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Krankengeld nach Reha/Übergangsgeld!Lohnfortzahlung erbracht

Verfasst: 25.03.2008, 18:56
von mrymen
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.
habe noch nie Krankengeld bezogen, aber stehe jetzt bevor!
Ich muß zur Reha für 6 Wochen.
nach der ersten Rehawoche endet meine Lohnfortzahlung durch den AG.
Danach erhalte ich bis zum ende der Reha Übergangsgeld.
Formulare wurde schon ausgefüllt.
Mein Arzt sagt mir, ich würde wohl arbeitsunfähig aus der Reha
entlassen werden.
Deshalb möchte ich nichts falsch machen mit der Krankschreibung im
Anschl. nach der Reha!

Also,
mein Hausarzt hat mich mit Diagnose A bereits vor Rehabeginn krankgeschrieben (für 6 Wochen).
Während der Reha habe ich keine Krankschreibung!
Gleich am ersten Tag nach Rehaentlassung gehe ich wieder zum Arzt!

Mit welcher Diagnose muß er mich wieder krankschreiben, damit mein
AG nicht nochmals Lohnfortzahlung leisten muß?
Diagnose A wie vor der Reha?
Egal, da ja neue Krankschreibung?
Oder die Diagnose welche die Rehaanstalt in den Bericht schreibt?
Kann ich auch zu einem anderen Arzt gehen, und mich krankschreiben lassen?
Ich habe das Problem, dass ich an 2 Krankheiten leide!
Diagnose A und B!
Es kann sein, dass zwischenzeitlich eine der beiden Diagnosen kurzzeitig
"geheilt" ist!
Ich möchte also vermeiden, damit ich mit der Kassen Probleme wegen dem Krankengeld bekomme!

Danke
franz

Verfasst: 26.03.2008, 21:11
von KKK
Hallo

Grundsätzlich weiß der Arzt schon was zu machen ist. Aber trotzdem zu den Fragen.

Es muss nur eine der Vorherigen Diagnosen genannt werden ( meist reicht schon der gleiche Buchstabe zu).
Falls die Krankenkasse Probleme mit den Diagnosen hat wird sie eh den Arzt noch mal Anschreiben und nachfragen.

Notfalls bei der Krankenkasse nachfragen, die hat wahrscheinlich Infomaterialien und Broschüren.

Verfasst: 30.03.2008, 00:13
von ratte1
Hallo,

wichtiger scheint mir zu sein, ob der Reha-Arzt bei Abschluss der Reha Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit (AU) feststellt.

Wenn der Reha-Arzt Arbeitsfähigkeit bescheinigt, könnte es Probleme mit der KK geben, wenn der Hausarzt am nächsten Tag Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Gruß

ratte1