Seite 1 von 1
wie teuer und auf was muss ich achten???
Verfasst: 25.08.2008, 11:53
von danijel
hallo ich will mich bald selbständig machen und weiss noch garnicht welche versicherungen ich da brauche.
wie ist das bei der krankenversicherung wie teuer ist das und auf was muss ich achten?
würde mich über ein paar tipps freuen danke im voraus..
KV als selbständiger
Verfasst: 25.08.2008, 14:07
von Lohnbuchhalter
hallo,
ein paar fragen dürfte folgende Seite dir schon beantworten:
http://www.selbstaendig-kv.de/
ob GKV oder PKV hängt zum teil von deinem Alter deinen Familienverhältnissen und deiner Gesundheit ab.
Ab nächsten Jahr wird bei der GKV glaube auch der erhöhte Beitragssatz wegfallen daher wäre es je nach Branche wo du arbeitest auch noch ratsam eine Krankentagegeld-Versicherung abzuschließen.
Der Lohnbuchhalter
Re: KV als selbständiger
Verfasst: 24.11.2008, 16:14
von Ich-selbst
Lohnbuchhalter hat geschrieben:Ab nächsten Jahr wird bei der GKV glaube auch der erhöhte Beitragssatz wegfallen
Weißt du da was neueres ?
Bis Ende
Juni 2008 hatten die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen das Recht, selbst zu bestimmen, unter welchen Bedingungen Selbständige ihre Krankenversicherungsbeiträge aus einem ermäßigten fiktiven Mindesteinkommen von 1.2250 Euro (statt 1.837,50 Euro) entrichten können. Ab
1.7.2008 sollte dann der bis dahin neu zu konstituierende "
Bund der Krankenkassen" einheitlich für alle gesetzlichen Kassen in Deutschland die Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie eventuell schädliche Einkunftsarten (z.B. aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung) festlegen.
www.urbs.de/aktuell/beruf71.htm
Verfasst: 25.11.2008, 14:56
von KK-MA_w
Hallo,
ab Januar 2009 gibt es keine Möglichkeit mehr für Selbstständige, sich gesetzlich mit Anspruch auf Krankengeld zu versichern. Bei Arbeitsunfähigkeit ist der Verdienstausfall somit nicht mehr abgesichert.
Ab diesem Zeitpunkt zahlen sie somit den ermäßigten Beitragssatz und müssen sich privat selbst zusatzversichern mit einer "Krankentagegeld-Zusatzversicherung".
Verfasst: 25.11.2008, 15:40
von Ich-selbst
KK-MA_w hat geschrieben:Ab diesem Zeitpunkt zahlen sie somit den ermäßigten Beitragssatz
Gibt es dafür Quellen? Ich habe das bisher nirgends so gelesen.
Und wie hoch ist dieser ermäßigte Beitragssatz? Sind das diese 1242,50€ Mindestbeitragsbemessungssatz (anstelle der üblichen 1863,75€)?
Selbstständige in GKV: Änderungen 2009
Verfasst: 25.11.2008, 15:53
von Lohnbuchhalter
Verfasst: 25.11.2008, 16:23
von Ich-selbst
Aber diese Quelle gibt keinerlei Auskunft auf meine Frage. Der einzige (Teil-)Satz, der sich auf meine Frage bezieht, lautet:
Selbstständige in der GKV konnten als freiwillig Versicherte bisher zwischen dem ermäßigten und dem vollen Beitragssatz wählen
Denn diese Regelung gilt schon seit 1.4.
2007. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber es jeder Krankenkasse erlaubt, bestimmte "Rahmenbedingungen" für die Gewährung des ermäßigten Beitragssatzes in ihren Satzungen festzulegen. Und alle Krankenkassen haben sehr schnell ihre Satzungen angepaßt, so daß nur noch eine verschwindend kleine Anzahl diesen ermäßigten Beitragssatz in Anspruch nehmen konnte. Eine diese Rahmenbedingungen ist z.B. das der Versicherte höchstens 9800€ Sparguthaben haben darf - nicht sehr viel z.B. als Alterssicherung für einen Selbstständigen.
Siehe
Der Bluff der Bundesregierung mit den ermäßigten Krankenversicherungsbeiträgen für geringverdienende Selbständige