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Verfasst: 29.01.2008, 18:22
von Lana741
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Verfasst: 29.01.2008, 19:20
von Rossi
mal ne ganz dumme Frage?

Was willst Du mit den Originalrechnungen? Möchtest Du diese etwa einrahmen und im Wohnzimmer aufhängen?!?!

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Verfasst: 29.01.2008, 20:36
von Lana741
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Verfasst: 29.01.2008, 21:31
von dresdner
die antwort ist so einfach:

die kk, welche dir die arztrechnungen anteilig erstattet hat, stellt dir eine bescheinigung über ihre erstattung aus. aus dieser geht hervor, wer die originalrechnung erstellt hatte, was der rechnungspreis war und natürlich auch, wie hoch die erstattung ausfiel. diese bescheinigung ist rechtlich sicher und kann für steuerliche zwecke benutzt werden. ich sehe also kein problem. na und von "doppelter" abrechn ung wollen wir doch nicht ausgehen???!!! :P

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Verfasst: 01.02.2008, 11:12
von Lana741
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Verfasst: 01.02.2008, 23:43
von ratte1
Hallo,

vielleicht liegt es schlicht daran, dass sich kein KK-Angestellter eine Sache 6 Jahre auf Termin legen wird. Mit nett sein oder nicht hat das wohl kaum zu tun, sondern mehr mit der heute so vehement geforderter Effizienz.

Daher ist es gut möglich, dass man bei einer Nachfrage in 5 1/2 Jahren die Unterlagen nach einem weiteren halben Jahr erhalten kann.


ratte1

P.S. Kann man denn in Amerika noch nach 6 Jahren eine Steuererklärung machen?

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Verfasst: 02.02.2008, 19:18
von Lana741
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Verfasst: 02.02.2008, 20:39
von ratte1
Auf dieses Niveau mag ich mich nicht herabziehen lassen.

ratte1

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Verfasst: 06.02.2008, 16:23
von Lana741
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