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Krankengeld
Verfasst: 29.05.2007, 13:37
von blitz.128
Hallo.
Ich bin aufgrund eines Bandscheibenvorfalls schon länger krankgeschrieben und werde jetzt wohl Krankengeld bekommen.
Da ich mir diese finanzielle Einbuße nicht leisten kann würde ich gerne wissen ab wann mein Arbeitgeber wieder das Gehalt zahlen muss?
Sofort wenn ich wieder arbeite oder gibt es da bestimmte Fristen oder hängt das nur mit der Krankschreibung (Erstbescheinigung/Folgebescheinigung zusammen)?
Vielleicht könnt Ihr mir da helfen
Danke
Verfasst: 29.05.2007, 21:22
von Krankenkassenfee
HAllo,
wenn Du wieder arbeiten gehst: Dann gibts wieder volle Kohle. Wirst Du innerhalb der nächsten 6 Monate wieder wegen dem Rücken krank: Sofort Krankengeld bzw. ab Tag nach ärztlicher Feststellung.
Krankengeld ist ungefähr 70 % des letzten Nettos. Wenns deutlich mehr wäre, würden viele wohl nicht mehr arbeiten gehen *g
LG, Fee
Verfasst: 30.05.2007, 19:56
von blitz.128
Hallo und danke der Antwort.
Sind das nicht 70 % des Bruttogehalts????
Das mit den 6 Monaten finde ich sehr schräg. Wie ist denn sowas zu rechtfertigen???
Verfasst: 30.05.2007, 20:18
von Krankenkassenfee
Hallo,
offiziell beträgt das Krankengeld 70 % des letztes (regelmäßigen) Bruttos, aber nicht mehr als 90 % des Netto. Bei der Rechnung erhältst Du den Betrag Deines Brutto-Krankengeldes. Jetzt gehen hälftig noch Beiträge zur Renten,- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung runter. Letztendlich kommst Du bei 70 % in etwa an.
Und ja, das mit den 6 Monaten ist korrekt. Die Entgeltforzahlung richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG. Da gibt es noch eine 12-Monatsfrist, aber die hier zu erklären wäre zu kompliziert.
Es ist nun mal keine Vollkaskoversicherung.
LG, Fee
Verfasst: 30.05.2007, 20:18
von ramirez93
Hallo!
Es sind 70% vom Brutto, oder 90% vom Netto, je nachdem, was weniger ist. Es geht maximal von der Beitragsbemessungsgrenze aus.
Greetz,
ramirez
Verfasst: 30.05.2007, 23:36
von blitz.128
gibt es denn bei so etwas eine mindest untergrenze????
das schlimme ist, das mein gehalt so niedrig ist, das ich durch diese finanzielle einschränkung abzüglich von miete und versicherungen kaum noch was übrig ist.
wenn ich daran denke das ich evtl operiert werde und danach zur reha soll, weiss ich bei den zuzahlungen gar nicht mehr was ich machen soll
Verfasst: 03.06.2007, 11:47
von Gast
vielleicht hast du ja Anspruch auf unterstützendes Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ? einfach mal beim Amt fragen oder direkt nen Antrag stellen...
Verfasst: 03.06.2007, 11:49
von Gast
vielleicht hast du ja Anspruch auf unterstützendes Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ? einfach mal beim Amt fragen oder direkt nen Antrag stellen...
Verfasst: 21.06.2007, 15:46
von Defender70
Vielleicht gibt es aber auch die Möglichkeit keine Zuzahlung zum Krankenhaus und der Reha leisten zu müssen, weil das "Jahressoll" von 2% bei nicht chronsich kranken bereits erfüllt oder überschritten wurde...