Frage zur Krankenkassen-Bescheinigung nach §312 Abs.3 SGBIII
Verfasst: 01.10.2018, 16:19
Hallo
Ich habe folgende Frage : meine Frau ist seit längerer Zeit krankgeschrieben und hat jetzt von der Krankenkasse die Mitteilung bekommen dass ihr Anspruch auf Krankengeld nach 78 Wochen abläuft und sie sich deshalb bei der Agentur für Arbeit melden soll.
Bei der Vorsprache bei der Agentur wurden ihr zwecks Antrag auf Arbeitslosengeld 1 nach §145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) verschiedene Formulare ausgehändigt, u.a. eine Arbeitsbescheinigung (nach §312 SGB III) die sie vom AG ausfüllen lassen muss und zusätzlich eine weitere Bescheinigung (ebenfalls nach §312 SGB III) die „vom Leistungsträger“ ausgefüllt werden muss. Den Fragestellungen entnehme ich dass dies offenbar von der Krankenkasse ausgefüllt werden muss.
Nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG hat zunächst die KK Krankengeld (Krankengeld-1) bezahlt, dann gab es eine Reha-1 während der sie Übergangsgeld von der DRV bezogen hat, danach wieder Krankengeld (Krankengeld-2), dann eine zweite Reha mit Übergangsgeld von der DRV (Reha-2) und danach bis heute (bzw. bis auf weiteres) wieder Krankengeld (Krankengeld-3). Mittlerweile sind fast 65 Wochen der maximal 72 Wochen Krankengeldbezug „aufgebraucht“.
Die Krankenkasse hat jetzt NUR das Krankengeld-3 bescheinigt und dies bis zum 21.09. – obwohl sie weiterhin krankgeschrieben ist.
Frage 1 : was muss die Krankenkasse hier bescheinigen ?
- die Zeiten von Krankengeld-1, Krankengeld-2 und Krankengeld-3 (letzteres mit Vermerk „laufend“)
- oder nur Krankengeld-3 mit Vermerk „laufend“
- oder ??
Frage 2 : muss die DRV separat den Bezug von Übergangsgeld in einem
zweiten separaten Formular bescheinigen ?
- wenn ja, die Zeiten von Reha-1 und Reha-2 während der Übergangsgelder bezahlt wurden ?
Vielen Dank für Eure Antworten ! Leider finde ich im Netz keinerlei Hinweise zu meinen Fragestellungen ...
Ich habe folgende Frage : meine Frau ist seit längerer Zeit krankgeschrieben und hat jetzt von der Krankenkasse die Mitteilung bekommen dass ihr Anspruch auf Krankengeld nach 78 Wochen abläuft und sie sich deshalb bei der Agentur für Arbeit melden soll.
Bei der Vorsprache bei der Agentur wurden ihr zwecks Antrag auf Arbeitslosengeld 1 nach §145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) verschiedene Formulare ausgehändigt, u.a. eine Arbeitsbescheinigung (nach §312 SGB III) die sie vom AG ausfüllen lassen muss und zusätzlich eine weitere Bescheinigung (ebenfalls nach §312 SGB III) die „vom Leistungsträger“ ausgefüllt werden muss. Den Fragestellungen entnehme ich dass dies offenbar von der Krankenkasse ausgefüllt werden muss.
Nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG hat zunächst die KK Krankengeld (Krankengeld-1) bezahlt, dann gab es eine Reha-1 während der sie Übergangsgeld von der DRV bezogen hat, danach wieder Krankengeld (Krankengeld-2), dann eine zweite Reha mit Übergangsgeld von der DRV (Reha-2) und danach bis heute (bzw. bis auf weiteres) wieder Krankengeld (Krankengeld-3). Mittlerweile sind fast 65 Wochen der maximal 72 Wochen Krankengeldbezug „aufgebraucht“.
Die Krankenkasse hat jetzt NUR das Krankengeld-3 bescheinigt und dies bis zum 21.09. – obwohl sie weiterhin krankgeschrieben ist.
Frage 1 : was muss die Krankenkasse hier bescheinigen ?
- die Zeiten von Krankengeld-1, Krankengeld-2 und Krankengeld-3 (letzteres mit Vermerk „laufend“)
- oder nur Krankengeld-3 mit Vermerk „laufend“
- oder ??
Frage 2 : muss die DRV separat den Bezug von Übergangsgeld in einem
zweiten separaten Formular bescheinigen ?
- wenn ja, die Zeiten von Reha-1 und Reha-2 während der Übergangsgelder bezahlt wurden ?
Vielen Dank für Eure Antworten ! Leider finde ich im Netz keinerlei Hinweise zu meinen Fragestellungen ...