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Beitragsbemessung bei schrittweiser Rückkehr aus dem Ausland

Verfasst: 27.02.2019, 00:57
von frenchtoast
Ich bin während des Studiums in die USA gezogen. Die Abmeldung aus der GKV erfolgte nach Vorlegen von Belegen zu der Pflichtversicherung der amerikanischen Uni (keine Gemeindeabmeldung). Ich möchte mich nun beruflich wieder in Deutschland orientieren, möglicherweise mit einer Selbstständigkeit, und plane mehrere Aufenthalte in Deutschland. Noch bekomme ich Gehalt von der Uni in den USA (abzüglich Krankenversicherungsbeiträge usw). Darüberhinaus besteht in den USA ein selbstständiges Gewerbe, was aber nach Abzug der Ausgaben fast keine Gewinne abwirft. Ab wann könnte ich mich in Deutschland frühestens wieder (freiwillig) krankenversichern? Wie würde sich die Beitragsbemessungsgrundlage errechnen?