Wechsel von PKV zu GKV als nebenberuflich Selbständige
Verfasst: 26.08.2008, 13:12
Hallo,
ich habe mehrere Fragen:
Ich war 3 Jahre als Geschäftsführerin in einem Unternehmen angestellt und bin seitdem privatkrankenversichert.
Nach 3 Jahren habe ich gekündigt und bin nun mehr oder weniger eine Hausfrau, die vom Geld ihres Ehemannes lebt. Ich habe seit 3 Jahren ein Gewerbe als Kleinunternehmerin angemeldet, um damit bei ebay Trödel zu verkaufen. Mein Gewinn betrug im Jahr 2006 2500 Euro, im Jahr 2007 700 Euro. Ich bin immer noch privatversichert und möchte gerne in eine gesetzliche Kasse wechseln.
Geht das?
Mein Mann ist angestellt und privatkrankenversichert. Ab Januar 2009 ist er arbeitslos, weil sein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft. Dann wird er zwangsläufig gesetzlich krankenversichert.
Wir haben keine Kinder.
Habe ich die Möglichkeit, ab Januar bei ihm als Familienangehörige mitversichert zu werden?
Einmal angenommen, er bekommt keine Anstellung wieder: Wonach werden denn dann die Krankenkassenbeiträge bemessen? Nach dem Bargeld auf dem Konto oder nach Mieteinnahmen?
Und wieviel an Beitrag muß man überhaupt monatlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen, wenn man nur das Minimum an Leistungen möchte?
Vielen Dank im Voraus schon einmal.
Gruß Eumelian
ich habe mehrere Fragen:
Ich war 3 Jahre als Geschäftsführerin in einem Unternehmen angestellt und bin seitdem privatkrankenversichert.
Nach 3 Jahren habe ich gekündigt und bin nun mehr oder weniger eine Hausfrau, die vom Geld ihres Ehemannes lebt. Ich habe seit 3 Jahren ein Gewerbe als Kleinunternehmerin angemeldet, um damit bei ebay Trödel zu verkaufen. Mein Gewinn betrug im Jahr 2006 2500 Euro, im Jahr 2007 700 Euro. Ich bin immer noch privatversichert und möchte gerne in eine gesetzliche Kasse wechseln.
Geht das?
Mein Mann ist angestellt und privatkrankenversichert. Ab Januar 2009 ist er arbeitslos, weil sein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft. Dann wird er zwangsläufig gesetzlich krankenversichert.
Wir haben keine Kinder.
Habe ich die Möglichkeit, ab Januar bei ihm als Familienangehörige mitversichert zu werden?
Einmal angenommen, er bekommt keine Anstellung wieder: Wonach werden denn dann die Krankenkassenbeiträge bemessen? Nach dem Bargeld auf dem Konto oder nach Mieteinnahmen?
Und wieviel an Beitrag muß man überhaupt monatlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen, wenn man nur das Minimum an Leistungen möchte?
Vielen Dank im Voraus schon einmal.
Gruß Eumelian