 Tagen teilte sie dem Arbeitgeber mit, das sie die Wiedereingliederung nicht stufenweise erhöhen möchte aufgrund der Fahrzeit zum Arbeitsplatz. Sie möchte nach der Widereingliederung bzw. nach Ablauf der Krankmeldung wieder voll arbeiten.
Nach 1 1/2 Wochen sagte sie bei den Kollegen sie benötigt die Wiedereingliederung nicht mehr, sie bleibt jetzt die restliche Dauer der Krankschreibung zu Hause und fängt dann voll wieder an zu arbeiten.
Dem Arbeitgeber teilte sie den vorzeitigen Abbruch der Wiedereingliederung nicht mit und erschien einfach nicht zum geplanten/vereinbarten Stundenzeitraum.
Meine Frage nun: "Ist sowas rechtens? Wie geht sowas? Ich meine die Wiedereingliederung ist eine Vereinbarung zwischen AG, AN und Krankenkasse bzw. Arzt und es wurde ein fester Zeitraum vereinbart. Es bestand kein gesundheitlicher Grund, die Maßnahme vorzeitig zu beenden."
Kann der Arbeitgeber rechtliche Schritte einleiten oder sollte zumindest nicht die Krankenkasse davon erfahren?
Also ich habe den Verdacht, dass die Mitarbeiterin überhaupt nicht arbeiten möchte und vermute, dass sie sich nach Ablauf der Krankschreibung auf eine andere Diagnose erneut dauerhaft krankschreiben lässt.
Freue mich auf eure Antworten.
Ich hab mal ne Frage bzgl. der Wiedereingliederung "Hamburger Modell".
Folgender Sachverhalt:
Eine Mitarbeiterin war 6 Monate krankgeschrieben. Auf Anraten des Hausarztes legte sie dem Arbeitgeber eine Wiedereingliederung für zunächst 2 Wochen vor für je 3 Stunden täglich. Im selben Zug eine Krankmeldung für den selben Zeitraum und noch eine Woche danach ( also krankmeldung insgesamt 3 wochen).
Nach 4 Tagen teilte sie dem Arbeitgeber mit, das sie die Wiedereingliederung nicht stufenweise erhöhen möchte aufgrund der Fahrzeit zum Arbeitsplatz. Sie möchte nach der Widereingliederung bzw. nach Ablauf der Krankmeldung wieder voll arbeiten.
Nach 1 1/2 Wochen sagte sie bei den Kollegen sie benötigt die Wiedereingliederung nicht mehr, sie bleibt jetzt die restliche Dauer der Krankschreibung zu Hause und fängt dann voll wieder an zu arbeiten.
Dem Arbeitgeber teilte sie den vorzeitigen Abbruch der Wiedereingliederung nicht mit und erschien einfach nicht zum geplanten/vereinbarten Stundenzeitraum.
Meine Frage nun: "Ist sowas rechtens? Wie geht sowas? Ich meine die Wiedereingliederung ist eine Vereinbarung zwischen AG, AN und Krankenkasse bzw. Arzt und es wurde ein fester Zeitraum vereinbart. Es bestand kein gesundheitlicher Grund, die Maßnahme vorzeitig zu beenden."
Kann der Arbeitgeber rechtliche Schritte einleiten oder sollte zumindest nicht die Krankenkasse davon erfahren?
Also ich habe den Verdacht, dass die Mitarbeiterin überhaupt nicht arbeiten möchte und vermute, dass sie sich nach Ablauf der Krankschreibung auf eine andere Diagnose erneut dauerhaft krankschreiben lässt.
Freue mich auf eure Antworten.