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				Deutsche KV während Auslandssemester?
				Verfasst: 18.07.2018, 12:41
				von bekas
				Hallo,
ich studiere zurzeit im Master und erhalte gleichzeitig eine Studienförderung, sodass ich mich selbst gesetzlich versichern muss. Während des Studiums werde ich für ein Auslandssemester in die USA gehen und bin dort über das Austauschprogramm versichert.
Jetzt habe ich meine gesetzliche Krankenkasse angerufen und nachgefragt, wie das währenddessen mit der deutschen Versicherung aussieht (die Studienförderung läuft weiter). Mir wurde gesagt, dass ich hier ganz normal weiter versichert sein müsse, obwohl ich gar nicht im Land bin. Kann das sein??? Ich habe doch gar keine Möglichkeit, Leistungen zu beziehen.
Gruß
bekas
			 
			
					
				
				Verfasst: 18.07.2018, 14:12
				von RHW
				Hallo,
besteht während des Auslandssemesters weiterhin eine Einschreibung an einer dt. Hochschule?
Alter über oder unter 30 Jahre? 
Mehr oder weniger als 14 Fachsemester an der dt. Hochschule?
Gruß
RHW
			 
			
					
				
				Verfasst: 18.07.2018, 15:38
				von bekas
				Ich will es als Urlaubssemester beantragen. Soweit ich weiß bedeutet das dann, dass ich weiter eingeschrieben bin.
Alter unter 30 Jahre, weniger als 14 Fachsemester.
			 
			
					
				
				Verfasst: 18.07.2018, 17:11
				von RHW
				Hallo,
dann besteht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V Krankenversicherungspflicht als Student in Deutschland:
Versicherungspflichtig sind
9.
Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
Dies gilt auch, wenn kein Leistungsanspruch im Ausland besteht.
Was kann man tun?
- in Deutschland kein Urlaubssemester nehmen
- heiraten (kostenlose Familienversicherung, wenn der Ehegatte selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist)
Gruß
RHW
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 18.07.2018, 17:16
				von bekas
				Wie meinst du Kein Urlaubssemester beantragen? Dann bin ich ja trotzdem noch eingeschrieben und muss die Versicherung zahlen (und zusätzlich auch noch Semestergebühren, Semesterticket usw.).
			 
			
					
				
				Verfasst: 18.07.2018, 19:40
				von broemmel
				Er meint natürlich statt dem Urlaubssemester einfach hier weiter studieren.
Dann zahlst Du Beiträge und hast einen Leistungsanspruch
			 
			
					
				
				Verfasst: 19.07.2018, 10:00
				von RHW
				Hallo,
tut mir leid, das ich mich missverständlich ausgedrückt habe.
Ich meinte, für die Zeit des Auslandssemesters gar nicht an einer dt. Hochschule eingeschrieben sein, also weder eine normale Einschreibung noch ein Urlaubssemester. Das aber auf jeden Fall mit der dt. Hochschule klären (und ggf. der Bafög-Stelle).
Auf jeden Fall auch mit der dt. Krankenkasse klären, wie es am Tag der Rückkehr aus dem Ausland mit der Krankenversicherung aussieht. Auch unwahrscheinliche Varianten ansprechen (z.B. Rückkehr bereits unplanmäßig nach 14 Tagen, Lücke bis zum Beginn des nächsten Semesters in Deutschland ...).
Gruß
RHW
			 
			
					
				
				Verfasst: 19.07.2018, 10:53
				von bekas
				Ah ok, so war das gemeint.
Ich muss alelrdings an der Uni eingeschrieben bleiben, um das Auslandssemester überhaupt machen zu können. Außerdem könnte es dann auch mit meiner Studienförderung Probleme geben. Ich hab auch auf anderen Seiten geschaut, es scheint wirklich so zu sein, dass ich doppelt zahlen muss. Einmal die Versicherung für die USA, einmal die deutsche...
			 
			
					
				
				Verfasst: 19.07.2018, 13:43
				von RHW
				Hallo bekas,
die gesetzliche Regelung wurde 1989 geschaffen. Damals waren Auslandssemester sehr selten, es gab eher "Grenzgänger", die in einem Staat gewohnt und im anderen studiert haben.
Die Krankenkasse kann nur die bestehenden Gesetze ausführen.
Ggf. kann man das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesministerium für Bildung und Forschung oder den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kontaktieren. Änderungen brauchen aber meist längere Zeit.
Gruß
RHW
			 
			
					
				
				Verfasst: 19.07.2018, 19:55
				von bekas
				Ok, danke für die Klarstellung.
Eine Gesetzesänderung werde ich so schnell nicht auf den Weg bringen 

 Im August geht es schon los.
Danke für die Hilfe!
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 19.07.2018, 20:17
				von broemmel
				Das könnte knapp werden 
Bundestag und Bundesrat sind gerade in den Sommerferien. Mit 1. und 2. Lesung. Bundesrat und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann schon mal der eine oder andere Monat vergehen.