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Familienversicherung....?

Verfasst: 29.03.2008, 15:00
von keil1
Folgender Fall:

Eine Person erhäjt Erwerbsunfähigkeitsrente der DR und ist mit ihren beiden Kindern bei einer gestzlichen KK versichert.

Der Ehepartner ist bei einer anderen gesetzlichen KK versichert.

Beide zahlen Beiträge zur KV, die Erwerbsunfähigkeitsbezieherin von ihrer Rente der DR, der Ehepartner direkt als Abzug vom Einkommen.

Ist es möglich das die Dame samt Kindern in seine KK wechselt, bei ihm als mitversicherte laufen und sie dadurch keine Beiträge mehr zahlen musss?

Verfasst: 29.03.2008, 17:13
von Krankenkassenfee
Hallo,

nein, dass ginge nur, wenn beide freiwillig Versichert wären und die EU-Rente unter 400 € bvrutto betragen würde.

Es gab vor einigen Jahren eine Änderung. Wenn die Rente eine Krankenversicherungspflicht der Rentner begründet (Vorversicherungszeit), dann ist man immer selbst versichert. Auch wenn die Rente theoretisch nur 100 € betragen würde.

Die Krankenkassen müssen auch leben - da zählt jeder Euro. Ist aber nicht die Kasse "Schuld", sondern die Politik.

LG, Fee

Verfasst: 30.03.2008, 00:07
von ratte1
Hallo,

die Krankenkassenfee hat Recht: beide müssen selbst versichert sein.

Eine Änderung hat es hier aber m.W. nicht gegeben, diese Regelung gilt mindestens seit Neuregelung der GKV ab 01.01.1989.

Gruß

ratte1

Verfasst: 30.03.2008, 08:57
von keil1
Danke.

Und wenn neben der DR Rente (die ja nur zum halben Beitragssatz gezahlt werden muss) noch ein Rente aus einer privaten BUZ Versicherung kommt, muss letztere ganz, der volle Beitragssatz alleine, gezahlt werden.

Ist das richtig so?

Verfasst: 30.03.2008, 11:39
von ratte1
Hallo,
keil1 hat geschrieben:..wenn neben der DR Rente (die ja nur zum halben Beitragssatz gezahlt werden muss) noch ein Rente aus einer privaten BUZ Versicherung kommt, muss letztere ganz, der volle Beitragssatz alleine, gezahlt werden.

Ist das richtig so?
Ja.

Freundliche Grüße

ratte1