Diagnosewechsel während Krankengeldbezug
Verfasst: 11.09.2018, 12:38
Liebes Forum,
ich bin neu hier und benötige euren fachkundigen Rat.
Ich beziehe seit Dez 17 Krankengeld. Die bisherigen AU hat mein Hausarzt ausgestellt, da mehrere Fachärzte involviert waren und bei ihm alle Fäden zusammen liefen. Der Diagnoseschlüssel bei ihm war immer der gleiche.
Nun habe ich Post von meiner KK bekommen, dass der MDK mich auf Aktenbasis per 31.8.18 gesund sieht. Ich habe gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt und mein Hausarzt hat mir auch weiterhin eine AU ausgestellt.
Als ich gestern meinem Facharzt davon erzählte, bot er mir an, dass er zukünftig die AU Ausstellung übernimmt Er sieht mich auch ganz klar AU und meinte, dass die KKn manchmal ein Problem damit haben, wenn fachspezifische AU vom Hausarzt ausgestellt werden. Ich habe nun also eine neue AU vom Facharzt bekommen. Er hat auch "Folgebescheinigung" angekreuzt, aber der Diagnoseschlüssel ist nicht mehr der gleiche. Er ist zwar aus der gleichen "Familie", aber halt nicht mehr gleich.
Ich mache mir nun Sorgen, ob ich dadurch nicht meinen Anspruch auf Krankengeld verliere. Denn alle Texte, die ich dazu gefunden habe, sagen immer, dass ich Anspruch auf Krankengeld habe, wenn ich wegen derselben Krankheit länger als 6 Wochen krankgeschrieben bin. Wenn sich nun laut Diagnoseschlüssel die Krankheit verändert hat, habe ich dann trotzdem weiterhin Anspruch auf Krankengeld?
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich einen befristeten Arbeitsvertrag hatte, der just zum 31.8.18 ausgelaufen ist.
Vielen dank für eure Hilfe.
Liebe Grüße,
Mücke
ich bin neu hier und benötige euren fachkundigen Rat.
Ich beziehe seit Dez 17 Krankengeld. Die bisherigen AU hat mein Hausarzt ausgestellt, da mehrere Fachärzte involviert waren und bei ihm alle Fäden zusammen liefen. Der Diagnoseschlüssel bei ihm war immer der gleiche.
Nun habe ich Post von meiner KK bekommen, dass der MDK mich auf Aktenbasis per 31.8.18 gesund sieht. Ich habe gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt und mein Hausarzt hat mir auch weiterhin eine AU ausgestellt.
Als ich gestern meinem Facharzt davon erzählte, bot er mir an, dass er zukünftig die AU Ausstellung übernimmt Er sieht mich auch ganz klar AU und meinte, dass die KKn manchmal ein Problem damit haben, wenn fachspezifische AU vom Hausarzt ausgestellt werden. Ich habe nun also eine neue AU vom Facharzt bekommen. Er hat auch "Folgebescheinigung" angekreuzt, aber der Diagnoseschlüssel ist nicht mehr der gleiche. Er ist zwar aus der gleichen "Familie", aber halt nicht mehr gleich.
Ich mache mir nun Sorgen, ob ich dadurch nicht meinen Anspruch auf Krankengeld verliere. Denn alle Texte, die ich dazu gefunden habe, sagen immer, dass ich Anspruch auf Krankengeld habe, wenn ich wegen derselben Krankheit länger als 6 Wochen krankgeschrieben bin. Wenn sich nun laut Diagnoseschlüssel die Krankheit verändert hat, habe ich dann trotzdem weiterhin Anspruch auf Krankengeld?
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich einen befristeten Arbeitsvertrag hatte, der just zum 31.8.18 ausgelaufen ist.
Vielen dank für eure Hilfe.
Liebe Grüße,
Mücke