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Berechnung der Blockfristen

Verfasst: 20.08.2018, 13:08
von franzpeter
Hallo, könnte mal jemand prüfen ob ich die Blockfristen für das KG korrekt berechne ?

Wegen Diagnose A erstmals AU von 4.9.2017 bis zum 8.9.2017 (Erstbescheinigung).

Wegen Diagnose A wieder AU seit 4.12.2017 (Erstbescheinigung dann Folgebescheinigungen).

Am 22.1.2018 trat die Diagnose B + C hinzu, dann weiter AU Folgebescheinigungen nur mit diesen beiden Diagnosen.

Blockfrist Diagnose A:
4.9.2017 bis 3.9.2020, am 4.9.2020 beginnt neue Blockfrist für A

Blockfrist Diagnose B + C:
22.1.2018 bis 21.1.2021, am 22.1.2021 beginnt neue Blockfrist für B + C

Stimmt das so ?

Nun ist auch immer die Rede davon, dass vor einer neue KG-Zahlung wegen derselbem Diagnose erstmal 6 Monate versicherte Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosenmeldung vorgelegen haben muss.

Frage:
Sind diese 6 Monate an das Ende der o.g. Blockfristen zu addieren, so dass daraus eigentlich 3,5 Jahre resultieren, oder genügt es, wenn die 6 Monate noch mit der ersten Blockfrist überlappt und die AU dann in der zweiten Blockfrist festgestellt wird.

Ich wäre sehr dankbar für ein Beispiel idealerweise mit Rechtsgrundlage.

Verfasst: 20.08.2018, 14:06
von broemmel
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... ngeld.html

Da kannst Du das Rundschreiben aufrufen. Da gibt es auch Beispiele die hier zutreffen.