Elternzeit und Beitragsfreiheit in der GKV
Verfasst: 12.04.2019, 17:47
Hallo,
Ich stecke ein wenig in der Zwickmühle und wollte mal wisse, ob mir jemand weiter helfen könnte. Ich dachte, dass meine GKV während meiner Elternzeit beitragsfrei ist, habe jedoch einen Tag übersehen.
Zu den Fakten:
1. Mein befristeter Arbeitsvertrag mit Pflichtversicherung bei der GKV war bis 31.12.18
2. Meine Elternzeit begann im Januar, aufgrund der Geburt unseres Kindes am 02. des Monats, also am 02.01.19.
3. Beim Arbeitsamt sagte man mir, dass ich ja im Januar in Elternzeit gehe und mich danach erst arbeitslos melden müsse.
4. Ich bin männlich und mit meiner Partnerin nicht verheiratet.
Die Folge dieser Faktenlage war demnach, dass meine Krankenversicherung festgestellt hat, dass ich am 01.01 (nur 1Tag) vor Antritt meiner Elternzeit nicht pflichtversichert war (Weder Arbeit noch arbeitslos gemeldet) und möchte nun, dass ich mich für die Monate der Elternzeit freiwillig versichere. Dies ist natürlich mit erheblichen Kosten verbunden, die ich nicht tragen möchte. Ein Telefonat mit dem Arbeitsamt ergab: rückwirkende Arbeitslosmeldung für den 01.01 geht nicht. Gespräch bei der Elterngeldstelle ergab: eine Änderung des Datums der Beginn der Elternzeit ist nicht möglich. Gespräch bei der Krankenkasse ergab: Keine Kulanz möglich.
Zu meinen Fragen:
1. Ist es möglich diesen einen Tag irgendwie zu überbrücken und in die Beitragsfreiheit zu rutschen?
2. Kann ich mich gegen das Arbeitsamt wehren, da diese mich falsch beraten haben?
3. Falls ich die Kosten für die bisherigen Monate tragen muss, würde es was bringen mich jetzt arbeitslos zu melden?
4. Hat jemand vielleicht noch andere Ideen?
Für Hinweise wäre sehr dankbar, die Kosten sind für meine kleine Familie schwer zu tragen.
Danke Wookie
Ich stecke ein wenig in der Zwickmühle und wollte mal wisse, ob mir jemand weiter helfen könnte. Ich dachte, dass meine GKV während meiner Elternzeit beitragsfrei ist, habe jedoch einen Tag übersehen.
Zu den Fakten:
1. Mein befristeter Arbeitsvertrag mit Pflichtversicherung bei der GKV war bis 31.12.18
2. Meine Elternzeit begann im Januar, aufgrund der Geburt unseres Kindes am 02. des Monats, also am 02.01.19.
3. Beim Arbeitsamt sagte man mir, dass ich ja im Januar in Elternzeit gehe und mich danach erst arbeitslos melden müsse.
4. Ich bin männlich und mit meiner Partnerin nicht verheiratet.
Die Folge dieser Faktenlage war demnach, dass meine Krankenversicherung festgestellt hat, dass ich am 01.01 (nur 1Tag) vor Antritt meiner Elternzeit nicht pflichtversichert war (Weder Arbeit noch arbeitslos gemeldet) und möchte nun, dass ich mich für die Monate der Elternzeit freiwillig versichere. Dies ist natürlich mit erheblichen Kosten verbunden, die ich nicht tragen möchte. Ein Telefonat mit dem Arbeitsamt ergab: rückwirkende Arbeitslosmeldung für den 01.01 geht nicht. Gespräch bei der Elterngeldstelle ergab: eine Änderung des Datums der Beginn der Elternzeit ist nicht möglich. Gespräch bei der Krankenkasse ergab: Keine Kulanz möglich.
Zu meinen Fragen:
1. Ist es möglich diesen einen Tag irgendwie zu überbrücken und in die Beitragsfreiheit zu rutschen?
2. Kann ich mich gegen das Arbeitsamt wehren, da diese mich falsch beraten haben?
3. Falls ich die Kosten für die bisherigen Monate tragen muss, würde es was bringen mich jetzt arbeitslos zu melden?
4. Hat jemand vielleicht noch andere Ideen?
Für Hinweise wäre sehr dankbar, die Kosten sind für meine kleine Familie schwer zu tragen.
Danke Wookie