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EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Verfasst: 21.01.2019, 13:02
von AFT
Guten Morgen,

ich bin durch Recherche auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass man mir helfen kann. Leider läuft mir die Zeit weg.

Ich war bis zum 31.12.2018 befristet beschäftigt in Vollzeit. Seit dem 03.12.2018 bin ich durchgehend AU bis dato. Ab dem 1.1.2019 besteht defacto Anspruch auf Krankengeld, den die KK (hier AOK) auch bejaht. Alles fing ganz harmlos an mit der KK:

- Zuerst forderte man von mir die Bankverbindung und die Steuernummer, was ich dann auch mitgeteilt habe.

- Dann erreichte mich ein Schreiben mit einem Fragebogen, den ich ausfüllen sollte. In diesem Fragebogen ging es um das beendete Arbeitsverältnis. Ob meine AU der Kündigungsgrund war, wann ich die AU beim AG abgegeben habe, ob ich gegen diese Kündigung klagen möchte usw. In diesem Fragebogen wollte man zudem eine Kopie des Arbeitsvertrages sowie der Kündigung haben.

Jetzt, rückblickend, habe ich Zweifel an dieser Datenerhebung. Denn die KK hat in Ihrem Schreiben KEINE RECHTSGRUNDLAGE dazu benannt, die mich verpflichtet, diesen Fragebogen auszufüllen und zu unterschreiben. Auch hat sie mich nicht darauf hingewiesen, dass es sich um freiwillige Angaben handeln könnte. In einem Anflug von Leichtgläubigkeit habe ich das aber aufgefüllt und dachte, alles wäre damit gut. Aber nein!

- Zuletzt erreichte mich vor wenigen Tagen ein Schreiben der KK, in dem man mich darauf hinweist, dass man mir angeblich bereits am 02.1.2019 einen Fragebogen zugeschickt hätte - was ich de facto nie erhalten habe. In diesem Schreiben wieder ein Fragebogen. Diesmal für die "Sozialmedizinische Fallberatung" (SFB), der an den MdK adressiert ist und in dem der bearbeitende Krankengeld-SB Fragen stellt, die auf einem 2. Blatt beantworten möge und all das dann an den den MdK schicken möge (Freiumschalg an den MdK war mit in diesem Schreiben. Allerdings sind die Fragen so banal, dass sie sich aus Aktenlage der KK bereits selbst ergeben. Fragen wie:

1. Was begründet Ihre AU. Haben sich die Beschwerden seit AU-Beginn geändert? (Was ich habe steht doch als ICD-Code auf der AU, den die KK doch erhält!?)

2. Liegen Belastungsfaktoren vor? (Versteh ich nicht)

3. Bei welchen Ärzten sind Sie in Behandlung? (Steht doch auf der AU drauf, die vom Doc gestempelt und unterschrieben wird?!)

4. Sind Änderungen in der Therapie geplant? (Dafür bin ich der falsche Adressat, DAS weiß doch nur der Arzt?!)

5. Welche Medikamente nehmen Sie? (Weiß die KK doch selbst, weil sie sie bezahlt?!)

6. Welche Tätigkeit üben Sie aktuell aus? (Die KK weiß doch bereits durch den 1. Fragebogen, dass das AV befristet war und ausgelaufen ist, ich daher seit dem 1.1.2019 erwerbslos bin?!)

7. Sonstiges (???)

Diese Bogen soll bis spätestens 31.1.2019 ausgefüllt bei der KK vorliegen, ansonsten würde man die Krankengeldzahlung - die bis dato noch garnicht stattgefunden hat! - einstellen. Zudem verweist man auf die allgemeinen Mitwirkungspflichten § 60 SGB I.

In diesem Fragebogen werden KEINE RECHTSGRUNDLAGEN genannt. Für mich ist nicht ersichtlich, ob diese Datenerhebung der KK zulässig und erforderlich ist. Zudem kann ich auch nicht sehen, ob es sich dabei eher um freiwillige Angaben und die KK eher den Anschein erzeugt, dass man das ausfüllen muss. Natürlich muss ich diesen Bogen auch unterschreiben.

Ich möchte diesen Bogen aber nicht ausfüllen, weil ich nicht weiß, ob ich das auch muss. Zudem wittere ich hier einen Hinterhalt in Sinne einer Begutachtung nach Aktenlage i.V.m. Gesundschreibung durch den MdK und damit rauswurf aus dem Krankengeld. Fakt ist, dass ich seit dem 1.1.2019 KEINE Einnahmen mehr habe und es mich seit 3 Tagen fertig macht und ich unentwegt überlege, was ich machen soll. Ich habe schon einen Beschwerdebrief verfasst, den ich der Geschäftsleistung der KK zuschicken möchte, den ich weiter unten einstellen. Zudem habe ich beide Fragebögen dem Bundesdatenschutzbeauftragten sowie dem Bundesversicherungsamt zwecks Prüfung übermittelt.

Vielleicht habt ihr ja noch Ratschläge, was ich tun kann. Ich würde mich daher über eine zeitnahe Rückmeldung freuen.

Danke

AFT
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 17.01.2019 sowie die erwähnte Anfrage, die Sie vermeintlich am 02.01.2019 an mich verschickt haben, mir bis dato jedoch nicht zugegangen und daher völlig unbekannt ist.

Es sind keine rechtlich relevanten Verfehlungen erkennbar, die eine Anhörung begründet. Ferner ist auch keine konkrete Rechtsgrundlage von Ihnen genannt worden, die mich zum Ausfüllen Ihres jetzigen sowie des vorherigen Fragebogens verpflichtet. § 60 ff. SGB I benennt lediglich die allgemeinen Mitwirkungspflichten, die ich nach Vorlage aller leistungserheblichen Tatsachen und Nachweise vollumfänglich erfüllt haben dürfte, weshalb ich den dem Grunde nach vorhandenen Anspruch auf Krankengeldzahlung vom 1.1.2019 – 15.1.2019 erwarte.

