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Wahlfreiheit der Krankenkasse

Verfasst: 25.09.2008, 19:17
von goehr
Muss man, wenn man 20 Jahre nicht krankenversichert war und sich nun ohne Einkommen freiwillig versichern möchte, auf die Wahlfreiheit der Krankenkasse verzichten und an die alten Kasse vor 20 Jahren wenden??

Verfasst: 25.09.2008, 20:35
von Infogeber
Hallo goehr,

du hast recht. Du musst wieder Mitglied der alten Kasse werden. Hast dann nach 1,5 Jahren die Möglichkeit die Kasse zu wechseln.

Verfasst: 25.09.2008, 20:36
von Krankenkassenfee
Hallo,

wenn man in den letzten 20 Jahren im Ausland versichert war oder Beamter mit freier Heilfürsorge war und nun z.B. als normaler Arbeitnehmer pflichtversichert wird: Nein.

War aber nichts - wirklich nichts und man wird nach dem neuen § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V nachhrangig Versicherungspflichtig (rückwirkend ab 1.4.07), dann muss man zur alten Kasse - ohne wenn und aber.

Was war denn genau in den letzten 20 Jahren? Und was ist jetzt?

LG, Fee

Verfasst: 25.09.2008, 20:36
von Rentner
Bleibt die Frage - wieso jetzt eine Krankenversicherung ?

Na, ja grundsätzlich ja, allerdings sind die Beiträge seit 1.4.07 (Versicherungspflicht seitdem) nachzuzahlen.

Allerdings ist auch die Möglichkeit Hartz IV zu beantragen denkbar, dann gibst eine Pflichtversicherung.