Umschulung,kein Anspruch auf Krankengeld?
Verfasst: 25.09.2018, 14:33
Hallo erstmal an alle im Forum,
ich beziehe seit Februar 2018 Arbeitslosengeld 1 gemäß 136 SGB lll.Seit August 2018 nehme ich an einer Umschulung bzw beruflichen Reha teil.Getragen wird es vom Arbeitsamt.Bin wahrend der Umschulung erkrankt.Bin mittlerweile 8 Wochen krankgeschrieben.
Bis zur 6. Woche bezahlt ja das Arbeitsamt weiter.Aber wer ubernimmt jetzt ab der 7.Woche?Wegen der beruflichen Reha habe ich ja kein Anspruch auf Krankengeld,da ich an einer Massnahme "Teilhabe am Arbeitsleben"bzw berufliche Reha teilnehme,so habe ich es im Netz gelesen.Ist dies richtig?Das Arbeitsamt bezahlt ja auch nur bis zur 6.Woche.
Auf welche Anspruche kann ich mich jetzt berufen?Habe nur bis zur 6.Woche Arbeitslosengeld erhalten.Mir fehlt jetzt das restliche Geld.Werde wahrscheinlich langer arbeitsunfahig bleiben.
Gruss
ich beziehe seit Februar 2018 Arbeitslosengeld 1 gemäß 136 SGB lll.Seit August 2018 nehme ich an einer Umschulung bzw beruflichen Reha teil.Getragen wird es vom Arbeitsamt.Bin wahrend der Umschulung erkrankt.Bin mittlerweile 8 Wochen krankgeschrieben.
Bis zur 6. Woche bezahlt ja das Arbeitsamt weiter.Aber wer ubernimmt jetzt ab der 7.Woche?Wegen der beruflichen Reha habe ich ja kein Anspruch auf Krankengeld,da ich an einer Massnahme "Teilhabe am Arbeitsleben"bzw berufliche Reha teilnehme,so habe ich es im Netz gelesen.Ist dies richtig?Das Arbeitsamt bezahlt ja auch nur bis zur 6.Woche.
Auf welche Anspruche kann ich mich jetzt berufen?Habe nur bis zur 6.Woche Arbeitslosengeld erhalten.Mir fehlt jetzt das restliche Geld.Werde wahrscheinlich langer arbeitsunfahig bleiben.
Gruss