Endgültige Beitragsberechnung ...
Verfasst: 03.08.2018, 15:02
Hallo zusammen, ich habe Fragen zur endgültigen Beitragsberechnung bei Selbständigen.
Ich bin freiwiliig Versicherter bei der TK.
In den Jahren bis 2014 lagen meine Einkünfte aus gew. Tätigkeit jeweils oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen und ich zahlte monatlich den Höchstbeitrag. So weit, so gut.
Im Jahre 2015 lag ich per Ende Juni bei einem BWA-Ergebnis (entspricht den Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit im ESt-Bescheid) von Euro 55 TSD. Im Juli ging mein größter Kunde in Insolvenz und ich konnte die hohen KK-Beiträge nicht mehr leisten. Nach Rücksprache mit der TK reichte ich Ende Juli einen Ermässigungsantrag ein wg. Gewinneinbruch. Diesem Antrag waren beigefügt die BWA mit dem per Ende Juni ausgewiesenen Ergebnis sowie die Planwerte für das zweite Halbjahr, wonach sich pro Monat nur noch "Nullergebnisse" darstellten. Ebenfalls wurde eingereicht der am 23.07.15 ausgestellte und veränderte Vorauszahlungsbescheid des FA, wonach bereits ab Quartal II keine ESt-Vorauszahlungen mehr zu leisten waren.
Dem Antrag wurde durch die TK mit Wirkung zum Beitragsmonat 08/15 zugestimmt und ich zahlte dann nur noch Euro 243,10 pro Monat statt zuvor Euro 707,44.
Wichtig in diesem Zusammenhang:
Der TK war also das BWA-Ergebnis per Ende Juni 15 bekannt !
Nun liegt der ESt-Bescheid für 2015 seit Anfang 2018 vor und ich hatte diesen im Juni 18 aufgrund des obligatorischen Einkommensanfrageschreibens der TK eingereicht. Der ESt-Bescheid zeigt bei den Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit in etwa den Betrag, den auch meine im Juli 15 bei der TK eingereichte BWA bereits per Jahresende 15 auswies.
Jetzt im Juli 15 erhielt ich von der TK die endgültige Beitragsberechnung für das Jahr 2015 mit einer Nachforderung für die Monate 08-12/15.
Die Begründung: Meine Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit liegen pro Monat oberhalb der damals geltenden Beitragsbemessungsgrenze von Euro 4.125,--
Die TK hat hier einfach die zu Anfang genannten Euro 55 TSD durch 12 dividiert, obwohl ich diese Eínkünfte doch nur bis Juni 15 erzielt hatte und danach quasi "Nullergebnisse" hatte.
Ich habe dem Bearbeiter in einem Telefonat vorgehalten, daß ich dieses Vorgehen für einen Taschenspielertrick halte und das auch wie folgt begründet:
Wenn ich als AN im Zeitraum 01-06/15 Euro 55 TSD Brutto verdiene, zahle ich in dieser Zeit Höchstbeiträge, bin ich in der Zeit von 07-12/15 arbeitslos, zahle ich keine Beiträge mehr.
Da kann die TK doch auch nicht herkommen und einfach sagen: 55 TSD / 12 => Euro 4.125,--
Ich sehe mich hier massiv benachteiligt in der durch die TK endgültig festgelegten Beiträge. Hinzu kommt, daß die KK-Beiträge nach meinem Wissen keine Jahresbeiträge sind, sondern sich als Monatsbeiträge darstellen. S. auch das AN-Beispiel zuvor.
Ist dieses Vorgehen gesetzlich eigentlich irgendwo geregelt ?
Im Übrigen frage ich mich, warum die TK dann Ende Juli 15 überhaupt meinem Ermässigungsantrag zugestimmt hat, dem ja alle relevanten Unterlagen beigefügt waren...
Die TK konnte ja erkennen, daß per Ende Juni 15 bereits Einkünfte in benannter Höhe entstanden waren. Sie konnte ebenso erkennen, daß sich diese Zahl nicht mehr nach oben oder unten wesentlich verändert.
Macht es Sinn, anwaltlich dagegen anzugehen ?
Falls jemand hier im Kreise dabei ist, der von der Materie Ahnung hat, würde ich mich über eine Rückantwort sehr freuen.
