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				Erbschaft Beitragspflichtig bei freiw. GKV, Aktienverkauf ?
				Verfasst: 28.03.2007, 13:52
				von freiwillig
				out
			 
			
					
				
				Verfasst: 30.03.2007, 20:24
				von jammi
				also es ist nur der gewinn beitragspflichtig (weil nur dieser eine Einkunft zum Lebensunterhalt darstellt)
allerdings nehmen krankenkassen hierfür immer ihren einkommensteuerbescheid. da dieser aber das halbeinkünfte verfahren darstellt spart man die hälfte bei der berechnung ^^