Probleme mit der Kündigung
Verfasst: 15.07.2008, 16:01
Hallo zusammen,
ich habe ein großes Problem und weiß momentan gar nicht wo ich versichert bin.
Hintergrund:
Ich habe fristgerecht bei meiner alten Krankenkasse (DAK) gekündigt, das war auch alles ok, dann habe ich einen neuen Antrag (IKK) gestellt, das war auch alles klar. Leider hat die IKK meinem Arbeitgeber direkt eine Mitgliedsbescheinigung zugeschickt, allerdings mit dem falschen Eintrittsdatum (ich sollte zum 01.06.08 wechseln, allerdings lt. Mitgliedsbescheinigung war Beginn der Mitgliedschaft der 01.05.08). dann am 10.06.08 wurde das Eintrittsdatum von der neuen Krankenkasse aber korrigiert, jetzt sagt die alte Krankenkasse allerdings, dass meinem Arbeitgeber nicht rechtzeitig eine neue Mitgliedsbescheinigung vorgelgen hat und daher der Wechsel nicht vollzogen werden konnte und meine Kündigung dadurch unwirksam wurde.
Ist das wirklich sò? Wie lange muss ich bei der DAK denn noch versichert bleiben? Wieder 18 Monate oder nur 2 Monate? Gibt es hier irgendeinen Gesetzestext zu?
Würde mich freuen, wenn ich kurzfristig eine Antwort bekommen könnte, da ich das so schnell wie möglich über die Bühne kriegen will. Widerspruch habe ich bereits eingelegt, trotzdem interessiert es mich wie lange ich im schlimmsten Fall bei der DAK versichert sein muss.
Vielen Dank
Referentin
ich habe ein großes Problem und weiß momentan gar nicht wo ich versichert bin.
Hintergrund:
Ich habe fristgerecht bei meiner alten Krankenkasse (DAK) gekündigt, das war auch alles ok, dann habe ich einen neuen Antrag (IKK) gestellt, das war auch alles klar. Leider hat die IKK meinem Arbeitgeber direkt eine Mitgliedsbescheinigung zugeschickt, allerdings mit dem falschen Eintrittsdatum (ich sollte zum 01.06.08 wechseln, allerdings lt. Mitgliedsbescheinigung war Beginn der Mitgliedschaft der 01.05.08). dann am 10.06.08 wurde das Eintrittsdatum von der neuen Krankenkasse aber korrigiert, jetzt sagt die alte Krankenkasse allerdings, dass meinem Arbeitgeber nicht rechtzeitig eine neue Mitgliedsbescheinigung vorgelgen hat und daher der Wechsel nicht vollzogen werden konnte und meine Kündigung dadurch unwirksam wurde.
Ist das wirklich sò? Wie lange muss ich bei der DAK denn noch versichert bleiben? Wieder 18 Monate oder nur 2 Monate? Gibt es hier irgendeinen Gesetzestext zu?
Würde mich freuen, wenn ich kurzfristig eine Antwort bekommen könnte, da ich das so schnell wie möglich über die Bühne kriegen will. Widerspruch habe ich bereits eingelegt, trotzdem interessiert es mich wie lange ich im schlimmsten Fall bei der DAK versichert sein muss.
Vielen Dank
Referentin