Des weiteren war bzw. ist in diesem Zusammenhang für mich auch nicht zweifelsfrei ersichtlich, ob Ihre Datenerhebungen rechtmäßig und erforderlich sind oder es sich hierbei vielmehr um freiwillige Angaben handelt. Aus datenschutzrechtlichen Bedenken habe ich daher vorsorglich dem Bundesdatenschutzbeauftragten sowie dem Bundesversicherungsamt Ihre Fragebögen zur weiteren Überprüfung übermittelt. Da eine entsprechend deutliche Kennzeichnung in beiden Fällen durch Sie unterblieben ist, bitte ich Sie zunächst um die Nennung der konkreten Rechtsgrundlage und einer plausiblen Begründung, die mich zum Ausfüllung Ihres Fragebogens verpflichtet.

Im übrigen scheinen Ihre Fragen auch keine Relevanz für den Anspruch auf Krankengeld zu haben. Zudem beantwortet sich ein Großteil dieser Fragen aus den Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen ganz von selbst. Für den Nachweis, der den Krankengeldanspruch begründet, welcher durch Sie bereits bejaht wurde, liegen Ihnen schon diverse Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nebst weiteren Nachweisen vor.

Fragen, die Sie an den MdK haben, möchten Sie bitte direkt an den MdK adressieren, der seinerseits dann Auskünfte gesondert einfordert. Es ist nicht ersichtlich, dass hierzu eine Zuständigkeit von Seiten des Versicherten besteht. Sollte eine Begutachtung durch den MdK vorgesehen sein, werde ich alle erforderlichen medizinischen Unterlagen gerne im Rahmen eines Untersuchungstermins dem MdK vorlegen sowie dem entsprechenden Arzt seine Fragen beantworten, die mir zu meinen Krankheiten gestellt werden.

Ihrer kurzfristigen Rückmeldung sehe ich entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Verfasst: 21.01.2019, 13:55
von Czauderna
Hallo,
zuerst mal - willkommen im Forum.
Na, da hast du doch schon einen "gehaltvollen" Brief geschickt - besonders die Passage, wo es um den Datenschutz und die Einschaltung des Bundesdatenschutzbeauftragten geht, das hat schon was. Allerdings, das hilft dir wahrscheinlich nicht weiter. Knackpunkt ist, so wie geschildert, dass du relativ kurz vor Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses Arbeitsunfähig geworden bist - das ruft bei nahezu allen Krankenkasse die "Fallsteuerung" auf den Plan.
Was ich dabei erst mal nicht verstehe - offenbar wusste die Krankenkasse nichts von einer Befristung sondern ist von einer normalen Kündigung ausgegangen. Ich denke, das sollte aber inzwischen geklärt sein. Die Kasse hat den Krankengeldanspruch ab 01.01.2019 anerkannt, dann sollte ja einer Auszahlung nichts im Wege stehen - dass der Kasse die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorliegen, davon gehe ich aus.
Was die Kasse nun nicht machen kann, ist die Auszahlung des Krankengeldes ab 01.01.2019 zu verhindern wenn ihr die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers vorliegt. Dass die Kasse Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat und diese Zweifel durch den MDK bestätigt oder auch beseitigt haben will, das ist üblich, kann aber negative Auswirkungen für dich (Arbeitsfähigkeit) nur für die Zukunft haben und bedarf eines schriftlichen Bescheides (Verwaltungsakt) mit allem drum und dran.
Mein Rat - nochmals Kontakt mit der Kasse aufnehmen (am besten wäre es mal persönlich hingehen) und zu klären was einer Auszahlung ab dem 01.01.2019 konkret entgegensteht.
Um nochmals auf den Datenschutzbeauftragten zu kommen und dein Schreiben - auch wenn es inhaltlich gut formuliert ist wird es , meiner Erfahrung nach keine direkte Auswirkungen haben. Wenn überhaupt, wird der Bundesdatenschutzbeauftrage eine Stellungnahme von der Kasse anfordern, und da solche Anforderungen üblicherweise über den Dienstweg abgewickelt werden, wird das vor dem 31.01. sowieso nix mehr werden.
Grundsaetzlich ist aber zum Thea Datenschutz zu bemerken, dass es grundsaetzlich schon der Kasse erlaubt ist Daten zu erheben, die zur Erledigung ihrer Aufgaben (in diesem Fall der berechtigten Krankengeldauszahlung) die beteiligten Ärzte aber auch die Versichertn selbst zu befragen. Dass da auch oftmals über das Ziel hinausgeschossen wurde in der Vergangenheit und auch heute noch wird, das will ich nicht abstreiten.
Gruss
Czauderna

Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Verfasst: 21.01.2019, 14:13
von AFT
Czauderna hat geschrieben:
21.01.2019, 13:55
Hallo,
zuerst mal - willkommen im Forum.
Hallo Czauderna,

