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Zürück in die Gesetzliche nach Kündigung

Verfasst: 03.09.2007, 16:43
von elbutre03
Hallo

Ich habe folgendes Problem.Ich konnte Anfang 2006 meine Beiträge zur gkv nicht mehr leisten und habe deshalb eine kündigung erhalten.Leider hatte meine damalige Selbständigkeit nicht soviel eingebarcht das ich deise hätte tragen können.Nun möchte ich mich aber nachdem die Geschäfte jetzt endlich besser laufen wieder versichern.Ist dies möglich und wenn ja wie geht man am besten vor ?

Herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfe

Verfasst: 03.09.2007, 17:08
von ramirez93
Hallo,

Dir kommt das neue Gesetz zu Gute. Früher wäre eine Versicherung nicht mehr möglich gewesen. Nun kannst, bzw. musst Du Dich versichern. Dies muss bei dder Krankenkasse sein, wo Du zuletzt versicherst warst. Dies gilt allerdings rückwirkend ab dem 01.04.2007. Die Beiträge müssen somit auch rückwirkend gezahlt werden. Diese können im schlimmsten Fall noch mit 5% Zinsen versehen sein, da Du rechtlich verpflichtet bist, Dich ab dem 01.04.2007 zu versichern und es bisher nicht gemacht hast.

Grüße,
ramirez

Verfasst: 03.09.2007, 17:09
von ramirez93
Es gibt aber auch keine Alternative dazu, selbst, wenn Du Dich nicht versichern willst...

Verfasst: 07.09.2007, 22:19
von freiwillig
out

Verfasst: 08.09.2007, 08:58
von ramirez93
Die Zinsen werden aber wohl ind er Praxis nur sehr selten verlangt.

Verfasst: 08.09.2007, 14:38
von freiwillig
out