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				Einkammensgrenzen Famielienversicherung
				Verfasst: 28.03.2008, 12:37
				von fuchsi
				Hallo, meine Frage, die mir bis jetztnoch keiner umfassend beantworden konnte laudet: Ein Schüler, dessen Einkünfte nur aus Kapitalerträgen bestehen, muss die Familienversicherung ab einer höhe von .... verlassen und sich selbst versichern. Kann der Arbeitgeberpauschbetrag von 920€ von den Einkünften (Zinsen) abgezogen werden? (355€ *12 +920€)
Muss man sich dann ab 4260€ oder ab 5180€ sich selbst versichern
			 
			
					
				
				Verfasst: 28.03.2008, 17:43
				von Krankenkassenfee
				Hallo,
Arbeitgeberpauschbetrag kenne ich nicht. Der Arbeitnehmerpauschbetrag darf nicht abgezogen werden, weil er nicht für diese Einkunftsart gilt.
Aber ich meine mich erinnern zu können, dass es da mal was zum Abzug bei Zinsen gab. Bin aber zur Zeit nicht im Büro und kann auch nicht nachsehen. Sorry.
LG, Fee
			 
			
					
				
				Verfasst: 30.03.2008, 00:23
				von ratte1
				Hallo,
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind die mit dieser Einkunftsart verbundenen Werbungskosten
nach §§ 9 und 9a EStG sowie entsprechend dem BSG-Urteil vom 22.05.2003
- B 12 KR 13/02 R -, USK 2003-8, der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG einkommensmindernd
in Abzug zu bringen.
Quelle: Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen "Gesamteinkommen" vom 21.03.06, Punkt 2.1.2 
http://www.vdak.de/versicherte/Leistung ... 060321.pdf
Gruß
ratte1