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Berechnungsgrundlage für Krankengeld nach Übergangsgeld (LTA)

Verfasst: 18.02.2019, 11:22
von Tina Weiß
:idea:
Wer kann mir bitte in folgender Frage weiterhelfen?

Ich beziehe seit 4 Monaten aufgrund einer beruflichen Reha-Maßnahme (LTA) Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Die Maßnahme geht noch bis 31.03., anschließend bin ich - sofern ich noch keine Arbeitsstelle gefunden habe - arbeitslos.

Sollte ich noch während der LTA-Maßnahme arbeitsunfähig erkranken und über das Ende der Maßnahme hinaus z.B. bis 31.05. arbeitsunfähig sein, bekomme ich ja Krankengeld => aus welcher Berechnungsgrundlage wird dieses dann errechnet? Aus dem vorherigen Arbeitsentgelt oder aus dem niedrigeren Übergangsgeld? Ich war vor dem Beginn der LTA-Maßnahme schon 78 Wochen lang wegen einer anderen Krankheit im Krankengeld-Bezug. Bei der neuen Krankheit handelt es sich also tatsächlich um eine neue Krankheit, wegen der ich bisher noch nicht im Krankenstand war.

Vielen Dank!

Re: Berechnungsgrundlage für Krankengeld nach Übergangsgeld (LTA)

Verfasst: 18.02.2019, 14:14
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum,
so, wie geschildert handelt es sich um eine Neuerkrankung ohne Vorerkrankungen und diese Arbeitsunfähigkeit tritt während der beruflichen Reha ein. Damit wird das Übergangsgeld aus der Reha als Berechnungsgrundlage für das Krankengeld herangezogen.
Gruss
Czauderna

Re: Berechnungsgrundlage für Krankengeld nach Übergangsgeld (LTA)

Verfasst: 18.02.2019, 17:44
von Tina Weiß
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!
Und wenn ich wieder an der "alten" Krankheit erkranken würde, müßte/könnte ich wahrscheinlich mit noch weniger Geld rechnen, also in Höhe des ALG 1, oder? Ich war bis jetzt noch nicht arbeitslos sondern habe während des Bezugs von Krankengeld meinen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben.

Re: Berechnungsgrundlage für Krankengeld nach Übergangsgeld (LTA)

Verfasst: 18.02.2019, 20:44
von Czauderna
Hallo,
ist denn schon wegen der alten Erkrankung das Leistungsende wirklich eingetreten und wenn ja, zu wann, und wann endet die Blockfrist - muesste alles auf dem entsprechenden Bescheid stehen. Wenn es dumm läuft bekommst du nämlich dann kein Krankengeld.
Gruss
Czauderna