Neues Gesetz 2018 rückwirkend?
Verfasst: 16.05.2019, 21:56
Hallo,
eine kurze Frage. Seit dem 01.2018 ist es ja so, dass wenn ein Einkommenssteuerbescheid nicht nach drei Jahren eingereicht wird, rückwirkend vom Höchstbetrag ausgegangen wird.
Also angenommen jemand gibt den 2018 Bescheid erst nach dem 31.12.2021 ab, wird für 2018 rückwirkend jeden Monat der Höchstbetrag gefordert.
Gilt das jetzt auch Rückwirkend? Ich habe nämlich keinen Beweis, dass ich den Bescheid 2016 oder sogar 2015 zu meiner KK geschickt habe. Passierte alles per Brief ohne Einschreiben.
Danke
eine kurze Frage. Seit dem 01.2018 ist es ja so, dass wenn ein Einkommenssteuerbescheid nicht nach drei Jahren eingereicht wird, rückwirkend vom Höchstbetrag ausgegangen wird.
Also angenommen jemand gibt den 2018 Bescheid erst nach dem 31.12.2021 ab, wird für 2018 rückwirkend jeden Monat der Höchstbetrag gefordert.
Gilt das jetzt auch Rückwirkend? Ich habe nämlich keinen Beweis, dass ich den Bescheid 2016 oder sogar 2015 zu meiner KK geschickt habe. Passierte alles per Brief ohne Einschreiben.
Danke