Verrechnung / Aufrechnung Krankengeld
Verfasst: 02.08.2018, 09:27
Hallo zusammen!
ich erhoffe mir hier eine Info zu meinem Problem.
Ich habe bei meiner KK aus einer ehemaligen Selbständigkeit noch einen Beitragsrückstand. Bisher habe ich auch monatlich in Rücksprache mit der KK eine Betrag überwiesen.
Nun bin ich krank geschrieben und beziehe Krankengeld. Die KK hat mir den Betrag, der mir kalendertäglich zusteht schriftlich mitgeteilt. Nach der ersten Zahlung habe ich nun festgestellt, dass 50 % einbehalten wurden. Nach Rücksprache hat man mir erklärt, dass wegen der Rückstände die Zahlung gekürzt wurde. Wenn ich das hier richtig recherchiert habe ist das wohl grundsätzlich zulässig.
Was mich jedoch stutzig macht ist, dass die KK die Zahlung ohne jede Information gekürzt hat.
Meine Fragen: Ist das so in Ordnung? Fällt das auch unter den Verwaltungsakt? Kann ich dagegen Einspruch einlegen?
Im voraus vielen Dank für Eure Antworten!
ich erhoffe mir hier eine Info zu meinem Problem.
Ich habe bei meiner KK aus einer ehemaligen Selbständigkeit noch einen Beitragsrückstand. Bisher habe ich auch monatlich in Rücksprache mit der KK eine Betrag überwiesen.
Nun bin ich krank geschrieben und beziehe Krankengeld. Die KK hat mir den Betrag, der mir kalendertäglich zusteht schriftlich mitgeteilt. Nach der ersten Zahlung habe ich nun festgestellt, dass 50 % einbehalten wurden. Nach Rücksprache hat man mir erklärt, dass wegen der Rückstände die Zahlung gekürzt wurde. Wenn ich das hier richtig recherchiert habe ist das wohl grundsätzlich zulässig.
Was mich jedoch stutzig macht ist, dass die KK die Zahlung ohne jede Information gekürzt hat.
Meine Fragen: Ist das so in Ordnung? Fällt das auch unter den Verwaltungsakt? Kann ich dagegen Einspruch einlegen?
Im voraus vielen Dank für Eure Antworten!