Einschränkung Dispositionsrecht: Knappschaft
Verfasst: 05.03.2019, 13:15
Hallo Zusammen,
ich habe wieder ein weiteres Anliegen zum Krankengeld der Knappschaft. Diesmal geht es aber um ein anderes Thema.
Die Einstellung der Krankengeldzahlungen der Knappschaft habe ich bereits hier eingestellt:
krankengeld-f19/einstellung-krankengeld-t10487.html
Diesmal will die Knappschaft das "Dispositionsrecht einschränken" und hat diesmal (zum ersten Mal überhaupt) ein Schreiben zur Möglichkeit einer Anhörung geschickt. Ich habe selbst eine Reha bei der Rentenversicherung beantragt und genehmigt bekommen. Der Termin steht und die Klinik hat meine Aufnahme bereits eingeplant. Nun wollte ich die Reha allerdings gern verschieben (aufgrund der rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse = Einstellung der Krankengeldzahlungen). Ich habe meine Miete bereits drei Monate nicht zahlen können. Ich weiß nicht wie es weiter geht und ob ich alles verlieren werde. Begrenzte finanzielle Hilfen sind vorhanden, aber es kann nichts alles gedeckt werden. Aus diesem Grund kann ich unmöglich für 5 Wochen zu einer Reha und weiß nicht was daheim alles passiert (Wohnung, Geld, Krankenkasse etc.).
Die Krankenkasse hat nun geschrieben: "Wir beabsichtigen, Sie in Ihrem Recht einzuschränken, bestimmte Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherungsträger abzugeben". D.h. ich darf die Reha nicht verschieben und die Krankenkasse besteht darauf, an der geplanten Reha teilzunehmen. Wenn ich nicht zur Reha gehe, endet der Anspruch auf Krankengeld.
Was kann man denn da tun?
ich habe wieder ein weiteres Anliegen zum Krankengeld der Knappschaft. Diesmal geht es aber um ein anderes Thema.
Die Einstellung der Krankengeldzahlungen der Knappschaft habe ich bereits hier eingestellt:
krankengeld-f19/einstellung-krankengeld-t10487.html
Diesmal will die Knappschaft das "Dispositionsrecht einschränken" und hat diesmal (zum ersten Mal überhaupt) ein Schreiben zur Möglichkeit einer Anhörung geschickt. Ich habe selbst eine Reha bei der Rentenversicherung beantragt und genehmigt bekommen. Der Termin steht und die Klinik hat meine Aufnahme bereits eingeplant. Nun wollte ich die Reha allerdings gern verschieben (aufgrund der rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse = Einstellung der Krankengeldzahlungen). Ich habe meine Miete bereits drei Monate nicht zahlen können. Ich weiß nicht wie es weiter geht und ob ich alles verlieren werde. Begrenzte finanzielle Hilfen sind vorhanden, aber es kann nichts alles gedeckt werden. Aus diesem Grund kann ich unmöglich für 5 Wochen zu einer Reha und weiß nicht was daheim alles passiert (Wohnung, Geld, Krankenkasse etc.).
Die Krankenkasse hat nun geschrieben: "Wir beabsichtigen, Sie in Ihrem Recht einzuschränken, bestimmte Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherungsträger abzugeben". D.h. ich darf die Reha nicht verschieben und die Krankenkasse besteht darauf, an der geplanten Reha teilzunehmen. Wenn ich nicht zur Reha gehe, endet der Anspruch auf Krankengeld.
Was kann man denn da tun?