Vielen Dank vorab.
Gruß Peter
Ich bin freiwiliig Versicherter bei der TK.
In den Jahren bis 2014 lagen meine Einkünfte aus gew. Tätigkeit jeweils oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen und ich zahlte monatlich den Höchstbeitrag. So weit, so gut.
Im Jahre 2015 lag ich per Ende Juni bei einem BWA-Ergebnis (entspricht den Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit im ESt-Bescheid) von Euro 55 TSD. Im Juli ging mein größter Kunde in Insolvenz und ich konnte die hohen KK-Beiträge nicht mehr leisten. Nach Rücksprache mit der TK reichte ich Ende Juli einen Ermässigungsantrag ein wg. Gewinneinbruch. Diesem Antrag waren beigefügt die BWA mit dem per Ende Juni ausgewiesenen Ergebnis sowie die Planwerte für das zweite Halbjahr, wonach sich pro Monat nur noch "Nullergebnisse" darstellten. Ebenfalls wurde eingereicht der am 23.07.15 ausgestellte und veränderte Vorauszahlungsbescheid des FA, wonach bereits ab Quartal II keine ESt-Vorauszahlungen mehr zu leisten waren.
Dem Antrag wurde durch die TK mit Wirkung zum Beitragsmonat 08/15 zugestimmt und ich zahlte dann nur noch Euro 243,10 pro Monat statt zuvor Euro 707,44.
Wichtig in diesem Zusammenhang:
Der TK war also das BWA-Ergebnis per Ende Juni 15 bekannt !
Nun liegt der ESt-Bescheid für 2015 seit Anfang 2018 vor und ich hatte diesen im Juni 18 aufgrund des obligatorischen Einkommensanfrageschreibens der TK eingereicht. Der ESt-Bescheid zeigt bei den Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit in etwa den Betrag, den auch meine im Juli 15 bei der TK eingereichte BWA bereits per Jahresende 15 auswies.
Jetzt im Juli 15 erhielt ich von der TK die endgültige Beitragsberechnung für das Jahr 2015 mit einer Nachforderung für die Monate 08-12/15.
Die Begründung: Meine Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit liegen pro Monat oberhalb der damals geltenden Beitragsbemessungsgrenze von Euro 4.125,--
Die TK hat hier einfach die zu Anfang genannten Euro 55 TSD durch 12 dividiert, obwohl ich diese Eínkünfte doch nur bis Juni 15 erzielt hatte und danach quasi "Nullergebnisse" hatte.
Ich habe dem Bearbeiter in einem Telefonat vorgehalten, daß ich dieses Vorgehen für einen Taschenspielertrick halte und das auch wie folgt begründet:
Wenn ich als AN im Zeitraum 01-06/15 Euro 55 TSD Brutto verdiene, zahle ich in dieser Zeit Höchstbeiträge, bin ich in der Zeit von 07-12/15 arbeitslos, zahle ich keine Beiträge mehr.
Da kann die TK doch auch nicht herkommen und einfach sagen: 55 TSD / 12 => Euro 4.125,--
Ich sehe mich hier massiv benachteiligt in der durch die TK endgültig festgelegten Beiträge. Hinzu kommt, daß die KK-Beiträge nach meinem Wissen keine Jahresbeiträge sind, sondern sich als Monatsbeiträge darstellen. S. auch das AN-Beispiel zuvor.
Ist dieses Vorgehen gesetzlich eigentlich irgendwo geregelt ?
Im Übrigen frage ich mich, warum die TK dann Ende Juli 15 überhaupt meinem Ermässigungsantrag zugestimmt hat, dem ja alle relevanten Unterlagen beigefügt waren...
Die TK konnte ja erkennen, daß per Ende Juni 15 bereits Einkünfte in benannter Höhe entstanden waren. Sie konnte ebenso erkennen, daß sich diese Zahl nicht mehr nach oben oder unten wesentlich verändert.
Macht es Sinn, anwaltlich dagegen anzugehen ?
Falls jemand hier im Kreise dabei ist, der von der Materie Ahnung hat, würde ich mich über eine Rückantwort sehr freuen.
Vielen Dank vorab.
Gruß Peter