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Selbstständige mit geringem Einkommen

Verfasst: 10.02.2008, 20:02
von mlibra
Ich bin selbstständig und komme auf ca. 1000 Euro monatl.Einkommen, nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse den Beitrag nach dem neuen Gesetz zu senken ( 1.225 Euro Mindesteinkommen ) hat meine Krankenkasse abgewiesen mit der Begründung es wird weiterhin nach dem Mindesteinkommen von 1.837,50 Euro abgerechnet und ein anderes Gesetz gäbe es nicht.Punkt aus.Ist dieses rechtsmäßig? Habe ich ein Anspruch darauf?? Danke

Verfasst: 10.02.2008, 20:46
von Rossi
Na ja, orginär ist es ja auch nicht gesetzlich geregelt bis auf 1.225,00 Euro beitragspflichtige Einnahme herunter zugehen.

Es ist halt eben Satzungsautonomie.

Auszug aus § 240 SGB V:

Die Satzung der Krankenkasse bestimmt, unter welchen Voraussetzungen darüber hinaus der Beitragsbemessung hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger niedrigere Einnahmen, mindestens jedoch der sechzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße, zugrunde gelegt werden. Dabei sind insbesondere das Vermögen des Mitglieds sowie Einkommen und Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in Bedarfsgemeinschaft leben, zu berücksichtigen

Alos, Du solltest mal in die Satzung der KV sehen, was da alles so drinne steht.

Verfasst: 10.02.2008, 20:57
von Krankenkassenfee
Hallo,

hast Du noch weitere Einnahmen? Hast Du Angestellte? Bist Du ledig und alleinlebend? Hast Du Ersparnisse?

Alles o.g. sind Gründe, die eine verminderte Einstufung kippen können.

LG, Fee

P.S. Nächstes Jahr wird das alles einheitlich geregelt (Beitragsbemessung bei Selbständigen)

Verfasst: 12.02.2008, 20:26
von mlibra
Die Krankenkasse hat mich überhaupt nicht nach meiner finanziellen Situation gefragt ...sprich ..sie haben mir keinen Antrag zur Überprüfung gegeben...es hieß einfach es wird weiterhin die Einkommensgrenze von 1800 ec..genommen so als wollten die gar nichts von dem neuen Gesetz wissen.

Verfasst: 13.02.2008, 19:19
von Krankenkassenfee
Hallo,

leg gegen die Einstufung Widerspruch ein und fordere eine Überprüfung auf eine niedrigere Einstufung. Dann muss was passieren.

LG, Fee

Verfasst: 16.02.2008, 16:36
von mlibra
Ok...danke schön an alle ich versuche mein Glück

schon Antwort deiner Kasse bekommen?

Verfasst: 28.04.2008, 12:48
von herbie
hallo mlibra,

weil ich in einer ähnlichen situation bin, frage ich mal an, ob du widerspruch eingelegt hast und schon eine antwort deiner kasse vorliegt.

gruß von
herbie

Verfasst: 28.04.2008, 19:12
von mlibra
Hallo Herbie,

die Krankenkasse hat mir nun doch einen Antrag zugeschickt....(geht doch) ich habe ihn noch nicht ausgefüllt da mein Existenzgründerzuschuß erst im Juni ausläuft.Aber alle Vorraussetzungen für die Genehmigung habe ich...Vermögen, Lebenspartnerschaft...usw.
grüßle

Antrag auf Beitragsermäßigung

Verfasst: 29.04.2008, 11:08
von herbie
Hallo,

also, man reagiert. Ist ja schon mal positiv.
Was wollen die eigentlich im einzelnen genau wissen in dem Antrag? Musst du, beispielsweise zum Thema Vermögen, alle evtl. Kontoverbindungen genau angeben?

Es grüßt
Herbie

Verfasst: 30.04.2008, 15:11
von Krankenkasseintern
es wird der einkommensteuerbescheid angefordert.
in dem stehen alle einnahmen drin.
also vorsicht vor falschangaben.
und es ist auch klar, dass die kasse erst nicht reagiert hat.
Beim Existenzgründerzuschuß (wohl eher Gründungszuschuss) hat man keinen anspruch auf die 1225. es sei denn, der ist so gering.
und bei der ICh-Ag wird sowieso die 1225 angesetzt.