und danke für deine freundliche Aufnahme. Du musst mich bitte entschuldigen aber ich bin aktuelle in einem Spannungsverhältnis, sodass ich die Begrüßung vergessen habe.
Na, da hast du doch schon einen "gehaltvollen" Brief geschickt - besonders die Passage, wo es um den Datenschutz und die Einschaltung des Bundesdatenschutzbeauftragten geht, das hat schon was. Allerdings, das hilft dir wahrscheinlich nicht weiter. Knackpunkt ist, so wie geschildert, dass du relativ kurz vor Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses Arbeitsunfähig geworden bist - das ruft bei nahezu allen Krankenkasse die "Fallsteuerung" auf den Plan.
Danke. Der Brief ist noch nicht raus, weil ich erst mal Rückmeldung von unbeteiligten Dritten haben wollte. Ja, von diesem Misstrauen der KK habe ich schon gehört und gelesen aber so ist es nun mal. Ich bin sicherlich nicht der einzige Mensch, dem sowas passiert.
Was ich dabei erst mal nicht verstehe - offenbar wusste die Krankenkasse nichts von einer Befristung sondern ist von einer normalen Kündigung ausgegangen. Ich denke, das sollte aber inzwischen geklärt sein.
Nun, ich denke die KK hat einfach die Abmeldung vom AG erhalten und dann nachgefragt. Nach dem 1. Fragebogen weiß die KK aber Bescheid.
Die Kasse hat den Krankengeldanspruch ab 01.01.2019 anerkannt, dann sollte ja einer Auszahlung nichts im Wege stehen - dass der Kasse die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorliegen, davon gehe ich aus.
Genau so ist e. Die letzte AU ist vom 15.01.2019 (Ausstellungsdatum). Ich verkehre mit der KK nur schriftlich und nur per Einschreiben. Die jetzt genannte AU befindet sich noch in der Zustellung.
Was die Kasse nun nicht machen kann, ist die Auszahlung des Krankengeldes ab 01.01.2019 zu verhindern wenn ihr die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers vorliegt.
Eine Verdienstbescheinigung hat die KK bis dato noch nicht gefordert. Ich denke, dass die KK anhand der Beitragshöhe meines KV-Anteil Rückschlüsse auf 100% meines letzten Gehalts schließen kann.
Dass die Kasse Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat und diese Zweifel durch den MDK bestätigt oder auch beseitigt haben will, das ist üblich, kann aber negative Auswirkungen für dich (Arbeitsfähigkeit) nur für die Zukunft haben und bedarf eines schriftlichen Bescheides (Verwaltungsakt) mit allem drum und dran.
Mir ist durchaus bewusst, dass die KK schnellstmöglich versucht, jeden Krankengeldfall "los zu werden". Aber dieses Spielchen spiele ich nicht mit. Alle Voraussetzungen für KG liegen vor. Und wie gesagt. Ich weiß überhaupt nicht, ob ich diesen Fragebogen ausfüllen MUSS.
Mein Rat - nochmals Kontakt mit der Kasse aufnehmen (am besten wäre es mal persönlich hingehen) und zu klären was einer Auszahlung ab dem 01.01.2019 konkret entgegensteht.
Aus gesundheitlichen Gründen ist das aktuell nicht möglich. Zudem möchte ich auch lieber schriftlichen Kontakt halten, weil nur dieser am Ende auch nachweisbar und rechtssicher ist. Ich hoffe, du verstehst das. Von meiner Seite liegt kein Gesprächsbedarf vor. Die KK soll mir die konkrete Rechtsgrundlage nennen, die mich zum Ausfüllen verpflichtet und dann tue ich das evtl. Würde hier nicht der § 65 SGB I eintreten, wenn der KK alle Informationen vorliegen und man sich die Fragen selbst beantworten könnte?
Um nochmals auf den Datenschutzbeauftragten zu kommen und dein Schreiben - auch wenn es inhaltlich gut formuliert ist wird es , meiner Erfahrung nach keine direkte Auswirkungen haben. Wenn überhaupt, wird der Bundesdatenschutzbeauftrage eine Stellungnahme von der Kasse anfordern, und da solche Anforderungen üblicherweise über den Dienstweg abgewickelt werden, wird das vor dem 31.01. sowieso nix mehr werden.
Ich rechne auch nicht mit einer Abwicklung vor dem 31.1.2019. Wichtig ist mir lediglich, Klarheit zu haben ob diese Erhebung in diesem Umfang zulässig ist oder nicht. denn dazu äußert sich die KK nicht. Deshalb muss ich davon ausgehen, dass es sich rein umd freiwillige Angaben handelt, die ich nicht bereit bin zu geben, da nicht absehbar ist, was das für Folgen für mich hat.

In Bezug auf eine angedrohte Einstellung habe ich schon vorgebaut. Ich habe einen Anwalt gefunden, der in diesem Falle im Rahmen eines Beratungshilfscheines tätig werden würde, den ich dann kurzfristig beantragen würde.
Grundsaetzlich ist aber zum Thea Datenschutz zu bemerken, dass es grundsaetzlich schon der Kasse erlaubt ist Daten zu erheben, die zur Erledigung ihrer Aufgaben (in diesem Fall der berechtigten Krankengeldauszahlung) die beteiligten Ärzte aber auch die Versichertn selbst zu befragen. Dass da auch oftmals über das Ziel hinausgeschossen wurde in der Vergangenheit und auch heute noch wird, das will ich nicht abstreiten.
Gruss
Czauderna
Ja, mag sein. Aber nachdem was ich weiß ist hier der § 275 SGB V maßgeblich. Und ich sehe keinen Grund, Daten nochmals preiszugeben, die die KK schon bereits hat. Für den Bezug von KG ist was relevant?

- aktuelle Krankmeldung
- Beendigung der Lohnfortzahlung durch den AG
- Bankverbindung

Ich weiß nicht, warum die KK das alles verkomplizieren will. Wenn sie Zweifel hat, kann sie nach § 275 SGB V eine Begutachtung durchführen lassen. Der MdK kann dann auch seinerseits Daten erheben, die dann au ch bei MdK verbleiben. Aktuell ist es aber so, dass der KK-SB auf einem vorgefertigten Formular Fragen an den MdK richtet, die ich auf der 2. beantworten soll. Das soll ich dann an den MdK schicken, der das dann wiederum an den KK-SB schickt.

Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Verfasst: 21.01.2019, 16:44
von GerneKrankenVersichert
Ich versuche mal, etwas Licht ins Dunkel zu bringen, da ich den Eindruck habe, dass du hier aus Unkenntnis an einer Verschwörungstheorie strickst.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 13:02
- Dann erreichte mich ein Schreiben mit einem Fragebogen, den ich ausfüllen sollte. In diesem Fragebogen ging es um das beendete Arbeitsverältnis. Ob meine AU der Kündigungsgrund war, wann ich die AU beim AG abgegeben habe, ob ich gegen diese Kündigung klagen möchte usw. In diesem Fragebogen wollte man zudem eine Kopie des Arbeitsvertrages sowie der Kündigung haben.

Jetzt, rückblickend, habe ich Zweifel an dieser Datenerhebung. Denn die KK hat in Ihrem Schreiben KEINE RECHTSGRUNDLAGE dazu benannt, die mich verpflichtet, diesen Fragebogen auszufüllen und zu unterschreiben. Auch hat sie mich nicht darauf hingewiesen, dass es sich um freiwillige Angaben handeln könnte. In einem Anflug von Leichtgläubigkeit habe ich das aber aufgefüllt und dachte, alles wäre damit gut. Aber nein!
Diese Fragen stellt die Kasse um beurteilen zu können, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, weiterhin Gehalt zu zahlen. In diesem Fall tritt sie mit Krankengeld ein und meldet einen Anspruchsübergang beim Arbeitgeber an. Diese Angaben sind für die Leistung erforderlich, die Rechtsgrundlage ist der § 60 SGB I. Ob diese bei der Anfrage angegeben werden muss, solange nicht auf die Folgen einer fehlenden Mitwirkung hingewiesen wird, wage ich zu bezweifeln.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 13:02
- Zuletzt erreichte mich vor wenigen Tagen ein Schreiben der KK, in dem man mich darauf hinweist, dass man mir angeblich bereits am 02.1.2019 einen Fragebogen zugeschickt hätte - was ich de facto nie erhalten habe.
Dass du das Schreiben nicht erhalten hast, kann ich mir gut vorstellen. Auch wir merken, dass die Postzustellung in der Zeit vom 21.12.18 bis Anfang Januar 2019 erheblich gehakt hat - in beide Richtungen. Waren wahrscheinlich zu viele Pakete unterwegs :mrgreen:

AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 13:02
In diesem Schreiben wieder ein Fragebogen. Diesmal für die "Sozialmedizinische Fallberatung" (SFB), der an den MdK adressiert ist und in dem der bearbeitende Krankengeld-SB Fragen stellt, die auf einem 2. Blatt beantworten möge und all das dann an den den MdK schicken möge (Freiumschalg an den MdK war mit in diesem Schreiben. Allerdings sind die Fragen so banal, dass sie sich aus Aktenlage der KK bereits selbst ergeben. Fragen wie:
Alles in Ordnung. Anfrage soll direkt an den MDK gehen, Freiumschlag ist beigefügt, wo ist das Problem?
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 13:02
1. Was begründet Ihre AU. Haben sich die Beschwerden seit AU-Beginn geändert? (Was ich habe steht doch als ICD-Code auf der AU, den die KK doch erhält!?)
Äh, wenn da jetzt steht M54.5, so hat die Kasse die Information, dass es sich um "Lumboischialgie Ischialgie mit Lumbago Ischialgie mit Lumbalgie" handelt. Sie weiß weder etwas über die Schwere der Erkrankung noch darüber, ob mittlerweile eine Besserung oder Verschlechterung der Beschwerden eingetreten ist.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 13:02
2. Liegen Belastungsfaktoren vor? (Versteh ich nicht)
Pflegebedürftige Eltern, Trennung, behinderte Kinder etc., Faktoren also, die dich belasten, ohne dass sie zu einer Arbeitsunfähigkeit führen.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 13:02
3. Bei welchen Ärzten sind Sie in Behandlung? (Steht doch auf der AU drauf, die vom Doc gestempelt und unterschrieben wird?!)
Da steht aber nicht, wenn du noch bei weiteren Ärzten in Behandlung bist.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 13:02
4. Sind Änderungen in der Therapie geplant? (Dafür bin ich der falsche Adressat, DAS weiß doch nur der Arzt?!)
Der mündige Patient wird in die Behandlung mit einbezogen. Wenn du nichts weiß, schreib einfach "nicht bekannt"
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 13:02
5. Welche Medikamente nehmen Sie? (Weiß die KK doch selbst, weil sie sie bezahlt?!)
Bei der Kasse ist man längst nicht so gläsern, wie man meint. Und selbst wenn nachvollzogen werden kann (mit Aufwand unter Berücksichtung des Datenschutzes), welche Medikamente in der Vergangenheit gezahlt wurden, sagt das nichts darüber aus, welche Medikamente aktuell aufgrund der Arbeitsunfähigkeit verordnet wurden. Denn bis die abgerechnet sind, dauert es seine Zeit.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 13:02
6. Welche Tätigkeit üben Sie aktuell aus? (Die KK weiß doch bereits durch den 1. Fragebogen, dass das AV befristet war und ausgelaufen ist, ich daher seit dem 1.1.2019 erwerbslos bin?!)
Dann schreib das doch einfach hin. Der MDK weiß es wahrscheinlich nicht.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 13:02
7. Sonstiges (???)
Wenn da nichts steht, wird auch nichts gefragt.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 13:02
Diese Bogen soll bis spätestens 31.1.2019 ausgefüllt bei der KK vorliegen, ansonsten würde man die Krankengeldzahlung - die bis dato noch garnicht stattgefunden hat! - einstellen. Zudem verweist man auf die allgemeinen Mitwirkungspflichten § 60 SGB I.

