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Rezept auserhalb d. Regelfalles! Bestätigung von Kasse nötig

Verfasst: 21.09.2008, 20:00
von mrymen
Hallo.
Das ganze kann doch nicht sein! Oder?
Ich habe Rheuma und bin seit Jahren bzgl. Krankengymn.Rezept ausserhalb des Regelsatzes.
Nun sagt mein Therapeut, ich soll mir das Rezept von der Kasse (Mobil Oil) absegnen lassen, dass ich "auserhalb des Regelfalles" wirklich bin.
Sonst bekommt er sein Geld von der Kasse evtl. nicht.

Stimmt das Ganze?
Mein Arzt weiß doch was er macht!
Oder mag sich der Therapeut nur die ARbeit mit der Kasse sparen?
Ich muß mich jetzt mit der Kasse wg. dem Rezept rumärgern.
Was soll ich tun?

Danke
franz

Verfasst: 22.09.2008, 12:11
von sunshiner81
Ist so korrekt. Bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls muss die Krankenkasse das Rezept abstempeln, ansonsten kann der Therapeut nicht abrechnen.

Also schnellstmöglich die Verordnung zur Krankenkasse schicken!

Verfasst: 22.09.2008, 17:16
von floggy
Hallo.

Die Verfahrensweise ist hier so korrekt.
Es gibt jedoch einige Kassen, die auf die Genehmigungspflicht für Verordnungen außerhalb des Regelfalles verzichten.
Da gibt es meist ein standartisiertes Schreiben, was die KK´s direkt zum Arzt faxen können bzw. dem Versicherten zuschicken, damit er es dem Arzt vorlegen kann und dieser ist dann beruhigt..:)

mfg