Krankengeld bei neuem Arbeitsverhältnis

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Heidi74
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Krankengeld bei neuem Arbeitsverhältnis

Beitrag von Heidi74 » 11.07.2019, 14:35

Hallo Leute,

ich habe eine Frage zu der ich leider nichts im Internet finden kann. Angenommen man hat eine neue sozialversicherungspfl. Stelle mit einer kurzen tariflichen Kündigungsfrist von 3 Tagen im ersten Monat angetreten. Nun erkrankt man am 3. Tag und wird leider gleich wieder gekündigt. Das Arbeitsverhältnis bestand in diesem Beispiel nur über insgesamt 6 Tage. Gibt es seitens der Krankenkasse wirklich eine vorgegebene Frist bzw. eine Mindestlänge die das Arbeitsverhältnis bestanden haben muss um Krankengeld zu erhalten? Und falls die Krankschreibung am 3. Tag wie in diesem Beispiel über das Kündigungsende hinaus geht erhält man dann weiter Krankengeld wenn die AU nochmals verlängert wird?


Vielen Dank für eure Hilfe :o

D-S-E
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Re: Krankengeld bei neuem Arbeitsverhältnis

Beitrag von D-S-E » 11.07.2019, 14:42

Hallo Heidi,

um Krankengeld erhalten zu können, ist es erforderlich, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht vorab auf weniger als 10 Wochen befristet war.

Sollte dies nicht zutreffen und die AU wird verlängert, zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Viele Grüße
D-S-E

Heidi74
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Re: Krankengeld bei neuem Arbeitsverhältnis

Beitrag von Heidi74 » 11.07.2019, 15:02

In diesem Beispiel ist es auf 1 Jahr befristet. Ein Personaler sagte mir das ein Arbeitsverhältnis mindestens 10 Tage bestehen müsste um überhaupt Krankengeld zu erhalten. Dies kam mir ein wenig komisch vor deswegen habe ich nochmals hier gefragt.

RHW
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Re: Krankengeld bei neuem Arbeitsverhältnis

Beitrag von RHW » 14.07.2019, 20:22

Hallo,

diese 10 Tage Mindest-Beschäftigungsdauer gibt es nicht.

Wenn eine Beschäftigung auf mehr als 10 Wochen befristet ist (also für mindestens 6 Wochen Entgeltfortzahlungsanspruchs besteht), die Arbeit im Betrieb tatsächlich aufgenommen wurde und der monatliche Bruttoverdienmst mehr als 45 0euro beträgt, besteht ab dem 1. Tag der ärztlichen festgestellten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld.

Da Bundessozialgericht (BSG) hatte vor 1989 eine Konstruktion des missglückten Arbeitsversuchs entwickelt. Danach war es wichtig, dass vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bei diesem Arbeitgeber eine Arbeit von wirtschaftlichem Wert geleitet worden war. Nach Einführung des SGB V im Jahre 1989 hat das BSG diese Konstruktion in den Jahren danach aber wieder aufgegeben.

Gruß
RHW

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