In diesem Fragebogen werden KEINE RECHTSGRUNDLAGEN genannt. Für mich ist nicht ersichtlich, ob diese Datenerhebung der KK zulässig und erforderlich ist. Zudem kann ich auch nicht sehen, ob es sich dabei eher um freiwillige Angaben und die KK eher den Anschein erzeugt, dass man das ausfüllen muss. Natürlich muss ich diesen Bogen auch unterschreiben.
Die allgemeinen Mitwirkungspflichten reichen dir nicht aus?
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 13:02
Ich möchte diesen Bogen aber nicht ausfüllen, weil ich nicht weiß, ob ich das auch muss. Zudem wittere ich hier einen Hinterhalt in Sinne einer Begutachtung nach Aktenlage i.V.m. Gesundschreibung durch den MdK und damit rauswurf aus dem Krankengeld. Fakt ist, dass ich seit dem 1.1.2019 KEINE Einnahmen mehr habe und es mich seit 3 Tagen fertig macht und ich unentwegt überlege, was ich machen soll. Ich habe schon einen Beschwerdebrief verfasst, den ich der Geschäftsleistung der KK zuschicken möchte, den ich weiter unten einstellen. Zudem habe ich beide Fragebögen dem Bundesdatenschutzbeauftragten sowie dem Bundesversicherungsamt zwecks Prüfung übermittelt.
Im deutschen Gesundheitswesen ist alles geregelt. Schau mal hier rein: https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumen ... 170515.PDF

Ab Seite 56 ist beschrieben, wie die Informationsbeschaffung läuft.

Mein Tipp an dich: Lass die ganzen Nebenkampfplätze weg. Am Vorgehen der Kasse kann ich noch nicht mal ansatzweise etwas erkennen, was nicht durch Gesetze und Richtlinien gedeckt wäre.

Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Verfasst: 21.01.2019, 17:13
von GerneKrankenVersichert
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 14:13
Danke. Der Brief ist noch nicht raus, weil ich erst mal Rückmeldung von unbeteiligten Dritten haben wollte. Ja, von diesem Misstrauen der KK habe ich schon gehört und gelesen aber so ist es nun mal. Ich bin sicherlich nicht der einzige Mensch, dem sowas passiert.
Nein, bist du nicht. Siehe meinen vorherigen Beitrag, das ist das ganz normale Vorgehen.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 14:13
Die letzte AU ist vom 15.01.2019 (Ausstellungsdatum). Ich verkehre mit der KK nur schriftlich und nur per Einschreiben. Die jetzt genannte AU befindet sich noch in der Zustellung.
Also konnte - selbst wenn alle Unterlagen vorliegen - bisher noch keine Auszahlung erfolgen. Deshalb rate ich dir, dich jetzt nicht verrückt zu machen, sondern abzuwarten.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 14:13
Eine Verdienstbescheinigung hat die KK bis dato noch nicht gefordert.
Braucht sie auch nicht, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, diese automatisch an die Kasse zu übermitteln. Weiß dein Ex-Arbeitgeber, dass du über den 31.12.18 hinaus arbeitsunfähig bist? Und hast du dein Gehalt für Dezember bereits erhalten? Beides Voraussetzungen, damit der Arbeitgeber die Meldung absetzen kann.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 14:13
Ich denke, dass die KK anhand der Beitragshöhe meines KV-Anteil Rückschlüsse auf 100% meines letzten Gehalts schließen kann.
Nein, kann sie nicht. Da ihr erstens dein KV-Anteil nicht mitgeteilt wird, sondern in einer Summe für alle Beschäftigten gezahlt wird und noch viele weitere Angaben notwendig sind, alleine die Höhe deines Bruttogehaltes reicht nicht aus.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 14:13
Mir ist durchaus bewusst, dass die KK schnellstmöglich versucht, jeden Krankengeldfall "los zu werden". Aber dieses Spielchen spiele ich nicht mit. Alle Voraussetzungen für KG liegen vor. Und wie gesagt. Ich weiß überhaupt nicht, ob ich diesen Fragebogen ausfüllen MUSS.
Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidest weder du noch die Kasse. Weiß dein behandelnder Arzt, dass das Beschäftigungsverhältnis beendet ist? Wenn nicht, kann er z. B. die Kriterien für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nicht korrekt anwenden. All diese Fragen, die der MDK an dich hat, dienen dem Ziel, die Arbeitsunfähigkeit korrekt zu beurteilen.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 14:13
Aus gesundheitlichen Gründen ist das aktuell nicht möglich. Zudem möchte ich auch lieber schriftlichen Kontakt halten, weil nur dieser am Ende auch nachweisbar und rechtssicher ist. Ich hoffe, du verstehst das. Von meiner Seite liegt kein Gesprächsbedarf vor. Die KK soll mir die konkrete Rechtsgrundlage nennen, die mich zum Ausfüllen verpflichtet und dann tue ich das evtl. Würde hier nicht der § 65 SGB I eintreten, wenn der KK alle Informationen vorliegen und man sich die Fragen selbst beantworten könnte?
Die Kasse scheint sich an deinen Wunsch der schriftlichen Kontaktaufnahme zu halten, da sie die Anfrage schriftlich gestellt hat. Der § 65 SGB I kommt hier nicht zum Tragen, da die Kasse die Informationen nicht selbst beschaffen kann (siehe mein vorheriger Beitrag)
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 14:13
Ich rechne auch nicht mit einer Abwicklung vor dem 31.1.2019. Wichtig ist mir lediglich, Klarheit zu haben ob diese Erhebung in diesem Umfang zulässig ist oder nicht. denn dazu äußert sich die KK nicht. Deshalb muss ich davon ausgehen, dass es sich rein umd freiwillige Angaben handelt, die ich nicht bereit bin zu geben, da nicht absehbar ist, was das für Folgen für mich hat.
Ich hoffe, dass ich für etwas Klarheit sorgen konnte. Und was ich dir auch klar sagen kann - wenn du nicht mitwirkst, gibt es kein Krankengeld. Das hat die Kasse ja schon angekündigt. Du kannst darlegen, weshalb du eine Mitwirkung für unzumutbar hältst, aber ehrlich gesagt, kann ich hier nichts unzumutbares erkennen.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 14:13
In Bezug auf eine angedrohte Einstellung habe ich schon vorgebaut. Ich habe einen Anwalt gefunden, der in diesem Falle im Rahmen eines Beratungshilfscheines tätig werden würde, den ich dann kurzfristig beantragen würde.
Dann frag den Anwalt doch mal nach der Rechtsgrundlage, warum deine Mitwirkung unzumutbar ist.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 14:13
Ja, mag sein. Aber nachdem was ich weiß ist hier der § 275 SGB V maßgeblich. Und ich sehe keinen Grund, Daten nochmals preiszugeben, die die KK schon bereits hat. Für den Bezug von KG ist was relevant?

