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				Werbungskostenpauschbetrag bei Gesamteinkommen abziehen
				Verfasst: 11.06.2008, 16:26
				von bernjul
				Ich bin freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert (BKK Barmag Steinmüller). In meinem jährlichen Gesamteinkommen lt. Einkommensteuerbescheid wird ein Werbungskostenpauschbetrag von meinem Gesamteinkommen abgezogen. Die Krankenkasse berücksichtigt dies bei meiner Beitragseinstufung aber nicht. Ist das so korrekt?
			 
			
					
				
				Verfasst: 11.06.2008, 20:54
				von Krankenkassenfee
				Hallo,
es gibt ein steuerpflichtiges Brutto und ein sozialversicherungspflichtiges Brutto. In welchem Status bist Du denn versichert? Arbeitnehmer oder Selbständiger?
LG, Fee
			 
			
					
				
				Verfasst: 11.06.2008, 22:47
				von bernjul
				Als Arbeitnehmer. Wäre das für selbständige anders?
			 
			
					
				
				Verfasst: 12.06.2008, 20:37
				von Krankenkassenfee
				Hallo,
guckst Du hier: krankenkassen-direkt.de/news/urteil.pl?val=1213295829&urteil=11591734
LG, Fee
			 
			
					
				
				Verfasst: 15.06.2008, 11:55
				von bernjul
				Danke für die Antwort! Das war genau das was ich suchte.
Fazit des Artikels ist: Der Sparer-Freibetrag wird von den KK nicht berücksichtigt, lediglich der Werbungskostenpauschbetrag und der ist so niedrig das man ihn eh vergessen kann.