Wie lange GKV nach Schwangerschaft, 1 oder 3 Jahre ?
Verfasst: 21.07.2008, 17:45
Hallo
also: Ich bin privat KV seit 8 Jahren. Meine Frau seit 14 Jahren GKV.
Nun hat meine Frau am 15. Oktober 2006 ihren Job gekündigt, wegen Mobbing. Sie hat dazu ein ärztliches Attest und hatte auch kein 6 Wochen ALV Sperre.
Im Januar 2007 ist sie schwanger geworden.
Im Juni 2007 haben wir geheiratet.
Im 17. August 2007 ist unser Sohn geboren, ich habe Ihn PKV versichert.
Wir haben Elternzeit folgendermaßen eingereicht: Sie 12 Monate, ich 2.
Nun sind Ihre 12 Monate um, in denen Sie den Mindestsatz von 300 Euro bekommen hat, und dazu GKV war.
Die GKV (Schwäbisch Gmünder ) möchte Sie nach den 12 Monaten Elternzeit nicht mehr als Arbeitslose, demnächst Harz-IV GKV versichern. Meine Frau wollte eigentlich die ersten 3 Jahre auf den Kleinen aufpassen ( erziehungszeit, gibts die noch ? ) und sich dann wieder einen neuen Job suchen.
Wieso ist dies schon nach 12 Monaten so ? Ich dachte es gelten 3 Jahre ?
Hat der Gesetzgeber da mit Einführung des Elterngeldes etwas geändert ?
Ich kann sie natürlich PKV versichern, nur Sie wollte eh einen 400 Euro Job suchen, wenn der Kleine im Kindergarten ist, was für uns günstiger wäre. Gesetzlich müsste Sie den Höchstsatz zahlen ( Familieneinkommen/2 als Bemessungsgrenze), selbst als Arbeitssuchende/Harz IV, stimmt das ?
Wer kann mich dazu aufklären ?
Danke an alle die versuchen dieses komplexe System zu durchschauen.
also: Ich bin privat KV seit 8 Jahren. Meine Frau seit 14 Jahren GKV.
Nun hat meine Frau am 15. Oktober 2006 ihren Job gekündigt, wegen Mobbing. Sie hat dazu ein ärztliches Attest und hatte auch kein 6 Wochen ALV Sperre.
Im Januar 2007 ist sie schwanger geworden.
Im Juni 2007 haben wir geheiratet.
Im 17. August 2007 ist unser Sohn geboren, ich habe Ihn PKV versichert.
Wir haben Elternzeit folgendermaßen eingereicht: Sie 12 Monate, ich 2.
Nun sind Ihre 12 Monate um, in denen Sie den Mindestsatz von 300 Euro bekommen hat, und dazu GKV war.
Die GKV (Schwäbisch Gmünder ) möchte Sie nach den 12 Monaten Elternzeit nicht mehr als Arbeitslose, demnächst Harz-IV GKV versichern. Meine Frau wollte eigentlich die ersten 3 Jahre auf den Kleinen aufpassen ( erziehungszeit, gibts die noch ? ) und sich dann wieder einen neuen Job suchen.
Wieso ist dies schon nach 12 Monaten so ? Ich dachte es gelten 3 Jahre ?
Hat der Gesetzgeber da mit Einführung des Elterngeldes etwas geändert ?
Ich kann sie natürlich PKV versichern, nur Sie wollte eh einen 400 Euro Job suchen, wenn der Kleine im Kindergarten ist, was für uns günstiger wäre. Gesetzlich müsste Sie den Höchstsatz zahlen ( Familieneinkommen/2 als Bemessungsgrenze), selbst als Arbeitssuchende/Harz IV, stimmt das ?
Wer kann mich dazu aufklären ?
Danke an alle die versuchen dieses komplexe System zu durchschauen.