- aktuelle Krankmeldung
- Beendigung der Lohnfortzahlung durch den AG
- Bankverbindung
Viele andere Dinge sind relevant, die die von mir verlinkten Richtlinien aufführen. Diese ergänzen den § 275 SGB V, da es nicht möglich ist, alles in Gesetze zu fassen. Das ist das Wesen der Selbstverwaltung in Deutschland.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 14:13
Ich weiß nicht, warum die KK das alles verkomplizieren will. Wenn sie Zweifel hat, kann sie nach § 275 SGB V eine Begutachtung durchführen lassen. Der MdK kann dann auch seinerseits Daten erheben, die dann au ch bei MdK verbleiben. Aktuell ist es aber so, dass der KK-SB auf einem vorgefertigten Formular Fragen an den MdK richtet, die ich auf der 2. beantworten soll. Das soll ich dann an den MdK schicken, der das dann wiederum an den KK-SB schickt.
Was du an den MDK schickst, bleibt beim MDK. Verkomplizieren würde das ganze Verfahren, wenn jeder Arbeitsunfähige beim MDK persönlich begutachtet werden sollte. Diese Vorberatung dient dazu, diejenigen eben nicht persönlich zu begutachten, bei denen eine Entscheidung nach Aktenlage möglich ist. Das kann z. B. auch bei der eingangs von mir benannten Diagnose so aussehen, dass eine Operation geplant ist und alles weitere erstmal bis nach der OP zurück gestellt wird. Erfährt der MDK erst bei der persönlichen Begutachtung davon, ist das eine enorme Verschwendung von zeitlichen und finanziellen Ressourcen für alle Beteiligten.

Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Verfasst: 21.01.2019, 18:30
von AFT
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
21.01.2019, 16:44
Ich versuche mal, etwas Licht ins Dunkel zu bringen, da ich den Eindruck habe, dass du hier aus Unkenntnis an einer Verschwörungstheorie strickst.
Achja? Und was ist hiermit?
https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-p ... eantworten

https://verbraucherschutz.de/krankenkassen-fragebogen/
Diese Fragen stellt die Kasse um beurteilen zu können, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, weiterhin Gehalt zu zahlen. In diesem Fall tritt sie mit Krankengeld ein und meldet einen Anspruchsübergang beim Arbeitgeber an. Diese Angaben sind für die Leistung erforderlich, die Rechtsgrundlage ist der § 60 SGB I. Ob diese bei der Anfrage angegeben werden muss, solange nicht auf die Folgen einer fehlenden Mitwirkung hingewiesen wird, wage ich zu bezweifeln.
Grundsätzlich bedeutet es für mich, dass ich alles, was ich unterschreiben muss im Grunde freiwillig ist, denn ansonsten hätte die KK einen passende §, der mein Wirken garnicht benötigt.
Dass du das Schreiben nicht erhalten hast, kann ich mir gut vorstellen. Auch wir merken, dass die Postzustellung in der Zeit vom 21.12.18 bis Anfang Januar 2019 erheblich gehakt hat - in beide Richtungen. Waren wahrscheinlich zu viele Pakete unterwegs :mrgreen:
Komischerweise habe ich alle anderen Schreiben, sowohl vor als auch nach der Weihnachtszeit, von der KK aber erhalten. "Ausgerechnet" den nicht.
Alles in Ordnung. Anfrage soll direkt an den MDK gehen, Freiumschlag ist beigefügt, wo ist das Problem?
Ist es nicht so, dass der MdK einen offiziellen Prüfauftrag von der KK erteilt bekommt und der MdK dann selbst aktiv wird und Informationen einholt?
Äh, wenn da jetzt steht M54.5, so hat die Kasse die Information, dass es sich um "Lumboischialgie Ischialgie mit Lumbago Ischialgie mit Lumbalgie" handelt. Sie weiß weder etwas über die Schwere der Erkrankung noch darüber, ob mittlerweile eine Besserung oder Verschlechterung der Beschwerden eingetreten ist.
Was da steht ist doch völlig egal. Fakt ist doch, dass die KK das weiß. Warum schriebt sie das dann nicht so in den Fragebogen rein? Und wie soll sich etwas in einer so kurzen Zeit ändern?
Pflegebedürftige Eltern, Trennung, behinderte Kinder etc., Faktoren also, die dich belasten, ohne dass sie zu einer Arbeitsunfähigkeit führen.
Es geht aber explizit um fragen DIE MEINE ERKRANKUNG BEEINFLUSSEN.
Da steht aber nicht, wenn du noch bei weiteren Ärzten in Behandlung bist.
Meine AUs kommen nur von einem Arzt. Zudem wäre dann ja die Frage, weshalb man dann nochmal gesondert nach den behandelnden Ärzten fragt.
Der mündige Patient wird in die Behandlung mit einbezogen. Wenn du nichts weiß, schreib einfach "nicht bekannt"
Ich nehme meine Therapie-Termine wahr. Von sowas war keine Rede.
Bei der Kasse ist man längst nicht so gläsern, wie man meint. Und selbst wenn nachvollzogen werden kann (mit Aufwand unter Berücksichtung des Datenschutzes), welche Medikamente in der Vergangenheit gezahlt wurden, sagt das nichts darüber aus, welche Medikamente aktuell aufgrund der Arbeitsunfähigkeit verordnet wurden. Denn bis die abgerechnet sind, dauert es seine Zeit.
Ach, hier kommt plötzlich der Datenschutz zum tragen, den du bei all den anderen Dingen nichts siehst? Wenn ich eine Befreiung auf Zuzahlung von den Medikamenten stelle, dann muss ich das auch nicht angeben. Warum wohl?
Dann schreib das doch einfach hin. Der MDK weiß es wahrscheinlich nicht.
Der MdK vielleicht nicht aber die KK, die diese Frage in dem Fragebogen stellt?

