Statusfeststellung rückwirkende Prüfung
Verfasst: 04.02.2019, 13:23
Hallo zusammen!
Ich bin selbstständig und gleichzeitig in einem Angestelltenverhältnis in Vollzeit tätig.
Zu Beginn meiner Selbstständigkeit (2004) kam die Statusfeststellung zu dem Ergebnis, dass ich hauptberuflich selbstständig bin, da ich Angestellte beschäftigt habe und somit Arbeitgeber bin. Seitdem bezahle ich Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung (Höchstbeitrag).
In einem Rundschreiben des Spitzenverbandes der GVK aus dem Juli 2015, wurden die Richtlinien zur Statusfeststellung neu definiert. U.a. heißt es dort, dass eine Vollzeitbeschäftigung grundsätzlich eine hauptberufliche Selbstständigkeit ausschliesst (auch wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden). Ich habe jetzt bei meiner Krankenversicherung eine (rückwirkende) Prüfung des Status beantragt und einen Bescheid bekommen, dass ich ab Januar 2019 über meine Arbeitnehmertätigkeit krankenversichert bin und die Selbstständigkeit nebenberuflich ist. Auf die gewünschte rückwirkende Prüfung ist die KV nicht eingegangen.
Meine Frage ist nun, ob eine rückwirkende Erstattung der Beiträge überhaupt möglich ist und mein Arbeitgeber für den Zeitraum die Meldung zur KV anpassen kann. Mir war die Änderung der Richtlinien nicht bekannt - hätte die Krankenversicherung mich informieren müssen? Oder hätte mein Arbeitgeber, bzw. dessen Steuerberater eine Statusänderung vornehmen müssen?
Ich freue mich über jede Rückmeldung, da dieses Thema scheinbar kompliziert ist.
Ich bin selbstständig und gleichzeitig in einem Angestelltenverhältnis in Vollzeit tätig.
Zu Beginn meiner Selbstständigkeit (2004) kam die Statusfeststellung zu dem Ergebnis, dass ich hauptberuflich selbstständig bin, da ich Angestellte beschäftigt habe und somit Arbeitgeber bin. Seitdem bezahle ich Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung (Höchstbeitrag).
In einem Rundschreiben des Spitzenverbandes der GVK aus dem Juli 2015, wurden die Richtlinien zur Statusfeststellung neu definiert. U.a. heißt es dort, dass eine Vollzeitbeschäftigung grundsätzlich eine hauptberufliche Selbstständigkeit ausschliesst (auch wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden). Ich habe jetzt bei meiner Krankenversicherung eine (rückwirkende) Prüfung des Status beantragt und einen Bescheid bekommen, dass ich ab Januar 2019 über meine Arbeitnehmertätigkeit krankenversichert bin und die Selbstständigkeit nebenberuflich ist. Auf die gewünschte rückwirkende Prüfung ist die KV nicht eingegangen.
Meine Frage ist nun, ob eine rückwirkende Erstattung der Beiträge überhaupt möglich ist und mein Arbeitgeber für den Zeitraum die Meldung zur KV anpassen kann. Mir war die Änderung der Richtlinien nicht bekannt - hätte die Krankenversicherung mich informieren müssen? Oder hätte mein Arbeitgeber, bzw. dessen Steuerberater eine Statusänderung vornehmen müssen?
Ich freue mich über jede Rückmeldung, da dieses Thema scheinbar kompliziert ist.