Student über 30; kein Anspruch auf freiwillige KV
Verfasst: 14.02.2008, 17:29
Ich hab hier ein äußerst prägnantes Problem mit der KV.
Und zwar bin ich nunmehr 32 Jahre und hab mich noch einmal durchgerungen zu studieren, da ja der gesellschaftliche Wandel nicht bei den über 30-Jährigen Halt macht.
Die Vorraussetzungen für ein Studium, sprich das Abitur, habe ich über den 2. Bildungsweg gemacht, das ich 2004 mit bereits 29 Jahren begann.
Im Juli 2007 (ich war dann bereits 32) bekam ich dann das Abizeugnis und bewarb mich daraufhin direkt für die Zulassung zum WS, was auch geklappt hat und ich seit Oktober 2008 als ordentlich Studierender eingeschrieben bin.
Die Ursache dafür, dass ich mich überhaupt für das Abi und dann für ein (verspätetes) Studium entschieden habe, war jene, dass ich (und alle anderen Kollegen) von meiner Firma aufgrund von Insolvenz gekündigt wurde.
Was mich jetzt genau bei der ganzen Gechichte tierisch annervt ist, dass ich nicht mehr den monatlichen studentischen Beitragssatz von ca. 58 € bekomme, sondern einen monatlichen Beitrag von ca. 130 € bezahlen muss.
Schuld daran ist der § 5 des SGB V und somit der Staat, dass soziale Ungleichheit geschaffen wird.
Denn entweder Mensch ist Student und bekommt Vergünstigungen oder Mensch ist kein Student und muss dementssprechend auch mehr Beiträge bezahlen.
Denn ein Widerspruch in sich ist schon die Tatsache, dass ich offiziell als Student in der KV engeschrieben bin, aber zur Berechnungsgrundlage ein Verdienst veranschlagt wird, der dem eines ganz gewöhnlichen Arbeitnehmers entspricht (ohne diskriminierend zu wirken), nämlich ca. 861 € Netto. Und das kann nicht sein! Entweder oder, wie ich bereits erwähnt hatte.
Und wie ich erfahren habe, ist die Gestattung des studentischen Beitragssatzes in Einzelfällen zu prüfen und zu genehmigen. Also ein Kullanzfall der Versicherungen selbst!?
Hierzu habe ich weiterhin gelesen, dass ein Student mit ähnlicher Situation dagegen geklagt und Recht erhalten hat. Am Ende wurde ihm solange eine Fristverlängerung und damit der studentische Beitragssatz gewährt, wie sein Studium andauert.
Jetzt meine Frage.
Was kann Mensch in dem Fall ALLES tun, um trotzdem noch den studentischen Beitrag zu erhalten?
Wie langatmig muss Mensch sein, wenn Mensch gegen den Staat klagt?
Wer würde bei einer Sammelklage gegen der § 5 des SGB V alles mitmachen, damit auch andere Studenten in dieser Situation den tatsächlichen Vorteil des Studierens erhalten?
Ich freue mich auf aufklärende Antwort
MfG
P.S.: die 30er-Regelung bezieht sich auch auf weitere Bereiche des Sozialen. Z.B. erhält Mensch in Jena, wenn Mensch seinen Hauptwohnsitz dort anmeldet pro Semester von der Stadt (insgesamt bis zum 3.Semester) 50 €-BIS ZUM 30sten LJ.
Ein anderer Fall ist mir von der Telefonbranche bekannt, wo damit geworben wird, dass Mensch als Studierender statt der üblichen 25 € nur 20 € für einen Vertrag monatl. bezahlen brauch-BIS ZUM 30sten LJ.
So ist es in vielen anderen Fällen!
Und zwar bin ich nunmehr 32 Jahre und hab mich noch einmal durchgerungen zu studieren, da ja der gesellschaftliche Wandel nicht bei den über 30-Jährigen Halt macht.
Die Vorraussetzungen für ein Studium, sprich das Abitur, habe ich über den 2. Bildungsweg gemacht, das ich 2004 mit bereits 29 Jahren begann.
Im Juli 2007 (ich war dann bereits 32) bekam ich dann das Abizeugnis und bewarb mich daraufhin direkt für die Zulassung zum WS, was auch geklappt hat und ich seit Oktober 2008 als ordentlich Studierender eingeschrieben bin.
Die Ursache dafür, dass ich mich überhaupt für das Abi und dann für ein (verspätetes) Studium entschieden habe, war jene, dass ich (und alle anderen Kollegen) von meiner Firma aufgrund von Insolvenz gekündigt wurde.
Was mich jetzt genau bei der ganzen Gechichte tierisch annervt ist, dass ich nicht mehr den monatlichen studentischen Beitragssatz von ca. 58 € bekomme, sondern einen monatlichen Beitrag von ca. 130 € bezahlen muss.
Schuld daran ist der § 5 des SGB V und somit der Staat, dass soziale Ungleichheit geschaffen wird.
Denn entweder Mensch ist Student und bekommt Vergünstigungen oder Mensch ist kein Student und muss dementssprechend auch mehr Beiträge bezahlen.
Denn ein Widerspruch in sich ist schon die Tatsache, dass ich offiziell als Student in der KV engeschrieben bin, aber zur Berechnungsgrundlage ein Verdienst veranschlagt wird, der dem eines ganz gewöhnlichen Arbeitnehmers entspricht (ohne diskriminierend zu wirken), nämlich ca. 861 € Netto. Und das kann nicht sein! Entweder oder, wie ich bereits erwähnt hatte.
Und wie ich erfahren habe, ist die Gestattung des studentischen Beitragssatzes in Einzelfällen zu prüfen und zu genehmigen. Also ein Kullanzfall der Versicherungen selbst!?
Hierzu habe ich weiterhin gelesen, dass ein Student mit ähnlicher Situation dagegen geklagt und Recht erhalten hat. Am Ende wurde ihm solange eine Fristverlängerung und damit der studentische Beitragssatz gewährt, wie sein Studium andauert.
Jetzt meine Frage.
Was kann Mensch in dem Fall ALLES tun, um trotzdem noch den studentischen Beitrag zu erhalten?
Wie langatmig muss Mensch sein, wenn Mensch gegen den Staat klagt?
Wer würde bei einer Sammelklage gegen der § 5 des SGB V alles mitmachen, damit auch andere Studenten in dieser Situation den tatsächlichen Vorteil des Studierens erhalten?
Ich freue mich auf aufklärende Antwort
MfG
P.S.: die 30er-Regelung bezieht sich auch auf weitere Bereiche des Sozialen. Z.B. erhält Mensch in Jena, wenn Mensch seinen Hauptwohnsitz dort anmeldet pro Semester von der Stadt (insgesamt bis zum 3.Semester) 50 €-BIS ZUM 30sten LJ.
Ein anderer Fall ist mir von der Telefonbranche bekannt, wo damit geworben wird, dass Mensch als Studierender statt der üblichen 25 € nur 20 € für einen Vertrag monatl. bezahlen brauch-BIS ZUM 30sten LJ.
So ist es in vielen anderen Fällen!