Die allgemeinen Mitwirkungspflichten reichen dir nicht aus?
Die allg. Mitwirkungspflichten reden von Tatsachen und Nachweise, die der Antragsteller vorlegen muss. Da steht nichts von, der Antragsteller muss zweifelhafte Fragebögen ausfüllen! Gilt nicht im Übrigen das SGB V für KK?
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 13:02
Im deutschen Gesundheitswesen ist alles geregelt. Schau mal hier rein: https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumen ... 170515.PDF

Ab Seite 56 ist beschrieben, wie die Informationsbeschaffung läuft.
Und wo steht jetzt genau, dass ein Versicherter diesen Fragebogen ausfüllen muss?
Quote]
Mein Tipp an dich: Lass die ganzen Nebenkampfplätze weg. Am Vorgehen der Kasse kann ich noch nicht mal ansatzweise etwas erkennen, was nicht durch Gesetze und Richtlinien gedeckt wäre.
Ich bin dahingehend noch ambivalent.

Krankengeld-Papierkrieg

Verfasst: 21.01.2019, 18:33
von Anton Butz
.
Naja GKV,

dass dieser Papierkrieg Standard sein soll,
kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht bei
deinem Arbeitgeber, aber doch nicht auch
bei allen anderen Krankenkassen - oder
doch?

Schönen Gruß
Anton Butz
.

Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Verfasst: 21.01.2019, 18:50
von AFT
@ Anton Butz

danke für deine Antwort, die mir allerdings nicht weiterhilft. Ich stehe einfach vor der Frage, ob ich diesen Fragebogen ausfüllen muss oder nicht.

Krankengeld-Papierkrieg

Verfasst: 21.01.2019, 19:17
von Anton Butz
.
Das war keine Antwort,
sondern eine Anmerkung,
verbunden mit einer Frage.
Auch ich möchte gerne
wissen, ja oder nein?
.

Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Verfasst: 21.01.2019, 19:18
von Czauderna
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 18:50
@ Anton Butz

danke für deine Antwort, die mir allerdings nicht weiterhilft. Ich stehe einfach vor der Frage, ob ich diesen Fragebogen ausfüllen muss oder nicht.
Hallo,
es ist doch eigentlich ganz einfach - die Entscheidung triffst Du ganz allein - ein aktiver Krankenkassenmitarbeiter und ein Rentner mit Krankenkassenhintergrund haben dir geraten den Weg zu gehen um jetzt schnellstmöglich an dein Krankengeld zu kommen. Wenn es dir wichtiger ist zu hinterfragen ob die Krankenkasse dir einen Fragebogen zusendet und ob du den ausfüllen musst - dann lautet zumindest meine Antwort - nein, müssen musst du nix und wenn du jetzt entscheidest, dass du nix mehr beantwortest, dann ist es eben so. Auch ein Rechtsanwalt einzuschalten oder erst mal zu befragen ist okay, hilft dir aber konkret nicht so unbedingt weiter. Was man schwarz auf weiss besitzt.... und kennst den Spruch aus dem Faust - das ist auch immer richtig, aber manchesmal ist ein persönliches Gespräch vor Ort oder zumindest per Telefon sehr hilfreich.
Gruss
Czauderna

Krankengeld-Papierkrieg

Verfasst: 21.01.2019, 19:34
von Anton Butz
.
Ja Guenter,

"dann ist es eben so".
Aber was ist mit den Risiken
und Nebenwirkungen? Der
Hausarzt wird´s nicht
wissen.

Schönen Gruß
Anton

Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Verfasst: 21.01.2019, 19:41
von Czauderna
Hallo Anton,
welche Risiken und welche Nebenwirkungen - er hat eine Frage gestellt und hat eine Antwort, nein, zwei Antworten bekommen. Was er nun daraus macht, das muss er selbst wissen - wir können ihm nur raten. Auf deinen Rat ist er sicher auch gespannt.
Gruss
Guenter

Re: EILT! KK fordert immer neue Nachweise und Fragebögen, bevor es Krankengeld zahlt. Aktuell keine Einnahmen!

