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Kündigung GKV bei Verzug ins Ausland oder PKV

Verfasst: 12.11.2007, 11:31
von Hibl
Hallo,

ich habe eine Frage. Muss jemand der seine Freiwillige Krankenversicherung kündigt einen NAchweis über seine neue Krankenversicherung erbringen wenn er ins Ausland geht? Oder reicht eine Selbsterklärung? Wie ist es wenn die Person von der freiwilligen GKV in die PKV geht? Muss er eine MB des Privaten Krankenversicherers volegen? Wird die Kündigung ungültig wenn er es nicht tut?

Wenn dies der Fall sein sollte, kann mir bitte jemand die entsprechende Rechtsvorschrift nennen?

Vielen Dank.

Verfasst: 13.11.2007, 20:29
von Agion
Hi Hibl,

hier hilf uns ein Blick in das SGB v, § 175 (4) Satz 4.

"Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung oder das Bestehen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall nachweist."

Das heißt bei Deinen Fragen:

Muss jemand der seine Freiwillige Krankenversicherung kündigt einen NAchweis über seine neue Krankenversicherung erbringen wenn er ins Ausland geht? Oder reicht eine Selbsterklärung?
Die Kasse wird auf jeden Fall irgendeinen Nachweis haben wollen. Sonst könnte ja jeder damit kommen.

Wie ist es wenn die Person von der freiwilligen GKV in die PKV geht? Muss er eine MB des Privaten Krankenversicherers volegen?
Ja und zwar innerhalb der Kündigungsfrist.

Wird die Kündigung ungültig wenn er es nicht tut?
Korrekt

Grüße, Agion