Kündigung GKV bei Verzug ins Ausland oder PKV
Verfasst: 12.11.2007, 11:31
Hallo,
ich habe eine Frage. Muss jemand der seine Freiwillige Krankenversicherung kündigt einen NAchweis über seine neue Krankenversicherung erbringen wenn er ins Ausland geht? Oder reicht eine Selbsterklärung? Wie ist es wenn die Person von der freiwilligen GKV in die PKV geht? Muss er eine MB des Privaten Krankenversicherers volegen? Wird die Kündigung ungültig wenn er es nicht tut?
Wenn dies der Fall sein sollte, kann mir bitte jemand die entsprechende Rechtsvorschrift nennen?
Vielen Dank.
ich habe eine Frage. Muss jemand der seine Freiwillige Krankenversicherung kündigt einen NAchweis über seine neue Krankenversicherung erbringen wenn er ins Ausland geht? Oder reicht eine Selbsterklärung? Wie ist es wenn die Person von der freiwilligen GKV in die PKV geht? Muss er eine MB des Privaten Krankenversicherers volegen? Wird die Kündigung ungültig wenn er es nicht tut?
Wenn dies der Fall sein sollte, kann mir bitte jemand die entsprechende Rechtsvorschrift nennen?
Vielen Dank.