Verfasst: 21.01.2019, 19:51
von GerneKrankenVersichert
Da geht es um die Daten, die die Kassen erheben. Hierzu ist deine Zustimmung erforderlich. Was dir vorliegt, ist eine Anfrage, deren Antwort an den MDK geht. Die zwar von der Kasse kommt, allerdings nicht dazu führt, dass die Daten bei der Kasse erhoben werden. Dazu ist deine Zustimmung nicht erforderlich. Ein kleiner, aber feiner Unterschied, der dich schnell ins Abseits schießt, wenn du nur deiner eigenen Internetrecherche und nicht den Fachleuten glaubst.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 18:30
Komischerweise habe ich alle anderen Schreiben, sowohl vor als auch nach der Weihnachtszeit, von der KK aber erhalten. "Ausgerechnet" den nicht.
Nebenkriegsschauplatz. Tut doch nichts zur Sache. Oder gibt es irgendwelche Konsequenzen?
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 18:30
Ist es nicht so, dass der MdK einen offiziellen Prüfauftrag von der KK erteilt bekommt und der MdK dann selbst aktiv wird und Informationen einholt?
Nein. Das Verfahren ist in den von mir verlinkten Richtlinien beschrieben. Die Informationsbeschaffung erfolgt durch die Kasse.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 18:30
Was da steht ist doch völlig egal. Fakt ist doch, dass die KK das weiß. Warum schriebt sie das dann nicht so in den Fragebogen rein? Und wie soll sich etwas in einer so kurzen Zeit ändern?
Es ist eben nicht egal. Und der Gesundheitszustand kann sich ändern, ohne dass die Kasse davon erfährt. Das kannst du jetzt glauben oder weiter abstreiten.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 18:30
Es geht aber explizit um fragen DIE MEINE ERKRANKUNG BEEINFLUSSEN.
Solche Faktoren beeinflussen Erkrankungen. Auch das kannst du mir glauben oder es sein lassen.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 18:30
Meine AUs kommen nur von einem Arzt. Zudem wäre dann ja die Frage, weshalb man dann nochmal gesondert nach den behandelnden Ärzten fragt.
Weil sich durch weitere Erkrankungen und Behandler andere Gesichtspunkte ergeben können. Auch das kannst du glauben oder lassen.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 18:30
Ich nehme meine Therapie-Termine wahr. Von sowas war keine Rede.
Dazu: siehe oben. Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Der Hausarzt diagnostiziert eine akute Belastungsreaktion F43.2. Zum Beispiel, weil die erhoffte Verlängerung des Arbeitsvertrages nicht zustande gekommen ist. Da macht es dann schon einen Unterschied, ob jemand keine weiteren Erkrankungen hat oder evtl. wegen einer F40.1 in fachärztlicher Behandlung und Therapie ist, zusätzlich die pflegebedürftige Mutter zuhause hat und von kurzem von der Ehefrau verlassen wurde.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 18:30
Ach, hier kommt plötzlich der Datenschutz zum tragen, den du bei all den anderen Dingen nichts siehst? Wenn ich eine Befreiung auf Zuzahlung von den Medikamenten stelle, dann muss ich das auch nicht angeben. Warum wohl?
Unterstellungen bringen dich nicht weiter. Ein Problem mit dem Datenschutz hätte ich gesehen, wenn du den Umschlag an die Kasse hättest zurückschicken sollen und nicht an den MDK. Datenschutz gibt es auch innerhalb einer Krankenkasse. So kann es z. B. sein, dass der Kollege, der die teilweisen Befreiungen bearbeitet, Zugriff auf die geleisteten gesetzlichen Zuzahlungen hat. Dazu muss er noch nicht einmal sehen können, um welches Medikament es sich handelt. Wobei wir bei uns nur die Zuzahlungen sehen, die tatsächlich vom Versicherten an uns gezahlt wurden. Das kann bei deiner Kasse anders sein.
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 18:30
Der MdK vielleicht nicht aber die KK, die diese Frage in dem Fragebogen stellt?
Worin besteht eigentlich dein Problem, dem MDK etwas mitzuteilen, das die Kasse eh schon weiß? Geht das um das berühmt-berüchtigte Prinzip? Dann lass es frei und schreibe hin "Angaben liegen der Kasse bereits vor".
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 18:30
Die allg. Mitwirkungspflichten reden von Tatsachen und Nachweise, die der Antragsteller vorlegen muss. Da steht nichts von, der Antragsteller muss zweifelhafte Fragebögen ausfüllen! Gilt nicht im Übrigen das SGB V für KK?
Klar gilt das SGB für die Krankenkassen. Was genau an dem Bogen ist den zweifelhaft, vor allen Dingen unter Berücksichtigung der Richtlinien?
AFT hat geschrieben:
21.01.2019, 18:30
Und wo steht jetzt genau, dass ein Versicherter diesen Fragebogen ausfüllen muss?
Da steht, welche Fragen relevant sind. Die Mitwirkungspflichten sind im SGB geregelt.

Re: Krankengeld-Papierkrieg

Verfasst: 21.01.2019, 19:52
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:
21.01.2019, 18:33
.
Naja GKV,

dass dieser Papierkrieg Standard sein soll,
kann ich mir nicht vorstellen. Vielleicht bei
deinem Arbeitgeber, aber doch nicht auch
bei allen anderen Krankenkassen - oder
doch?

Schönen Gruß
Anton Butz
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Nö, das ist nicht Standard. Wie in den Richtlinien beschrieben, soll vorrangig ein Versichertengespräch geführt werden. Ist das aus welchen Gründen auch immer nicht möglich, geht die schriftliche Anfrage raus.

Krankengeld-Papierkrieg

Verfasst: 21.01.2019, 19:54
von Anton Butz
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Ich bin mir noch nicht im Klaren darüber, ob in den
gegenteiligen Äußerungen ein Rat zu sehen ist oder
die Antworten eher geraten sind und nehme mal an,
das dies AFT noch nicht entscheidend weiterhilft.
Aber hier gibt es ja noch einen Experten, der für
eine Mehrheit sorgen könnte.

Klar - wer sich nicht beugt, muss mit der Versagung
des Krankengeldes rechnen - legal oder rechtswidrig.
.