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Krankenkassenbeiträge 3-4 Tage vor Monatsende abbuchen

Verfasst: 28.07.2006, 09:46
von Günter
Seit einigen Monaten bucht meine Krankenkasse drei bis vier Tage vor Ultimo ihre Beiträge von meiner Betriebsrente ab. Auf Nachfrage bei der Krankenkasse wurde mir mitgeteilt der Gesetzgeber habe es erlaubt das die Beiträge mehrere Tage vor Ende des Monats abgebucht werden können. Meine Frage ist das so rechtens und oder wo könnte man das nachlesen

Verfasst: 28.07.2006, 16:19
von Thorsten
Hallo,

die Beiträge müssen am Fälligkeitstag bei der Kasse auf dem Konto sein. Wenn zu dauerhaft zu früh abgebucht wird, sollte man die Einzugsermächtigung entziehen und per Dauerauftrag selbst für die Überweisung sorgen (1 Banktag sollte mindestens eingeplant werden).