Krankenkassenwechsel ohne Kündigung bei Unterbrechg möglich?
Verfasst: 17.12.2007, 01:28
Hi,
habe im Internet gestöbert und bin auf dieses klasse Forum hier gestoßen.
Es gibt auch gleich eine Frage bezüglich eines Wechsels der Krankenkasse, habe zwar viel gelesen, finde aber keine eindeutige Aussage, darum hier die Fakten:
Versicherungsdauer in der "alten" Kasse bisher insgesamt 16 Jahre, aber auch mehrere Monate Unterbrechung wegen Auslandsaufenthalten. Zuletzt 12 Monate Festanstellung, danach 12 Monate Arbeitslosenbezug - bedingt durch Arbeitsgerichtsprozess, inzwischen 6 Monate Familienversicherung in einer "neuen" Krankenkasse.
Es wurde erklärt, dass bei Neuaufnahme eines Arbeitsplatzes wieder in die "alte" Krankenkasse gewechselt werden muss, da diese nicht gekündigt ist. Nun habe ich aber von einem Urteil gelesen, dass bei Unterbrechung und vorheriger Pflichtbeitragszeit von 18 Monaten es sich nicht um einen Wechsel sondern um einen Neueintritt handeln würde.
Geht es also in Ordnung wenn die "neue" Krankenkasse als Pflichtversicherung gewählt werden würde?
Danke für Eure Hilfestellung
Yanell
habe im Internet gestöbert und bin auf dieses klasse Forum hier gestoßen.
Es gibt auch gleich eine Frage bezüglich eines Wechsels der Krankenkasse, habe zwar viel gelesen, finde aber keine eindeutige Aussage, darum hier die Fakten:
Versicherungsdauer in der "alten" Kasse bisher insgesamt 16 Jahre, aber auch mehrere Monate Unterbrechung wegen Auslandsaufenthalten. Zuletzt 12 Monate Festanstellung, danach 12 Monate Arbeitslosenbezug - bedingt durch Arbeitsgerichtsprozess, inzwischen 6 Monate Familienversicherung in einer "neuen" Krankenkasse.
Es wurde erklärt, dass bei Neuaufnahme eines Arbeitsplatzes wieder in die "alte" Krankenkasse gewechselt werden muss, da diese nicht gekündigt ist. Nun habe ich aber von einem Urteil gelesen, dass bei Unterbrechung und vorheriger Pflichtbeitragszeit von 18 Monaten es sich nicht um einen Wechsel sondern um einen Neueintritt handeln würde.
Geht es also in Ordnung wenn die "neue" Krankenkasse als Pflichtversicherung gewählt werden würde?
Danke für Eure Hilfestellung
Yanell